ENTEGA Plus GmbH
Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antje Winter seit 6.7.2023 | Geschäftsführer |
Christine Bolbach seit 6.7.2023 | Prokura |
Manuela Hanke seit 6.7.2023 | Prokura |
Frank Gey seit 20.8.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ENTEGA Plus GmbHDarmstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ENTEGA Plus GmbH, Darmstadt PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der ENTEGA Plus GmbH, Darmstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENTEGA Plus GmbH, Darmstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPrüfungsurteilWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS610n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Stuttgart, den 24. April 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Daniel Deutsch, Wirtschaftsprüfer Alexander Ott, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine InformationenDie Gesellschaft mit Sitz in Darmstadt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 94496 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in den jeweils gültigen Fassungen aufgestellt. Die Bilanz entspricht der Gliederung nach § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortbestehensprognose. KonzernverhältnisDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ENTEGA AG, Darmstadt, einbezogen (kleinster Kreis). Dieser wird beim Bundesanzeiger in elektronischer Form eingereicht und beim Amtsgericht Darmstadt unter der Nr. HRB 5151 im Unternehmensregister veröffentlicht. Zudem wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der HEAG Holding AG -Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt, einbezogen (größter Kreis), der ebenfalls beim Bundesanzeiger eingereicht und beim Amtsgericht Darmstadt unter der Nr. HRB 1059 im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Seit dem 1. Januar 2015 besteht ein Gewinnabführungsvertrag i.S.d. §§291 ff. AktG zwischen der ENTEGA Plus GmbH und der HSE Beteiligungs-GmbH sowie ein ertragsteuerliches Organverhältnis zwischen diesen beiden Gesellschaften und der ENTEGA AG mit der ENTEGA AG als Organträgerin. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und unverändert zum Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten. Nullzeilen in Bilanz und GuV enthalten geringfügige Euro Beträge, die nicht aufgerundet wurden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die erwartete Nutzungsdauer. Sie beträgt zwischen 3 und 5 Jahren. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Hinsichtlich der Bilanzierung der geringwertigen Wirtschaftsgüter werden die Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG entsprechend für handelsrechtliche Zwecke angewendet. Ein Sammelposten wird nicht gebildet. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit sie der Abnutzung unterliegen, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Unterjährig zugegangene Vermögensgegenstände werden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen über die erwartete Nutzungsdauer. Sie beträgt zwischen 1 und 19 Jahren. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Hinsichtlich der Bilanzierung der geringwertigen Wirtschaftsgüter werden die Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG entsprechend für handelsrechtliche Zwecke angewendet. Ein Sammelposten wird nicht gebildet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder - bei dauernder Wertminderung -zu den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert; niedrig verzinsliche oder unverzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Das Wertaufholungsgebot wird beachtet. Die Waren werden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bzw. voraussichtlichen Verkaufserlösen bewertet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die empfangenen Investitionszuschüsse werden analog der Nutzungsdauer und den Abschreibungen für die den Zuschüssen zuordenbaren Anlagengüter aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden in den Umsatzerlösen gezeigt. Die Rückstellungen für Pensionen, Deputate und ähnliche Verpflichtungen wurden versicherungsmathematisch nach dem ratierlich degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren beziehungsweise als Barwert künftiger Versorgungsleistungen berechnet. Die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck wurden der Berechnung zugrunde gelegt. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen und der Deputatsverpflichtungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 S.2 HGB mit einem Zinssatz von 1,82 %. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren. Die Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen wurden mit einem Zinssatz von 1,74 % gemäß § 253 Abs. 2 S.2 HGB abgezinst. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre bei einer Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren. Als Schätzung wurden für künftige Gehaltssteigerungen bis zu 2,5 %, für künftige Rentensteigerungen 1,0 bis 2,5 % sowie einmalig für das Jahr 2023 weitere 2,5 %, um die inflationsbedingten Steigerungen in Rente und Gehalt abzubilden, für unmittelbare Verpflichtungen beziehungsweise 1,0 % für mittelbare Verpflichtungen angenommen. Künftige Kostensteigerungen bei den Deputatsverpflichtungen sind mit 3,0 % mitberücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden unter Verwendung der laufzeitadäquaten Referenzzinssätze laut Deutscher Bundesbank von 1,0 bis 1,5 % abgezinst und künftige Preis-, Kosten- und Gehaltsteigerungen von 2,0 % mitberücksichtigt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit, Jubiläen und Beihilfeleistungen sind versicherungsmathematisch auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Es wurden laufzeitadäquate Zinssätze entsprechend § 253 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB zwischen 1,0 und 1,74 % verwendet. Die Zinssätze entsprechen dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre. Künftige Preis-, Kosten- und Gehaltsteigerungen von 2,0 bis 2,5 % sind mitberücksichtigt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells und für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die im Anhang ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag des am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfangs bewertet. Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt auf der Ebene der ENTEGA AG, da die Gesellschaft seit dem 1. Januar 2015 in eine ertragsteuerliche Organschaft einbezogen wird. Erläuterungen zur Aktivseite der BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens der ENTEGA Plus GmbH, Darmstadt, zeigt der folgende Anlagenspiegel: Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Es bestehen folgende Anteile an Beteiligungen:
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sie gliedern sich wie folgt:
Erläuterungen zur Passivseite der BilanzDas Stammkapital beträgt zum Stichtag 6.953 T€. Die HSE Beteiligungs-GmbH, Darmstadt, hält 100 % der Anteile. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 (2) Nr. 4 HGB gebildet und beinhaltet 22.438 T€. Im Geschäftsjahr 2023 fanden keine Einstellungen in oder Entnahmen aus Rücklagen statt. Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wären bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (§ 253 Abs. 6 HGB) zum Bilanzstichtag um 187 T€ höher ausgefallen. Dieser Differenzbetrag unterliegt gern. § 253 Abs. 6 HGB einer potentiellen Ausschüttungssperre, jedoch keiner Abführungssperre. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für personalbezogene Verpflichtungen, ausstehende Rechnungen für nicht abgerechnete Energiebezüge sowie abgegrenzte Netzentgelte und für ungewisse Verbindlichkeiten aus Insolvenzanfechtungen gebildet. Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sie gliedern sich wie folgt:
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse, welche ausschließlich im Inland erzielt werden, gliedern sich wie folgt:
Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen aus Altersversorgung in Höhe von 1.625 T€ (Vorjahr 1.311 T€). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Erträge aus:
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus:
Im Geschäftsjahr sind folgende periodenfremde Erträge oder Aufwendungen bilanziert:
Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen folgende Verpflichtungen:
Außerbilanzielle Geschäfte und BewertungseinheitenFactoringZwischen der ENTEGA Plus GmbH, der ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH sowie der ENTEGA AG besteht ein Factoringvertrag über den Verkauf und die Abtretung von Forderungen gegen Dritte aus dem Wasser- und Fernwärmegeschäft der ENTEGA AG und der ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH an die ENTEGA Plus GmbH (echtes Factoring). Der Verkauf der Forderungen dient der Nutzung von Synergieeffekten in der Kundenabrechnung. Für die Übernahme des Ausfallrisikos erhält die ENTEGA Plus GmbH 0,5 % (Wasser) bzw. 0,25 % (Wärme) des Forderungssaldos. Risiken ergeben sich aus dem geschlossenen Factoringvertrag nicht. Zudem besteht zwischen der ENTEGA Plus GmbH und der Count + Care GmbH & Co. KG ein Factoringvertrag über den Verkauf und die Abtretung von Forderungen gegenüber Dritten aus dem wettbewerblichen Messtellenbetrieb der Count + Care GmbH & Co. KG an die ENTEGA Plus GmbH (echtes Factoring), bei denen die ENTEGA Plus GmbH den Kunden vermittelt hat. Der Verkauf der Forderungen dient der Nutzung von Synergieeffekten in der Kundenabrechnung. Risiko und Chancen aus der Vermittlungstätigkeit werden allein von der ENTEGA Plus GmbH getragen. Für die Vermittlung und die Übernahme des Ausfallrisikos erhält die ENTEGA Plus GmbH ein Entgelt in Höhe der Differenz zwischen Nominalwert der Forderung und den entsprechenden Gestehungskosten, falls diese Differenz positiv ist. Risiken ergeben sich aus dem geschlossenen Factoringvertrag bei einer Negativabweichung der Gestehungskosten. Zwischen der ENTEGA Plus GmbH und der BNP Paribas Factor GmbH besteht ein Factoringvertrag über den Verkauf und die Abtretung von Forderungen gegen Dritte aus dem Energie- und Telekommunikationsgeschäft der ENTEGA Plus GmbH an die BNP Paribas Factor GmbH (echtes Factoring). Der Verkauf der Forderungen dient der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der ENTEGA Plus GmbH durch die vorgezogene Vereinnahmung der Liquidität. Für die Übernahme des Ausfallrisikos sowie für den Finanzierungseffekt erhält die BNP Paribas Factor GmbH als Entgelt eine Kombination aus fixem Prozentsatz und einer am 1-Monats-EURIBOR ausgerichteten variablen Verzinsung des Forderungssaldos. Risiken ergeben sich aus dem geschlossenen Factoringvertrag nicht. Organe der GesellschaftGeschäftsführung
Beirat
Gesamtbezüge der GeschäftsführungAuf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a HGB wird aufgrund von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für die früheren Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von 297 T€ gebildet. Gesamtbezüge des BeiratsFür die Vergütung der Mitglieder des Beirats entstanden Aufwendungen in Höhe von 9 T€. Honorar des AbschlussprüfersDas in der Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2023 erfasste Abschlussprüferhonorar beträgt:
MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren im Unternehmen folgende Mitarbeiter beschäftigt:
Geschäfte größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWGIm Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt. Die Gegenleistung besteht in der Bezahlung.
