Beteiligungsgesellschaften
La Casa Moda GmbH
Mühlgasse 28, 73614 Schorndorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anna Haimberger seit 31.10.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
La Casa Moda GmbHSchorndorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021BILANZAKTIVA
ANHANG
1. Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss zum 31.07.2021 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im
Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk
in der Bilanz gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 274 a und
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Auf die Erleichterung zur Gliederung für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 266 Abs. 1 HGB wurde
verzichtet.
Die in § 266 HGB bezeichneten Posten der Bilanz
wurden gesondert in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-
posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Bilanzierungsverbote (§ 248 HGB) wurden
eingehalten.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahrs stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahrs überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der
wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt,
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen.
Die angewandten Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert
um planmäßige Abschreibungen nach ihrer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet.
Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am
Bilanzstichtag. Vermögensgegenstände, die nicht
auf EUR, sondern auf fremde Währung lauten, wurden im
Rahmen der Folgebewertung zum Devisenkassamittelkurs am
Abschluss-Stichtag ergebniswirksam umgerechnet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen.
Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Kassenbestände und Bankguthaben wurden jeweils zum
Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen wurden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
4. Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht.
Geschäftsführung: Anna Haimberger
Aufgestellt, im Juli 2022
Anna Haimberger
Schorndorf, den 28. Juli 2022 Anna Haimberger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Juli 2022 |
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