C S P Computer - Schnittstellen- Peripherie GmbH

Justus-von-Liebig-Straße 5, 63110 Rodgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 22164
Eingetragen
9.6.1992
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Ist die Entwicklung, Konstruktion, Produktion und der Vertrieb von elektronischen Datenverarbeitungs-Systemen sowie der Groß- und Einzelhandel mit diesen Systemen und anderen elektronischen Geräten incl. Imund Export sowie jede in irgendeiner Form damit zusammenhängende Tätigkeit.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sabine Hedwig Eifert
seit 18.7.2023
Geschäftsführer
Rüdiger Peschke
seit 13.1.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 5 angezeigt

Pfaffenbrunnenstr. 30a, 63456 Hanau
15.600 €
30.00%
Im Vogelseen 26, 63150 Heusenstamm
15.600 €
30.00%
CSP Computer-Schnittstellen-Peripherie GmbH
Germany
10.400 €
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

C S P Computer - Schnittstellen- Peripherie GmbH

Rodgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 143.212,50 144.948,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 51.250,50 60.856,50
II. Sachanlagen 88.212,00 80.341,50
III. Finanzanlagen 3.750,00 3.750,00
B. Umlaufvermögen 529.045,76 780.346,02
I. Vorräte 32.419,69 21.123,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 287.835,13 370.822,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.351,94 2.735,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 208.790,94 388.399,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.667,41 16.116,78
Aktiva 689.925,67 941.410,80

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 8.148,19 79.612,53
I. ausgegebenes Kapital 41.600,00 46.800,00
1. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
2. eigene Anteile -10.400,00 -5.200,00
II. Gewinnrücklagen -64.600,00 -19.800,00
III. Gewinnvortrag 52.612,53 144.932,15
IV. Jahresfehlbetrag 21.464,34 92.319,62
B. Rückstellungen 271.444,74 559.234,89
C. Verbindlichkeiten 407.826,74 295.809,52
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 365.033,40 295.809,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 42.793,34  
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.506,00 6.753,86
Summe Passiva 689.925,67 941.410,80

Anhang

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wurden die Vorjahresvergleichzahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und
§ 256 Satz 1 HGB
3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten
4. Angewandte Abschreibungsmethoden
5. Vorrätebewertung
6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,- Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang. Im Vorjahr wurde der Anlagenspiegel integriert in der Bilanz gezeigt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert.
- Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. S.Eifert (Geschäftsführerin)
gez. R.Peschke (Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2025 festgestellt.

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