Hopfensperger GmbH
Weihmichl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.174,00 |
35.323,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.173,00 |
35.322,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.363.799,91 |
4.880.433,69 |
| I.
Vorräte |
8.758.474,23 |
3.567.093,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
518.577,37 |
764.867,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
309.245,70 |
404.557,65 |
| davon
gegen Gesellschafter |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
86.748,31 |
548.472,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
208,33 |
| Aktiva |
9.395.973,91 |
4.915.965,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.338.417,13 |
1.597.337,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.313.417,13 |
1.572.337,14 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.572.337,14 |
2.153.903,78 |
| B.
Rückstellungen |
20.740,00 |
117.153,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.036.816,78 |
3.201.474,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
5.145.316,78 |
201.474,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.891.500,00 |
3.000.000,00 |
| Summe
Passiva |
9.395.973,91 |
4.915.965,02 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Hopfensperger GmbH hat ihren Sitz in Weihmichl,
weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1
HBG auf und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Landshut unter HRB 6923 am 27.06.2006.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Hopfensperger GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die
Regelungen der Unternehmenssatzung zu
beachten.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung sowie den Anhang. Der Gliederung
der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung liegen die
Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2
HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich vier
Arbeitnehmer beschäftigt.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und
Abschreibungsmethoden wurden unverändert
beibehalten. Im Einzelnen wurden folgende
Grundsätze und Methoden angewandt:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit
abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibungen wurden dabei ab dem Monat des
Zugangs zum Anlagevermögen pro rata temporis berechnet
und linear vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR
wurden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert von 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden im
Sammelposten erfasst.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die
Wertminderung dauerhaft ist. Ausleihungen sind mit dem
Nennwert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten lt. Inventur zum 31.12.2023 bewertet.
Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Erkennbare Einzel- bzw.
Pauschalrisiken und
Forderungsausfälle wurden ggf. durch
Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige
Kosten- und Preissteigerungen einbezogen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen
gegenüber der Hopfensperger Anton und Tobias GbR
2 i. H. v. 317 TEUR, gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer i. H. v. 69 TEUR.
2. Eigenkapital
Im Bilanzgewinn von 1.313.417,13 EUR ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von 1.572.337,14 EUR enthalten.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen den
Aufwand für Aufbewahrungspflichten und den Aufwand
für Abschluss und Prüfung sowie die Offenlegung
und MaBV-Prüfung des Berichtsjahres und des Vorjahres.
4. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind
nachfolgend dargestellt:
Art der
|
Gesamt-
|
davon mit
einer RLZ von
|
Verbindlichkeit
|
betrag
|
|
zum 31.12.2023
|
|
< 1 J.
|
1 - 5 J.
|
> 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1.892
|
1.892
|
0
|
0
|
erhaltene Anzahlungen
|
5.095
|
3.758
|
1.337
|
0
|
aus Lieferungen u.
Leistungen
|
42
|
42
|
0
|
0
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
1
|
1
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.007
|
7
|
1.000
|
0
|
Summe
|
8.037
|
5.700
|
2.337
|
0
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 1.000 TEUR
Verbindlichkeiten enthalten als 2. Kaufpreisrate
gegenüber dem Verkäufer eines Grundstücks.
Diese Verbindlichkeit wird als Übertragung einer
Penthousewohnung im Wert von 1.000 EUR beglichen bei
Fertigstellung, voraussichtlich 2025.
IV. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE
VERPFLICHTUNGEN
Für das Betriebsgrundstück mit
Lagergebäude und Büro ist eine jährliche
Miete von 27.000,00 EUR zu entrichten.
Weitere sonstige Haftungsverhältnisse oder
finanzielle Verpflichtungen sowie nicht in der Bilanz
enthaltene Geschäfte gem. § 251 i. V. m. §
268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
V. SPEZIELLE ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN /
GESELLSCHAFTERN
Geschäftsführer: Tobias Hopfensperger
Bezüglich der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Dem Gesellschafter-Geschäftsführer wurde in
2020 ein Darlehen über 200 TEuro gewährt, wovon
zum Bilanzsichtag noch 60 TEUR offen waren.
Haftungsverhältnisse
für Organmitglieder oder Gesellschafter bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Weihmichl, im April 2025
_____________________
Tobias Hopfensperger
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2025
festgestellt.
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