FAM Frankfurt Asset Management AG
Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Ramzan Rangoonwala seit 2.12.2025 | Vorstandsmitglied |
Ottmar Wolf seit 15.4.2019 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FAM Frankfurt Asset Management AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024BILANZ zum 30. Juni 2024AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024
ANHANGI. Angaben zur Form der Darstellung und zur Gliederung des Jahresabschlusses Die FAM Frankfurt Asset Management AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 115134, ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WpIG und hat gem. § 340 Abs. 4a HGB die Vorschriften zur Rechnungslegung gem. §§ 340 ff. HGB anzuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Wertpapierinstitutsgesetzes (WplG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Abweichungen oder Änderungen in der Form der Darstellung oder in der Gliederung hat es nicht gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff ., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von diesen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften oder Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht vorgekommen. 2. Forderungen Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt worden. Forderungsverluste würden im Jahr ihres Eintritts direkt abgeschrieben werden. Erkennbare Ausfallrisiken wären über Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 waren keine Abschreibungen oder Wertberichtigungen vorzunehmen. 3. Finanzanlagevermögen Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Wertpapiere und Beteiligungen wurden nach den Grundsätzen der Einzelbewertung und des Vorsichtsprinzips bewertet. Sie wurden zunächst mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Dauernde Wertminderungen würden über Abschreibungen auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag berücksichtigt werden, Wertaufholungen durch Zuschreibungen höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgten Zuschreibungen i.H.v. EUR 16 (Vorjahr: EUR 2.093). 4. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 3 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen, da außergewöhnliche Wertminderungen nicht eingetreten sind. Im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 wurden in voller Höhe abgeschrieben. 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben für nach dem Stichtag zu erfassenden Aufwand. 6. Verbindlichkeiten und Rückstellungen Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 7. Passive latente Steuern Latente Steuerverpflichtungen resultieren aus dem unterschiedlichen Wertansatz der Pensionsverpflichtungen (siehe Abschnitt III. Ziffer 4. dieses Anhangs) in Handels- und Steuerbilanz. Die aus der Abweichung mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 31,925% ermittelten Steuerdifferenzen wurden gem. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB passiviert. 8. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus dem satzungsmäßigen Grundkapital und der Kapitalrücklage zuzüglich des zum 30.06.2024 ausgewiesenen Bilanzgewinns zusammen. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses 1. Fristengliederung gem. § 9 RechKredV
2. Aufgliederung börsenfähiger Wertpapiere Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Wertpapiere und Beteiligungen sind in voller Höhe börsenfähig und verteilen sich wie folgt:
3. Anlagenverzeichnis zum 30. Juni 2024
4. Sonstige Angaben und Erläuterungen In den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sind auf Fremdwährungen lautende Posten i.H.v. EUR 59.361 enthalten, die jeweils zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages in Euro umgerechnet wurden. Die Steuerrückstellungen i.H.v. EUR 56.450 betreffen die für das Geschäftsjahr 2023/2024 anfallenden Gewerbe- und Körperschaftsteuern inkl. Solidaritätszuschlag. Die anderen Rückstellungen enthalten Personalkosten i.H.v. EUR 212.615, Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. EUR 31.700, Abschluss- und Prüfungskosten i.H.v. EUR 15.000 sowie weitere Kosten und Beiträge i.H.v. EUR 54.780. Außerordentliche oder periodenfremde Erträge oder Aufwendungen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen. Künftige Belastungen aus solchen Positionen ergeben sich somit nicht. 5. Pensionsverpflichtungen Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber einem Vorstandsmitglied, deren Höhe auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach den gemäß Handelsgesetzbuch geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 30) ermittelt wurde. Danach ist eine Rückstellung in Höhe des zum Bilanzstichtag ermittelten Barwerts der zeitratierlich erdienten Versorgungsanwartschaften (Gegenwartswert) zu bilden. Der Bewertung zum 30.06.2024 wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Zur Rückdeckung der Versorgungszusage wurde ein Wertpapierdepot eingerichtet und an den Versorgungsberechtigten verpfändet. Die Bewertung des Wertpapierdepots erfolgte zum beizulegenden Zeitwert nach Bestätigung durch die Depotbank. Der Rückstellungsbetrag für die Pensionsverpflichtung und der Aktivwert der Wertpapierdepots wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB miteinander verrechnet.