Ereignisse nach dem Schluss des GeschäftsjahresEs sind keine wertbegründenden Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.
Darmstadt, den 27. März 2024 ENTEGA Plus GmbH Die Geschäftsführung Frank Gey Antje Winter Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023GeschäftsmodellDie ENTEGA Plus GmbH (nachfolgend "ENTEGA" genannt) ist einer der großen regionalen Ökoenergie- und Telekommunikationsdienstleister der Rhein-Main-Neckar-Region. Sie versorgt über eine Million Menschen zuverlässig mit Strom, Erdgas, Wärme und Energieeffizienzleistungen sowie Internet und Telefonie. Des Weiteren vertreibt sie Trinkwasser im Namen ihrer Muttergesellschaft, der ENTEGA AG. ENTEGA steht für eine CO 2 -neutrale Energieversorgung für alle und hat sich so zu einem der größten Ökoenergieanbieter Deutschlands entwickelt. ENTEGA hat es sich zur Aufgabe gemacht innovative und klimafreundliche Produkte und Lösungen zu entwickeln, die den Alltag vereinfachen und bei einem nachhaltigen Leben unterstützen. RahmenbedingungenRegulatorisches UmfeldVon der Bundesregierung wurden im Jahr 2023 wichtige Gesetzesinitiativen für den Hochlauf der Energiewende auf den Weg gebracht. Im September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Hiermit leitete die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich - eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung. In den meisten Neubauten müssen Heizungen bereits ab dem 1. Januar 2024 mit 65 % Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem soll der Heizungstausch umfassend staatlich gefördert werden. Unter anderem für die Bereiche Photovoltaik und Stromspeicher wurde seitens der Bundesregierung jeweils eine neue Strategie vorgestellt. Mit der PV-Strategie sollen die Ausbauziele des Koalitionsvertrags von 215 Gigawatt (GW) im Jahr 2030 erreicht werden. Die Strategie enthält Maßnahmen in insgesamt elf Handlungsfeldern und reicht von Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik bis hin zu den Themen Fachkräftesicherung, industrielle Wertschöpfung in Europa und Technologieentwicklung. Zur wirksameren Verzahnung von Energie- und Steuerrecht ist eine Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen vorgesehen sowie die geplante bundesweite Öffnung der sogenannten benachteiligten Gebiete für PV-Freiflächenanlagen, die wenig ertragreiche Böden haben und aktuell rund 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland umfassen. Die Stromspeicher-Strategie soll den effizienten Ausbau und Einsatz von Stromspeichern anreizen, da auch für diese ein überragendes öffentliches Interesse gelten sollte. Mit der Umsetzung einer Fristverlängerung der Netzentgeltbefreiung konnte sichergestellt werden, dass nur beim finalen Letztverbraucher alle Abgaben und Umlagen in gesetzlicher Höhe geleistet werden und nicht bei der Zwischenspeicherung von Strom. MarktumfeldDas Bruttoinlandsprodukt nahm laut Jahreswirtschaftsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3 Prozent ab. Ausschlaggebend hierfür waren wie im Vorjahr die Auswirkungen der Energiepreiskrise verbunden mit einer ausgeprägten Weltwirtschaftsschwäche und einer restriktiveren Geldpolitik. Während der Außenbeitrag (+0,6%) leicht anstieg, sank die Inlandsnachfrage (-0,9 %) stärker als erwartet aufgrund der allgemeinen Unsicherheiten durch anhaltende und neue geopolitische Krisen sowie einer höheren Sparquote als angenommen. Dagegen übertraf die positive Entwicklung bei den Investitionstätigkeiten in Anlagen und Bauten die Erwartungen. GeschäftsverlaufDie in den Vorjahren eingeschlagene Strategie im Privatkunden- wie auch im Geschäftskundenbereich wurde auch im Jahr 2023 kontinuierlich weiterverfolgt. Die Entwicklung vom klassischen Energieversorger hin zum Energie-, Lösungs- und Telekommunikationsdienstleister ist das angestrebte Ziel. Hierfür bietet ENTEGA branchenspezifische Produkte und Dienstleistungen für Groß- und Geschäftskunden an. Nur so kann eine langfristige Energiebeschaffungs- und Effizienzpartnerschaft aufgebaut werden. Auch im Jahr 2023 hat die ENTEGA ihre digitalen Lösungsangebote weiter ausgebaut und kann eine Vielzahl maßgeschneiderter Energiedienstleistungen und