Easy Taxi GmbHLiquidiert

40229 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 69259
Eingetragen
17.12.2012
Branche
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Taxibetrieb.

Historie

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Management

NameRolle
Yasin Aksu
seit 7.7.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Köln
25.050 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Easy Taxi GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 128.976,00 187.038,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17.000,00 17.000,00
II. Sachanlagen 111.976,00 170.038,00
B. Umlaufvermögen 279.442,78 215.953,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 237.660,25 171.096,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 41.782,53 44.857,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 239,70 852,15
Summe Aktiva 408.658,48 403.843,99

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 103.375,71 89.039,38
I. gezeichnetes Kapital 25.050,00 25.050,00
II. Gewinnvortrag 63.989,38 41.597,62
III. Jahresüberschuss 14.336,33 22.391,76
B. Rückstellungen 12.077,92 17.411,60
C. Verbindlichkeiten 293.204,85 297.393,01
Summe Passiva 408.658,48 403.843,99

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Kleinst-Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB.

Das aktuelle Wirtschaftsjahr wird unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für Kleinst-Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für Kleinst-Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleich-terungen der §§ 266, 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie einer Abnutzung unterliegen, linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Zinsen werden bei den Anschaffungskosten nicht angesetzt.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit ausstehende Einlagen auszuweisen sind, geschieht dies saldiert mit unter dem Posten "gezeichnetes Kapital" auf der Passivseite (Nettoausweis).

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von EUR 208.246,87 durch Sicherungsübereignungen bzw. Eigentumsvorbehalte gesichert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Soweit Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführerorgane oder Gesellschafter ausgereicht wurden, werden diese nachfolgend näher erläutert. Im Berichtsjahr wurden insgesamt EUR 42.158,99 ausgezahlt und EUR 22.815,26 zurückgezahlt. Der Darlehensstand zum Ende des Berichtsjahres betrug EUR 59.478,75. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführungsorgane oder der Gesellschafter wurden nicht eingegangen.

Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter beträgt gemäß § 285 Nr. 7 HGB

14 Personen.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.050,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00. Die sonstiges Verbindlichkeiten enthalten keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Yasin Aksu.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Düsseldorf, den 27. Juni 2019

..........................................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.6.2019.

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