Laut versicherungsmathematischem Gutachten ergibt sich kein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB. IV. Vorschlag zur Verwendung des BilanzgewinnsDer Bilanzgewinn zum 30.06.2024 ermittelt sich wie folgt:
Der Vorstand beabsichtigt gem. § 170 Abs. 2 AktG folgenden Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns:
V. Sonstige Pflichtangaben 1. Grundkapital und Aktien Das Grundkapital beträgt EUR 222.222 und ist eingeteilt in 222.222 auf den Namen lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Alle Aktien haben die gleichen Gewinnbezugs- und Stimmrechte. Vorzugsaktien oder Genussrechte wurden nicht ausgegeben. Genehmigtes Kapital ist in der Satzung nicht enthalten. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, die sich per 30.06.2024 unter Berücksichtigung der verbleibenden Vertragslaufzeiten auf insgesamt EUR 15.690 (Vorjahr: EUR 22.651) belaufen. 3. Vorstand Vorstand der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023/2024 unverändert gegenüber dem Vorjahr:
Herr Peter Wiederholt ist mit Ablauf des 30.06.2024 aus dem Vorstand ausgeschieden. Ab dem 01.07.2024 ist Herr Ottmar Wolf alleiniger Vorstand der Gesellschaft. Auf die Angabe der Bezüge des Vorstands wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern wurden nicht eingegangen. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht ausgegeben. 4. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023/2024 an:
Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2023/2024 insgesamt EUR 31.700 (Vorjahr: EUR 10.000). Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern wurden nicht eingegangen. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht ausgegeben. 5. Personal Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr neben den beiden Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 8,75 (Vorjahr: 7,25) Mitarbeiter. 6. Beteiligungen Die Gesellschaft hält zum 30.06.2024 folgende Beteiligung i.S.d. § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB:
7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023/2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken. 8. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 berechnete Gesamthonorar gliedert sich wie folgt:
Frankfurt am Main, 17. September 2024 FAM Frankfurt Asset Management AG Der Vorstand Ottmar Wolf LAGEBERICHT1. Wirtschaftsbericht 1.1. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis 1.1.1. Ergebnisentwicklung Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden Erträge i.H.v. TEUR 2.572 (Vorjahr: TEUR 1.720) und Aufwendungen i.H.v. TEUR 2.446 (Vorjahr: TEUR 1.699) erzielt. Daraus ergab sich ein Jahresüberschuss i.H.v. TEUR 126 (Vorjahr: TEUR 21). Umsatz und Gewinn weisen damit ein deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr aus. Geschäftsverlauf und Ergebnisentwicklung waren somit zufriedenstellend. Im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung konnten neue Kunden gewonnen und Zuwächse im betreuten Vermögen erreicht werden. Im Bereich des Fondsmanagements wurden mehrere neue Spezialfondsmandate gewonnen. Die Performance war an den Zins-, Kredit-, und Aktienmärkten positiv. Per Saldo konnten die Assets under Management im Geschäftsjahr 2023/2024 signifikant gesteigert werden. Besonders erfreulich war die erfolgreiche Lancierung des FAM Credit Select. Dieser Anleihefonds wurde im Oktober aufgelegt und erreichte per Mitte 2024 ein Volumen von rund 58 Millionen Euro. 1.1.2. Ergebniskomponenten Die FAM Frankfurt Asset Management AG hat folgende Geschäftsfelder definiert: Für Privatkunden wurde überwiegend Vermögensverwaltung und in geringem Umfang auch Anlagevermittlung erbracht. Darüber hinaus wurde Investmentmanagement für die hauseigenen Fonds sowie Portfoliomanagement für institutionelle Mandate betrieben. Aus diesen Ergebniskomponenten wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 Provisionserträge i.H.v. TEUR 2.539 (Vorjahr: TEUR 1.670) erzielt. 1.1.3. Kapital- und Liquiditätsausstattung Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 548 und setzt sich zusammen aus dem Grundkapital i.H.v. TEUR 222, den Kapitalrücklagen i.H.v. TEUR 92 und dem Bilanzgewinn i.H.v. TEUR 233. Verbindlichkeiten und Risiken der Gesellschaft sind aus dem vorhandenen Vermögen gedeckt. Als beaufsichtigtes Wertpapierinstitut unterliegt die FAM Frankfurt Asset Management AG den Vorschriften der "Investment Firm Regulation" (IFR), die Mindestvorgaben zur angemessenen Eigenmittelausstattung definiert. Die Einhaltung der Vorgaben wird kontinuierlich kontrolliert und gewährleistet. Zur Sicherstellung der benötigten Liquidität wurden Grundkapital und Kapitalrücklagen vollständig eingezahlt. Die liquiden Mittel sind auf Geschäftskonten der Gesellschaft täglich verfügbar. Liquiditätsabflüsse lagen insgesamt im Rahmen der Planungen. Die zum Bilanzstichtag offenen Verbindlichkeiten können problemlos beglichen werden. 