CCSH MVZ
GmbH
Neumünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
1.1.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.468.986,00 |
404.425,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
628.744,00 |
259.530,00 |
| II.
Sachanlagen |
840.242,00 |
144.895,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.704,13 |
188.747,19 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.332,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.435,80 |
185.415,19 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
137.252,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
268,33 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
20.829,13 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
685.311,15 |
299.487,78 |
| Aktiva |
2.220.001,28 |
913.489,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
1.1.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
324.487,78 |
324.487,78 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
385.823,37 |
|
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
685.311,15 |
299.487,78 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
14.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.220.001,28 |
898.989,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
597.408,32 |
236.413,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.622.592,96 |
662.576,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.386.115,70 |
499.326,74 |
| Summe
Passiva |
2.220.001,28 |
913.489,10 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss ist auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz aufgestellt.
2. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
3. Die Form der Darstellung und Gliederung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
gemäß §§ 266, 275 HGB. Abweichungen
gegenüber den Vorjahresabschlüssen ergeben sich
nur aus den durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
geänderten Ausweispflichten des HGB.
4. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die am Bilanzstichtag und
am
Vorjahresstichtag keinen Betrag ausweisen, sind nicht
aufgeführt.
5. Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
6. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Es werden
größenabhängige Erleichterungen
gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen.
7. Die Gesellschaft ist gemäß §
325 HGB verpflichtet den, Jahresabschluss im elektronischen
Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierbei werden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 326
HGB in Anspruch genommen.
8. Die durchschnittliche Anzahl der während
des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 20.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Herstellungskosten
aktiviert und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
3. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
4. Die Abschreibungssätze der verschiedenen
Anlagegüter richten sich nach der betriebs-
gewöhnlichen Nutzungsdauer.
5. Die Vorräte wurden durch eine
körperliche Bestandsaufnahme aufgenommen. Die
Bewertung erfolgte mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten
bzw. mit dem niedrigeren Zeitwert.
6. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung
wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet.
7. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
8. Zur periodengerechten Abgrenzung wurden
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
9. Rückstellungen wurden unter Beachtung
des Vorsichtsprinzips nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
10. Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
11. Zwischen dem Gesellschafter Dr. Martin
Glaubitz, hier Gläubiger 1 genannt und der
Gesellschaft CCSH MVZH GmbH, hier als Gesellschaft und
Darlehensnehmer benannt wurde eine
Rangrücktrittserklärung i.H.v. 592.432,85 €
vereinbart.
12. Zwischen dem Gesellschafter Dr. Roman Koch,
hier Gläubiger 2 genannt und der Gesellschaft CCSH
MVZH GmbH, hier als Gesellschaft und Darlehensnehmer
benannt wurde eine Rangrücktrittserklärung i.H.v.
592.432,85 € vereinbart.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. In den Forderungen und Verbindlichkeiten sind
keine antizipativen Posten größeren Umfanges
enthalten (d.h. Beträge, die rechtlich erst nach dem
Abschlussstichtag entstehen).
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in
Höhe von 8.243,47 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)
angeschafft.
3. Ausleihungen/Forderungen/Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von
1.386.115,70 Euro (Vorjahr: 1.401.250,00 Euro) bilanziert.
4. Zum 31.Dezember 2023 bestehen Forderungen in
Höhe von insgesamt 65.435,80 Euro, die eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben.
5. Zum 31.Dezember 2023 bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 597.408,32
Euro, die eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
haben.
D. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer war während
des gesamten Wirtschaftsjahres Herr Dr. Martin Glaubitz,
Arzt und Herr Dr. Roman Koch, Arzt
Neumünster, den 25. März 2025
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025
festgestellt.
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