FetchAuto
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.951,00 |
29.370,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.951,00 |
29.370,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.377.427,49 |
2.796.326,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
540.988,27 |
73.928,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
836.439,22 |
2.722.397,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
60.552,47 |
85.913,55 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.539.064,60 |
3.586.968,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.997.995,56 |
6.498.577,97 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.700.000,00 |
2.700.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.286.968,41 |
4.408,11 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.952.096,19 |
6.282.560,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.539.064,60 |
3.586.968,41 |
| B.
Rückstellungen |
263.312,50 |
608.528,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.734.683,06 |
5.890.049,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.734.683,06 |
5.890.049,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.997.995,56 |
6.498.577,97 |
Anhang
| Firma: |
FetchAuto GmbH i. L. |
Anhang für das Geschäftsjahr 2021
I. Allgemeine Erläuterungen
Die FetchAuto GmbH i.L. ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Berücksichtigung des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und
stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen
sind, werden weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Mit Beschluss vom 21. März 2022 wurde die
Auflösung der Gesellschaft mit Ablauf des 31. Juli 2022
beschlossen. Die Gläubiger wurden durch Bekanntmachung
im Bundesanzeiger am 24. August 2022 aufgefordert, sich bei
der Gesellschaft zu melden. Bislang haben sich keine
Gläubiger bei der Gesellschaft gemeldet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung erfolgte unter der Abkehr des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB. Es entstanden jedoch keine Unterschiede in der
Bewertung zwischen der Schlussbilanz der werbenden
Gesellschaft zum 31. Juli 2022 und der Gesellschaft in
Liquidation zum 1. August 2022.
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die
Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt zwischen 3 und 7
Jahren. Bei Wegfall der Gründe für die
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
geringwertigen abnutzbaren beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die
selbständig nutzbar sind, werden im Geschäftsjahr
der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
EUR 800 nicht übersteigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Realisierung mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Bei Wegfall der Gründe für
die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen
vorgenommen.
Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum
Nennwert angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen sind mit den Beträgen
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrages.
Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr und bedürfen daher keiner Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit
dem Zugangskurs am Tag des Geschäftsvorfalls
umgerechnet. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle
übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit
ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem
höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Umlaufvermögen
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines
Jahres fällig.
IV. Sonstige Angaben
Bestandsgefährdende Tatsachen Die FetchAuto GmbH
i.L.ist derzeit nicht in der Lage, aus eigener Kraft die zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen
Zahlungsmittel zu erwirtschaften. Zum Bilanzstichtag weist
die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag in Höhe von TEUR 11.539 aus.
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 21.
März 2022 die Bildung einer Kapitalrücklage in
Höhe von EUR 13.800.000,00 beschlossen um die
Gesellschaft mit finanziellen Mitteln auszustatten bzw.
drohende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der gesetzliche
Vertreter bei der Bilanzierung und Bewertung der im
Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände
und Schulden unverändert von der Annahme der
Unternehmensfortführung im Sinne von § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB ausgegangen ist, da sich die Autohome Inc., mit
Patronatserklärung vom 8. Dezember 2022 unwiderruflich
bis zum 31. Dezember 2024 verpflichtet hat, die Gesellschaft
in die Lage zu versetzen, stets alle fälligen
Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigen zu
erfüllen, und dadurch eine bestehende oder drohende
Zahlungsunfähigkeit und/oder eine Überschuldung der
Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne zu vermeiden.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 20
(Vorjahr: 13) Mitarbeiter beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestehen keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Konzernverhältnisse
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird
gemäß §§ 290 ff. HGB in den
Konzernabschluss der Autohome Inc. mit Sitz auf den Cayman
Inseln, Großbritannien, die den Konzernabschluss
für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt,
einbezogen.
Beijing, den 29.01.2023 Xiaowen Jin als Liquidatorin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2023
festgestellt. |