1.1.4. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zu den nicht finanziellen Leistungsindikatoren gehören die höchstmögliche Qualität der Leistungserbringung, die das Kundenvertrauen rechtfertigt und stärkt, eine umsichtige und auf detaillierter Recherche beruhende Auswahl der eingesetzten Finanzinstrumente, das hohe Qualifikationsniveau der Geschäftsleiter und Mitarbeiter, die höchste Priorität der Kundeninteressen und ein effizientes Risikomanagement. Ein wichtiges Ziel ist die Wahrnehmung der FAM Frankfurt Asset Management AG als konsequent seriöser, souveräner und hochprofessioneller Vermögensverwalter und Investmentmanager. 1.2. Lage zum Bilanzstichtag Da sich die Ertragslage im Geschäftsjahr positiv entwickelt hat und der Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr ge- steigert werden konnte, hat sich der Bilanzgewinn per 30.06.2024 erhöht. Somit stellen sich die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag stabil dar. Kapital- und Liquiditätsausstattung werden als angemessen beurteilt. 2. Prognosebericht 2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Ertragslage Da sich die Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr positiv entwickelt hat und ein Zuwachs an Kunden sowie Assets under Management zu verzeichnen war, ist auch bei vorsichtiger Prognose mit einer weiterhin stabilen Entwicklung zu rechnen, da die FAM Frankfurt Asset Management AG ihre Position am Markt weiter festigen, ihren Bekanntheitsgrad steigern und ihre Reputation als Vermögensverwalter und Investmentmanager ausbauen wird. Die bislang erfolgreichen Strategien sollen weiter ausgebaut und das darin liegende Potenzial ausgeschöpft werden. Die Planungsrechnungen für die nächsten zwei Jahre (Planungshorizont/Prognosezeitraum) gehen von einem kontinuierlichen organischen Wachstum und einer stabilen Entwicklung der Ertragslage aus. 2.2. Voraussichtliche Entwicklung der Vermögenslage Größere Investitionen sind derzeit nicht geplant, da die vorhandenen Kapazitäten für ein organisches Wachstum ausreichend sind. Minderungen der Eigenkapitalausstattung oder die Aufnahme von Fremdkapital sind nicht zu erwarten. Positive Ergebnisse sollen zunächst dem Eigenkapital zufließen, um einen Puffer für Folgejahre zu schaffen. Somit ist für den Prognosezeitraum mit einer positiven Entwicklung der Vermögenslage zu rechnen. 2.3. Voraussichtliche Entwicklung der Finanzlage Abflüsse liquider Mittel, die nicht aus Zuflüssen gedeckt werden können, sind nach den derzeitigen Planungen nicht zu erwarten. Es bestehen keine größeren Verbindlichkeiten, die kurzfristig aus verfügbaren Mitteln gedeckt werden müssen. Abflüsse, wie Dividenden oder größere Investitionen, sind nicht geplant. Zuflüsse werden der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Somit ist für den Prognosezeitraum mit einer positiven Entwicklung der Finanzlage zu rechnen. 2.4. Zusammenfassende Prognose Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stabil entwickeln wird. Die Prognosen basieren auf Ertrags- und Liquiditätsplanungen anhand bestehender Verträge und Assets under Management unter Berücksichtigung der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Projekte. Chancen und Risiken gehen in der Finanzdienstleistungsbranche eng mit der Entwicklung der Kapitalmärkte einher. Chancen für die FAM Frankfurt Asset Management AG ergeben sich aus deren innovativem Konzept und den erfolgreich eingeführten, streng an den Bedürfnissen des Marktes der heutigen Vermögensverwaltungs- und Fondsmanagementnachfrage ausgerichteten Strategien. Durch sehr enge Spezialisierung und Fokussierung auf wenige Geschäftsbereiche kann das Konzept optimal umgesetzt werden. Hinzu kommen modernste Technik und Geschäftsorganisation, was schlanke Personal- und Kostenstrukturen ermöglicht. Daher können die Ressourcen effizient eingesetzt und zielgerichtet für eine professionelle und qualitativ hochwertige Leistungserbringung eingesetzt werden. 3. Risikobericht 3.1. Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken Risiken für die FAM Frankfurt Asset Management AG wurden im Wege einer Risikoinventur und Risikotragfähigkeitsanalyse identifiziert und bewertet sowie im Rahmen des Risikomanagements gesteuert. Untersucht wurden insbesondere Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken. Dabei wurden auch ESG- bzw. Nachhaltigkeits-, Änderungs-, Ausfall- und Schwankungsrisiken berücksichtigt. Risiken ergeben sich im Rahmen der Markt- und Umfeldbedingungen aus den üblichen, mit der Kapitalmarktentwicklung verbundenen Branchenrisiken im Finanzdienstleistungssektor. Diesen kann nur durch eine umsichtige und vorsichtige Leistungserbringung begegnet werden. Hinzu kommen Belastungen aus der zunehmenden Regulierung durch europäische und nationale Gesetzgeber, die im internationalen Maßstab die Konkurrenzfähigkeit europäischer Institute beeinträchtigen. Hier sind effiziente Abwicklungswege und schlanke Kostenstrukturen gefragt. Risiken aus den wirtschaftlichen Folgen unvorhersehbarer Ereignisse, wie z.B. Pandemien oder kriegerischer Auseinandersetzungen, sind nicht kalkulierbar. Auch diesen muss mit schlanken Kostenstrukturen, flexiblen Geschäftsstrategien und unverzüglichen Gegenmaßnahmen bei Eintritt der Risiken begegnet werden. Risiken aus dem Geschäftsbetrieb bestehen im Bereich der Ertrags- und operationellen Risiken. Ertragsrisiken könnten aus einem Rückgang der Assets under Management und damit einhergehenden Umsatzeinbußen sowie durch unerwartete Kostenbelastungen entstehen. Auch die Konkurrenzsituation im Finanzdienstleistungssektor sowie der hohe Innovationsdruck sind zu berücksichtigen. Operationelle Risiken erwachsen insbesondere aus Rechts-, Personal-, Reputations- und IT-Risiken. Diesen wird durch das im Unternehmen eingerichtete Risikomanagementsystem begegnet. 3.2. Risikomanagementziele und -methoden Zur Steuerung der Risiken wurde ein angemessenes und wirksames Risikomanagement eingerichtet. Dieses besteht aus den definierten Geschäfts- und Risikostrategien, den eingerichteten Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie den festgelegten internen Kontrollverfahren. Letztere bestehen aus dem internen Kontrollsystem und der Internen Revision. Das interne Kontrollsystem setzt sich aus laufenden prozessbegleitenden und systemintegrierten Kontrollen sowie übergreifenden prozessunabhängigen Kontrollen zusammen. Dazu wurden intern elektronische und prozessuale Verfahren sowie unabhängige Kontrollfunktionen eingerichtet. Letzte Instanz des mehrstufigen Systems ist die Interne Revision.
Frankfurt am Main, 17. September 2024 FAM Frankfurt Asset Management AG Der Vorstand Ottmar Wolf BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FAM Frankfurt Asset Management AG Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der FAM Frankfurt Asset Management AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der FAM Frankfurt Asset Management AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter
eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil meines Bestätigungsvermerks.
Frankfurt am Main, 30. September 2024 Petra Mosebach, Wirtschaftsprüferin ANDERE BERICHTSBESTANDTEILE Bericht des Aufsichtsratsgemäß § 171 Absatz 2 AktGDer Aufsichtsrat hat sich bei Aufnahme seiner Amtsgeschäfte mit Gründung der Gesellschaft durch den Vorstand ausführlich über die Situation der Gesellschaft und grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik unterrichten lassen. In der darauffolgenden Zeit wurde der Aufsichtsrat und zusätzlich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mündlich über das per 30. Juni 2024 abgeschlossene Geschäftsjahr der FAM Frankfurt Asset Management AG informiert. Am 31. Oktober 2023, 8. November 2023 und am 20. Juni 2024 fanden Aufsichtsratssitzungen statt, an denen der Vorstand teilgenommen hat. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde der Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 vom Vorstand rechtzeitig zugeleitet. Dem Ergebnis des Jahresabschlusses, der von der Gesellschaft erstellt und von HM Hessler Mosebach, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Frankfurt am Main, geprüft worden ist, stimmt der Aufsichtsrat zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keinerlei Einwendungen gegen den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024. Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss der FAM Frankfurt Asset Management AG zum 30. Juni 2024 gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinnes an.
Frankfurt, den 26. November 2024 Arne Mühlholm Markus Hesse Annette Rockel Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26. November 2024 durch den Aufsichtsrat gebilligt und somit festgestellt. Ergebnisverwendung: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der FAM Frankfurt Asset Management AG zum 30. Juni 2024
Frankfurt, den 26. November 2024 Arne Mühlholm, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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