modularer Lösungen für den Energieeinkaufund die Energieeffizienz anbieten. Entlastungspaket Bundesregierung / Strom-, Gas- und WärmepreisbremseDas im Jahr 2022 vom Gesetzgeber beschlossene Entlastungspaket, welches unter anderem eine temporäre Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme, die Dezember-Soforthilfe Gas und Wärme sowie die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse enthält, hat wie alle anderen Energieversorger auch ENTEGA in der Umsetzung vor Herausforderungen gestellt. Die kurzfristige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den IT-Systemen, vor allem für die Energiepreisbremsen, war alles andere als trivial und erforderte insbesondere das Zusammenwirken mit dem IT-Dienstleister und den Netzbetreibern. Die Energiepreisbremsen konnten fristgemäß zum 1. März 2023 eingeführt werden. Die Abschlagszahlungen für Strom, Gas und Wärme wurden um die sich aus den Preisbremsen ergebenden Entlastungen gesenkt. BeschaffungsstrategieDie Veränderung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen erforderten eine Anpassung der Beschaffungsstrategie. Die zukünftige Strategie ist in Teilen weniger langfristig und mehr am Markt orientiert. Jede verkaufte und zugesagte Menge an die Endkunden wird abgesichert, aber bei kurzfristigeren Vertragslaufzeiten und fehlenden Preisgarantien, wie in der Grundversorgung, wird die Energie zur Risikoreduktion kurzfristiger beschafft, um bei einem volatilen Markt flexibel reagieren zu können. ReorganisationZum 1. Juli 2023 trat der langjährige Geschäftsführer Thomas Schmidt aus der Geschäftsführung der ENTEGA Plus GmbH aus, er verantwortet nun als Vorstand die Bereiche Energie und Handel im Mutterkonzern ENTEGA AG. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 erfolgte die Benennung der neuen Geschäftsführerin Antje Winter. Sie ergänzt in ihrer neuen Funktion als Geschäftsführerin für Operations den Vorsitzenden der Geschäftsführung Frank Gey, der die Vertriebsaktivitäten verantwortet. Durch die im Sommer 2023 durchgeführte organisatorischen Neuausrichtung sollen die Kunden-(Segment-) Bedürfnisse künftig noch stärker in den Fokus rücken und die Kunden ganzheitlich aus einem Guss betreut werden. Ziel war und ist insbesondere, den Kunden funktions- und bereichsübergreifende und clever verzahnte Lösungen anzubieten und sie auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und Dekarbonisierung zu begleiten. Grundlage hierfür ist, die besonderen Bedürfnisse einzelner Kundengruppen zu kennen, sie zu betreuen, zu unterstützen und mit der entsprechenden Segment-Expertise zu entwickeln. Im Rahmen der Reorganisation wechselten einige bisher im Vertrieb angesiedelte Bereiche wie Produktmanagement, agiles Coaching, Daten und Leadmanagement und Controlling in den Mutterkonzern ENTEGA AG in das Vorstandsressort Vertrieb und Handel. Die bisher im Bereich B2X angesiedelten Lösungsprodukte wurden in die Bereiche Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden integriert. Nach der Insolvenz des Call Center Dienstleisters Tricontes360 in Hof hat ENTEGA zum 2. Mai 2023 ein eigenes Kundenserviceteam am Standort Hof aufgebaut. Organisiert als Fachbereich innerhalb der Abteilung "Kundenservice Energie" bearbeiten dort 30 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonische und schriftliche Anfragen von Energie- und Telekommunikations-Kunden. Der Fachbereich wurde Anfang 2024 auf 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweitert. Geschäftsverlauf Privat- und GewerbekundenDas Geschäftsjahr 2023 verzeichnete im Strom- und Gasgeschäft im Jahresverlauf sinkende Energiepreise, die einen noch intensiveren Wettbewerb zur Folge hatten. Insbesondere im ersten Quartal gab es vermehrt Lieferantenwechsel aus hohen Preisniveaus heraus. Dank der neuen Beschaffungsstrategie und regelmäßiger Neukalkulationen der Angebotstarife konnte ENTEGA zeitnah auf die fallenden Energiepreise reagieren. Dies mündete im April 2023 in der Senkung der Strom- und Gaspreise im Grundversorgungstarif sowie im Sommer 2023 in der Senkung der Sondertarife. In der Folge stabilisierten sich im zweiten Halbjahr die Lieferantenwechsel. Das