MX3 Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Fritzsche seit 2.1.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Steffen FritzscheMX3 Holding GmbH+1 | 81.80% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 18.20% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MX3 GmbHRadeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der MX3 GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskostern bis 800,00 €) wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem gesondert dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. In den sonstigen Forderungen sind Forderungen gegenüber dem Geschäftsfüher aus einem laufenden Verrechnungskonto in Höhe von 24.138,44 € (Vorjahr: 22.516,46 €) enthalten. Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in Höhe von 30.281,49 € enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten sind gegenüber Kreditinstituten durch übliche Sicherungsübereignung besichert. Andere Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Latente Steuern Für temporäre Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz und vorhandene steuerliche Verlustvorträge wurden mit einem Steuersatz von 29,3% für KSt und GewSt latente Steuern gebildet. Der sich ergebende Überhang wurde als aktive latente Steuern bilanziert. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 7,25 Mitarbeiter (Vorjahr: 9,25) beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Steffen Fritzsche, Dresden. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Dresden, den 23.12.2024 gez. Steffen Fritzsche, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.3.2025. |
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