DKT Das KurierTeam GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Pyroth seit 24.5.2024 | Geschäftsführer |
Ingo Kublenz seit 4.6.2020 | Prokura |
Dirk Semmling seit 25.4.2006 | Prokura |
Thilo Zanger seit 18.7.2005 | Prokura |
Peter Karstens seit 10.7.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Else Marie Adolff | 32.40% |
| 28.80% | |
Angelika Adolff | 28.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STADTBOTE GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der STADTBOTE GmbH, Hamburg1. Grundlagen In den vergangenen Jahren vermittelte und führte die Gesellschaft Transporte von Gegenständen aller Art im Namen und auf Rechnung fremder Fuhrunternehmer und in eigenem Namen durch. Seit dem Frühjahr 2023 hat die Gesellschaft ihr Geschäftsmodell vom Handelsvertreter auf Frachtführer umgestellt und führt seitdem Aufträge ausschließlich auf eigene Rechnung und im eigenen Namen durch. Die Gesellschaft unterhält zehn Standorte in folgenden deutschen Großstädten: Berlin, Bremen, Dresden, Essen, Hamburg, Hannover, Leipzig, Frankfurt, München und Stuttgart. 2. Wirtschaftsbericht Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von einer Vielzahl an Unwägbarkeiten. Die schon in 2022 einsetzende Eintrübung der Nachfrage hat sich in 2023 fortgesetzt. Die stark rückläufigen Exporte, eine einbrechende Baukonjunktur sowie eine weiterhin niedrige private Konsumquote führten zu einem Rückgang des BIPs im Berichtsjahr um 0,3 % (Quelle: DESTATIS, Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 38 vom 30. Januar 2024). Dennoch ist es der Gesellschaft gelungen, die Ertragslage signifikant zu steigern. Zwei wesentliche Faktoren trugen maßgeblich dazu bei. Einerseits führte die Umstellung des Geschäftsmodells vom Handelsvertreter auf Frachtführer im letzten Frühjahr zu einer Straffung der Geschäftsprozesse, was mit einer höheren Produktivität einherging, und andererseits führte das stärkere Engagement der Gesellschaft in den Bereichen Mehrwertlogistik und SWAP-Services zum Abschluss und zur erfolgreichen Umsetzung einiger überregionaler Großaufträge. 2.1 Ertragslage Die Umstellung des Geschäftsmodells vom Handelsvertreter zum Frachtführer im Frühjahr 2023 führte zu einer Steigerung der Umsatzerlöse um rd. 69 %. Bei überproportional erhöhten Aufwendungen für bezogene Leistungen verbesserte sich der Rohgewinn um rd. 7 % auf EUR 10,8 Mio. (Vorjahr: EUR 10,1 Mio.). Der Personalaufwand mit einem Anteil an den Strukturkosten von mehr als 50 % ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 7 % gestiegen. Bei den übrigen Strukturkosten ist nur eine moderate Erhöhung zu verzeichnen, so dass die Gesellschaft das Vorjahresergebnis von TEUR 1.006 deutlich verbessern konnte auf TEUR 1.179 im Geschäftsjahr. 2.2 Finanzlage Die STADTBOTE GmbH nimmt am Cashpool der HANSETRANS-Unternehmensgruppe teil, wodurch die Liquidität jederzeit gesichert war. Externen, weiteren Finanzierungsbedarf gab es im Jahr 2023 nicht und dieser ist für 2024 auch nicht geplant. 2.3 Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Umlaufvermögen, insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (rd. 54 %) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (rd. 44 %). Die Eigenkapitalquote konnte in diesem Geschäftsjahr auf rd. 73 % gesteigert werden (Vorjahr: rd. 65 %). Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist die Geschäftsführung mit der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft sehr zufrieden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Die Umsatzentwicklung lief, auch unter Berücksichtigung der Umstellung des Geschäftsmodells im Frühjahr, deutlich besser als geplant und führte trotz erheblich gestiegener Kosten entgegen der Prognose zu einer signifikanten Ergebnissteigerung. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden die Konjunkturprognosen von den führenden Institutionen und Wirtschaftsinstituten im März nochmals deutlich nach unten korrigiert. Die Bundesregierung geht derzeit von 0,2 % Wachstum des BIPs aus (Quelle: STATISTA Prognosen zur realen Entwicklung des Bruttoinlandproduktes (BIP) in Deutschland für die Jahre 2024 und 2025 vom 08. März 2024). Dieser Trend spiegelt sich auch im Auftragseingang der Gesellschaft im 1. Quartal 2024 wider. Die Zahl der aktiven Kunden ist stabil, aber das jeweilige Bestellverhalten ist regelmäßig rückläufig. Das gilt insbesondere für die Unternehmen der Bauwirtschaft und der Logistikbranche. Optimistisch stimmt die Entwicklung der Mehrwertlogistik, die auch in 2024 voraussichtlich einen erkennbaren Umsatzanteil beitragen wird. Die Umstellung des Geschäftsmodells vom Handelsvertreter zum Frachtführer und die damit verbundene Verschlankung der internen Prozesse wird wahrscheinlich zu positiven Ergebniseffekten führen. Die Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, insbesondere Telefonie und bundesweite Vermittlung/Unternehmersteuerung, liegt im zeitlich und monetär geplanten Rahmen und wird voraussichtlich Ende 2024 zur Verfügung stehen. Nachdem der Jahresauftakt für die Gesellschaft eher verhalten lief, prognostiziert die Geschäftsführung für das Jahr 2024 Umsatzerlöse etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres und aufgrund steigender Kosten ein deutlich rückläufiges Ergebnis. Durch die schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die schwache Konjunktur in Deutschland bestehen jedoch weiterhin große Unsicherheiten.