wettbewerbsfähige Preisniveau von ENTEGA ermöglichte eine gute Ausgangssituation am Markt, so dass sich der Kundenbestand im abgelaufenen Jahr mit einem Plus von rund 5% positiv entwickelt hat. Geschäftsverlauf GeschäftskundenvertriebDas Jahr 2023 zeigte sich im Geschäftskundenvertrieb in der Entwicklung erst zum Jahresende als konsolidierend. Die nach wie vor hohe Preisvolatilität der Beschaffungskosten war für die Restriktionen in Vertragsgesprächen maßgeblich. Sehr kurze Angebotsbindefristen und hoher Gesprächsbedarf der Kunden, verbunden mit hoher Unsicherheit, die optimale Entscheidungen zur Energieversorgung zu treffen, prägten die Vertriebsaktivitäten. Zu Beginn des Jahres 2023 stand der Markt und somit auch ENTEGA vor der Situation, Beschaffungsprodukte nicht zu erhalten und Kundenanfragen nicht bedienen zu können. Im Laufe des Jahres entspannten sich diese Prozesse und damit einhergehend die Marktpreise für die Beschaffung von Strom und Erdgas gleichermaßen. Seit dem Jahr 2022 konnte ENTEGA im Geschäftskundenvertrieb deutlich mehr Energielieferverträge mit Energiebeschaffung am kurzfristigen Spotmarkt vereinbaren, somit profitierten diese Kunden im Jahr 2023 schnell von den sinkenden Beschaffungskosten. Im Segment unserer Großkunden bietet ENTEGA seit Beginn des Jahres 2022 ausschließlich einen Beschaffungsmix aus Terminmarktprodukten und Spotmarkt oder reiner Beschaffung am Spotmarkt an. Viele der Kunden verzichteten im Laufe des Jahres 2023 auf die Beschaffung am OTC-Markt und ließen große Mengen Ihres Bedarfs in die Spotbeschaffung laufen, um von den sinkenden Energiekosten profitieren zu können. Die Umsetzung des Energiepreisbremsengesetzes im ERP-System mit den verbundenen Abrechnungsprozessen und Dokumentationen, war auch im Geschäftskundenvertrieb eine der größten Herausforderungen. Mit einer proaktiven Kundenkommunikation und Schulungen aller Mitarbeitenden an der Kundenschnittstelle konnte ENTEGA die spürbar ansteigenden Anfragen der Kunden gut begegnen. Die im Rahmen der Preisbremsengesetze vorgesehene Entlastung für Gewerbe- und Industriekunden erforderte die Erstellung einer Selbsterklärungsverpflichtung nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG/ § 30 Abs. 1 Nr. 1 StromPBG und setzte einen engen Schulterschluss verschiedener Akteure des ENTEGA-Konzerns mit den Kunden voraus und wurde mit einem hohen Grad an Wertschätzung durch die Geschäftskunden wahrgenommen. Mit der Ausweitung unseres Stromproduktportfolios auf Power Purchase Agreements (PPA) ist ENTEGA zuversichtlich, die Großkunden bei den Plänen und Zielen klimaneutral zu produzieren, sehr gut unterstützen zu können. 2023 konnte ENTEGA erste bedeutende Lieferverträge abschließen und den Weg, Kunden bei der Energietransformation aktiv zu begleiten, erfolgreich fortsetzen. Trotz der ergriffenen Maßnahmen werden Beschaffungs-, Liquiditäts- und zunehmend debitorischen Ausfallrisiken das Vertriebsgeschäft auch weiterhin maßgeblich prägen. Telekommunikation Privatkunden / Glasfaservermarktung im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Odenwald und Bergstraße sowie Stadt DarmstadtENTEGA übernimmt zusammen mit dem Schwesterunternehmen ENTEGA Medianet GmbH als regionales Unternehmen mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfaser-Zukunftstechnologie Verantwortung für die Menschen in der Region. Der ENTEGA-Konzern trägt mit seinen Investitionen dazu bei, vor allem auch in ländlichen Regionen außerhalb der Ballungsräume die Versorgung mit dem schnellen Internet zu verbessern. Wichtiger Bestandteil der regionalen Ausrichtung von ENTEGA ist zudem, dass das Unternehmen dabei mit einem regionalen Unternehmen, einem Komplettanbieter für den Glasfaserausbau, zusammenarbeitet. Im Telekommunikationsgeschäft wurden auf vertrieblicher Seite im Jahr 2023 viele Vermarktungen für den Glasfaserausbau in Südhessen durchgeführt. Der Vermarktungserfolg des Gesamtjahres übertraf dabei die in der Planung hinterlegten Annahmen. Der dadurch aufgebaute Vertragsbestand ist ein wichtiger Faktor, um den Glasfaserausbau in Südhessen durch ENTEGA wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten. Bei der