Autohaus
Fair Play GmbH
Arnstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
788.136,49 |
807.007,49 |
| I.
Sachanlagen |
788.111,49 |
806.982,49 |
| II.
Finanzanlagen |
25,00 |
25,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.076.207,84 |
2.335.760,56 |
| I.
Vorräte |
1.798.075,09 |
1.747.275,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
116.680,88 |
542.871,68 |
| davon
gegen Gesellschafter |
894,95 |
134.300,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
161.451,87 |
45.613,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.615,70 |
2.613,22 |
| Aktiva |
2.866.960,03 |
3.145.381,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.558.693,85 |
2.454.820,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.533.693,85 |
2.429.820,70 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.429.820,70 |
2.102.523,76 |
| B.
Rückstellungen |
105.840,98 |
161.702,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
202.425,20 |
528.857,85 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
70.281,25 |
|
| Summe
Passiva |
2.866.960,03 |
3.145.381,27 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Autohaus Fair Play GmbH hat ihren Sitz in
Arnstadt. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Jena unter HRB 112791
eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss der Autohaus Fair
Play GmbH wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften nach den für
kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt (§§ 265,
266 ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§
264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.
1 S. 1 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro
wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs.1 S. 1 HGB).
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war
(§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen,
entspricht dem Stammkapital laut
Gesellschaftsvertrag sowie der
Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
4.
Angaben zur Bilanz
Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die
Vorjahreszahlen rein zu Ausweiszwecken angepasst.
Die
Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in voller
Höhe eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 894,95 Euro
(Vorjahr: 134.300,27 Euro).
Die
Verbindlichkeiten haben i.H.v. 202.425,20 Euro
eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr (Vorjahr:
528.857,85 Euro).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 70.281,25 Euro (Vorjahr:
0,00 Euro).
Es bestehen
keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
30.365,36 Euro sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
- Mieten für Räumlichkeiten
- Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter
5.
Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 10.
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein
Gewinnvortrag von 2.429.820,70 Euro einbezogen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Arnstadt, 10. Februar
2025
gez.
Uwe Stade (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2025
festgestellt.
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