Hamburg, den 25. März 2024 Sascha Engel Peter Karstens BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der STADTBOTE GmbH, HamburgI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) nach den deutschen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) und den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Bei der Bemessung der linear vorgenommenen Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Einzelanschaffungswert bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Zweifelhafte Forderungen sind mit 50 % wertberichtigt. Darüber hinaus ist im Hinblick auf das latente Kreditrisiko eine Pauschalwertberichtigung auf die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 % gebildet. Geldforderungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen und Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, die wirtschaftlich der Zeit nach dem Bilanzstichtag zuzuordnen sind. Rechnungsabgrenzungsposten im Einzelbetrag bis zu EUR 800,00 sind nicht gebildet. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt vor Gewinnverwendung. III. Angaben zur Bilanz Das Anlagevermögen hat sich 2023 wie folgt entwickelt:
Die Gesellschaft ist in ein Cashmanagement-System bei Kreditinstituten mit weiteren verbundenen Unternehmen eingebunden. Die sich daraus für die Gesellschaft zum Bilanzstichtag ergebende Forderung ist in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 298.906,31 (Vorjahr: EUR 25.239,27) und sonstige Forderungen enthalten. Bei den sonstigen Forderungen handelt es sich um Umsatzsteuerverrechnungen in Höhe von EUR ./. 85.286,14, um übrige sonstige Forderungen in Höhe von EUR ./. 435,00 und um Forderungen aus Bankkontenkonzentration in Höhe von EUR 3.275.789,00 (Vorjahr: EUR 3.466.153,98) gegen Gesellschafter. Von den ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen auf Forderungen gegen die Gesellschafterin EUR 3.441.088,02 (Vorjahr: 3.271.887,61). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Kautionen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von EUR 69.343,68 (Vorjahr: EUR 69.343,68). Abgesehen davon sind sie kurzfristig fällig. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern des Geschäftsjahres sowie des Vorjahres. Die sonstigen Rückstellungen werden für folgende zum Bilanzstichtag offene Verpflichtungen ausgewiesen:
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt fällig: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 1.463.880,96 innerhalb eines Jahres (Vorjahr: EUR 1.934.616,89) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 5.385,60 innerhalb eines Jahres (Vorjahr: EUR 294,00) Sonstige Verbindlichkeiten EUR 319.035,93 innerhalb eines Jahres (Vorjahr: EUR 792.082,77) IV. Sonstige Angaben Die STADTBOTE GmbH, Schnackenburgallee 157, 22525 Hamburg hat ihren Sitz in Hamburg und ist unter der Nummer HRB46892 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres durchschnittlich 111 Mitarbeiter (Vorjahr: 108 Mitarbeiter) beschäftigt. Geschäftsführer der Gesellschaft sind die Herren Peter Karstens, Kaufmann, Potsdam, Sascha Engel, Kaufmann, Hamburg. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB. Die Gesellschaft wird als ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 271 HGB (Tochterunternehmen) in einen Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister bekannt gemacht. Mutterunternehmen für den größten Kreis von Unternehmen ist die Adolff Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg. Mutterunternehmen für den kleinsten Kreis von Unternehmen ist die HANSETRANS Holding GmbH mit Sitz in Hamburg. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten aus überzahlten Forderungen in Höhe von TEUR 39 enthalten. Für die folgenden Geschäftsjahre bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen. Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben hält sich im üblichen Rahmen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen
Hamburg, den 20. März 2024 Sascha Engel Peter Karstens sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die STADTBOTE GmbH, Hamburg: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der STADTBOTE GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der STADTBOTE GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat der HANSETRANS Holding GmbH ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 19. April 2024 ESC
Wirtschaftsprüfung GmbH
Michael Kapitza, Wirtschaftsprüfer Beatrix Arlitt, Wirtschaftsprüferin |
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