Kundenbestandsentwicklung spiegeln sich die Erfolge im Glasfaserausbau und der dazugehörigen Vertriebsaktivitäten entsprechend wider. Der Kundenbestand konnte um 5 % gesteigert werden, hierbei ist zu beachten, dass die noch nicht aktivierten Glasfaseraufträge nicht in der Kundenbestandsentwicklung berücksichtigt wurden. Trotz der zunehmenden Konkurrenz durch andere Anbieter konnten sich ENTEGA zusammen mit dem Schwesterunternehmen ENTEGA Medianet GmbH mit den Merkmalen Qualität in der Planung, dem Bau und dem Produktangebot in den Gemeinden und bei den Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich behaupten. OdenwaldkreisDer eigenwirtschaftliche Ausbau wurde im Odenwald 2023 erfolgreich fortgesetzt, so dass nun mittlerweile in allen 30 Ausbaulosen in über neun Gemeinden die Baumaßnahmen gestartet sind, wobei die ENTEGA Medianet GmbH den Infrastrukturausbau realisiert und ENTEGA die vertrieblichen Aktivitäten übernommen hat. Mit insgesamt mehr als 200 km Glasfasertrasse sollen rund 10.000 Gebäude (Homes Passed) erschlossen werden. Bauaktivitäten fanden im Geschäftsjahr 2023 in Bad König, Brensbach, Breuberg, Erbach, Fränkisch-Crumbach, Höchst, Michelstadt, Oberzent und Reichelsheim statt. Bis Jahresende 2023 wurden insgesamt rund 6.000 Homes Passed auf 129 Trassenkilometern mit 2.180 Hausanschlüssen (Homes Connected) gebaut. Ebenfalls wurde in allen Ausbaugebieten die Erstvermarktung erfolgreich zum Abschluss gebracht. Im Schnitt konnten über die Erstvermarktung 30% aller Anwohner von einem Glasfasertarif inkl. Hausanschluss der ENTEGA überzeugt werden. BergstraßeSowohl die baulichen (ENTEGA Medianet GmbH) als auch die vertrieblichen (ENTEGA) Aktivitäten wurden im Jahr 2023 an der Bergstraße erfolgreich fortgesetzt: in den Gemeinden Gorxheimertal (3 Lose), Birkenau (3 Lose), Rimbach (Kernstadt), Wald-Michelbach (11 Lose). Mit insgesamt mehr als 200 km Glasfasertrasse sollen rund 10.000 Gebäude erschlossen werden (Homes Passed), wovon bis Jahresende 2023 insgesamt rund 5.500 Homes Passed auf 130 Trassenkilometern mit 1.990 Hausanschlüssen (Homes Connected) gebaut wurden. Mit einer durchschnittlichen Erstvermarktungsquote von 35% spiegelt sich die Attraktivität und Qualität des Glasfaserausbaus der Entega auch an der Bergstraße wider. Im Jahr 2024 folgen die letzten 6 von insgesamt 33 Ausbaulose an der Bergstraße und die dazugehörigen Vertriebsmaßnahmen. Landkreis Darmstadt-DieburgIm Rahmen der Vertriebskooperation mit der deutschen Glasfaser GmbH konnten im Landkreis Darmstadt-Dieburg im Jahr 2023 insgesamt sechs Gemeinden (Groß-Zimmern, Groß-Umstadt, Reinheim, Nieder- und Ober-Ramstadt sowie Otzberg) mittels erfolgreicher Nachfragebündelung die Grundlage für einen Ausbau mit Glasfaser gelegt werden. Ebenfalls wurde im Landkreis Darmstadt-Dieburg die Baumaßnahmen an den geförderten Adressen und zugehörigen Vortrieben zum erfolgreichen Abschluss gebracht. Die flächendeckende Vermarktung der Vortriebe ist für 2024 vorgesehen. Stadt DarmstadtAuch im Stadtgebiet Darmstadt hat ENTEGA die baulichen und vertrieblichen Aktivitäten vorgetrieben. So wurden 2023 innerhalb der Stadtgebiete Waldkolonie, Heimstättensiedlung, Paulus-, Woog- und Pallaswiesenviertel, Mathildenhöhe, Alt-Bessungen, Arheilgen, Eberstadt-Süd, Kranichstein und rund um den Südbahnhof mit dem Ausbau und Vertrieb von Glasfaser begonnen. Im Fokus stehen hierbei insbesondere die Liegenschaften des kommunalen Immobiliendienstleisters bauverein AG. Bis Ende 2029 sollen in Darmstadt durch eine rund 350 km lange Glasfasertrasse der ENTEGA Medianet GmbH rund 21.000 Gebäude erschlossen werden (Homes Passed). Für dieses Vorhaben wurde die Wissenschafts- und Digitalstadt in 22 (vormals 24) Ausbaubereiche unterteilt und die Anbindung von rund 1.580 Immobilien der bauverein AG, Darmstadt mit rund 13.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten, 16 Gewerbemischgebieten und 11 Privatschulen priorisiert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden ENTEGA Medianet bereits für 11 Ausbaubereiche die Baugenehmigungen erteilt. Im Geschäftsjahr 2023 folgten weitere 7 Genehmigungen. Zudem konnte mit dem Edelsteinviertel ein erster Ausbaubereich fertiggestellt werden. In der noch andauernden Erstvermarktung konnten durch ENTEGA bisher rund 13% der Anwohner für einen Glasfaser-Tarif gewonnen werden. Telekommunikation GeschäftskundenDas Telekommunikationsgeschäft im B2B-Segment war 2023 geprägt von einer hohen Wettbewerbsintensität mit stark sinkenden Preisen der Marktbegleiter. Aufgrund rückläufiger wirtschaftlicher Voraussetzungen bei einigen Großkunden wurde die Nachfrage nach hohen Bandbreiten im 2. Halbjahr geringer (Gründe waren unter anderem die Schließung von Standorten, Reduzierung von Bandbreiten u. a. geringerer Büroflächen aufgrund Verlegung der Tätigkeiten ins Home-Office, Insolvenzen). Im Zuge des fortschreitenden Glasfaserausbaus in den Gewerbegebieten konnten jedoch weitere Geschäftskunden mit längerfristigen Verträgen gewonnen werden. Die Akquise von Neukunden war sehr stark auf diese Ausbaugebiete fokussiert. Im Bereich Digitalisierung und Schulprojekte des Landkreises Darmstadt-Dieburg und des Landkreises Offenbach konnten entgegen der Planung aufgrund von Ressourcenengpässen nicht alle in den Jahren 2022 und 2023 gewonnenen Glasfaseranschlüsse aus Ausschreibungen fristgerecht realisiert werden, die werden im Jahr 2024 nachgezogen. Wie im Vorjahr begegnete ENTEGA den negativeren wirtschaftlichen Trends durch Erhöhungen des Leistungsumfangs (z. B. Erhöhung der Bandbreite) oder durch die Platzierung von Telekommunikationslösungen, wie dem Produkt Cloud-Telefonie oder Cloud-Connect. Einer der Schwerpunkte der ENTEGA lag als regionaler Telekommunikationsanbieter im horizontalen Marktzugang (PLZ-Regionen) in der Bestandskundensicherung. EngagementENTEGA BaumpflanzgarantieGemeinsam mit dem Landesbetrieb HessenForst pflanzt ENTEGA für jeden neuen Ökostrom-, Ökogas- oder Telekommunikationsvertrag einen Baum in heimischen Wäldern in und um Darmstadt. Insgesamt wurden seit Beginn der Aktion im Jahr 2020 schon rund 172.674 Bäume für den Klimaschutz und den Erhalt der heimischen Wälder generiert. Verschiedene Baumarten, wie z. B. Traubeneiche, Winterlinde, Douglasie und Elsbeere wurden im Jahr 2023 im Forstamt Darmstadt in den Revieren Bessunger Forst, Ober-Ramstadt, Seeheim-Jugenheim, Kranichstein, Mühltal und Modautal gepflanzt. Darüber hinaus wurden Roterlen, Traubeneichen, Hainbuchen, Bergahorne und Buchen in den Revieren Hausen, Fürstenhagen und Helsa des Forstamtes Hessisch-Lichtenau gepflanzt. Die nächsten Pflanzaktionen folgen im Frühjahr 2024. SiegelDas Engagement von ENTEGA wurde auch im Jahr 2023 mehrfach von unabhängigen Stellen honoriert. Im Dezember 2023 hat der TÜV SÜD im Rahmen eines Überwachungsaudits die Auszeichnung zum "Wegbereiter der Energiewende" für ein weiteres Jahr bestätigt. ENTEGA gehört zu den ersten Unternehmen, die mit dem TÜV SÜD Zertifikat "Wegbereiter der Energiewende" ausgezeichnet wurden - dieses Zertifikat bestätigt das aktive Vorantreiben der Energiewende sowie ein überdurchschnittliches Engagement des Unternehmens. Aktuell ist ENTEGA das einzige Unternehmen, das mit diesem Siegel ausgezeichnet ist. Neben der Gesamtausrichtung des Unternehmens spielen auch Detailkriterien wie der Anteil erneuerbarer Energien im Gesamtenergiemix, der Rohstoff- und Energieverbrauch, Energieeffizienz und flexible Energieversorgungssysteme eine Rolle. ENTEGA ist vom F.A.Z. Institut in den beiden aktuellen Studien "Deutschlands starke Marken 2023" und "Deutschlands Fairste 2023" in der Kategorie "Energieversorger regional" ausgezeichnet worden. Für die Studien wurden über eine Millionen Nennungen von rund 5.000 Unternehmen und Marken Deutschlands aus digitalen Medien und Social Media im Zeitraum von Anfang Februar 2022 bis Ende Januar 2023 untersucht. Übergeordnete Kaufentscheidungen der Kunden sind laut F.A.Z. Institut unter anderem Image, Qualität und entgegengebrachtes Vertrauen der jeweiligen Unternehmen. Auch der TÜV Rheinland bestätigt im März 2023 mit dem Zertifikat nach den internationalen Qualitäts- und Umweltstandards (ISO 9001 und 14001), dass ENTEGA bei Qualität - insbesondere Kundenzufriedenheit - und Ökologie eine kontinuierliche Weiterentwicklung im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden vollzieht, um den Kundenwünschen und -Anforderungen noch stärker gerecht zu werden. Weiterhin ist ENTEGA vom Wirtschaftsmagazin FOCUS Money in Kooperation mit dem Analyseunternehmen ServiceValue in einer aktuellen Studie der Gasversorger erneut mehrfach ausgezeichnet worden. In den Kategorien "Fairster Gasversorger", "Fairster Kundenservice", "Fairste Kundenberatung", "Fairstes Preis-/Leistungsverhältnis", "und "Höchste Nachhaltigkeit & Verantwortung" erhielt das Unternehmen die Bestnote "sehr gut". Der Geschäftsverlauf spiegelt sich insgesamt in der Entwicklung der zentralen Leistungsindikatoren wider. Hierbei handelt es sich um die finanzielle Kennzahl Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung sowie die Absatzmengen im Strom- und Gasbereich als nicht-finanziellem Leistungsindikator. Analyse der LageDie Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 der ENTEGA wurden im Berichtsjahr weiterhin durch starke Schwankungen auf den Energiemärkten beeinflusst. Trotzdem konnte ein Jahresergebnis über Plan erzielt werden. Die Bilanzsumme weist zum Jahresende einen Wert von 476,8 Mio. € (Vorjahr 401,8 Mio. €) aus. Die Aktivseite der Bilanz ist, wie für eine Vertriebsgesellschaft typisch, durch das Umlaufvermögen geprägt, das 97,7 % (Vorjahr 97,8 %) der Bilanzsumme ausmacht. Einer der größten Posten des Umlaufvermögens sind die Forderungen aus Lieferungen Leistungen in Höhe von 165,3 Mio. € (Vorjahr 107,1 Mio. €). Die Steigerung ergibt sich maßgeblich in der Weitergabe der im Berichtsjahr gestiegenen Beschaffungskosten an unsere Kunden und die daraus resultierenden größeren Bestände an offenen Posten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 93,1 Mio. € (Vorjahr 9,7 Mio. €). Der Anstieg hängt mit der Darlehensvergabe an die ENTEGA AG zusammen. Der Bestand an flüssigen Mitteln liegt zum Jahresende bei 153,5 Mio. € (Vorjahr 225,7 Mio. €) was einem Anteil von 32,2 % (Vorjahr 56,2 %) der Aktiva entspricht. Die Liquidität der Gesellschaft ist aufgrund des positiven vereinfachten Cash-Flows von 44,6 Mio. €, durch Abschlagszahlungen der Kunden und die Einbindung in die Liquiditätssteuerung des ENTEGA-Konzerns jederzeit gesichert. Die bilanzielle Eigenkapitalquote der ENTEGA Plus liegt bei 6,2 % (Vorjahr 7,3 %). Die Rückstellungen von 126,5 Mio. € (Vorjahr 121,4 Mio. €) verzeichnen im Geschäftsjahr eine Steigerung von 5,1 Mio. €. Diese resultiert im Wesentlichen aus dem Bereich der noch nicht abgerechneten Netzentgelte. Der Gesamtbestand der Verbindlichkeiten ist zum Jahresende im Vergleich zum Vorjahr um 70,0 Mio. € höher und liegt bei 320,8 Mio. €. Wie im Vorjahr enthalten die Verbindlichkeiten ausschließlich unverzinsliche, kurzfristige Verbindlichkeiten, da keine Fremdfinanzierung nötig ist. Davon betreffen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen überwiegend den Energiebezug und die Netzentgelte sowie zur Auszahlung anstehende Guthaben aus bereits geleisteten Abschlagszahlungen der Kunden. Im Berichtsjahr werden Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin im Rahmen der Gewinnabführung in Höhe von 44,1 Mio. € (Vorjahr 36,0 Mio. €) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gesellschaft einen Umsatz in Höhe von 2.314,2 Mio. € (Vorjahr 1.752,9 Mio. €). Der Anstieg um 561,2 Mio. € ist auf gestiegene Absatzpreise im Strom- und Gasbereich zurückzuführen. Die Absatzmengen im Geschäftsjahr (11.705,5 GWh) sind um 5,1 % zum Vorjahr (12.337,0 GWh) gesunken. Von den Umsatzerlösen entfallen 1.685,1 Mio. € (Vorjahr 1.311,0 Mio. €) auf die Sparte Strom, 586,4 Mio. € (Vorjahr 404,5 Mio. €) auf die Sparte Gas und 28,2 Mio. € (Vorjahr 27,2 Mio. €) auf die Sparte Telekomunikation/lnformationsverarbeitung. Daneben bestehen sonstige Umsätze inklusive Umsätze aus Wärmeverkauf und energienahen Dienstleistungen (EDL) von 14,4 Mio. €. Den Erlösen stehen insgesamt Materialaufwendungen in Höhe von 2.192,9 Mio. € (Vorjahr 1.647,3 Mio. €) gegenüber, so dass sich eine Materialaufwandsquote von 94,8 % (Vorjahr 94,0 %) ergibt. Der deutliche Anstieg der Materialaufwendungen ist auf die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen insgesamt 13,2 Mio. € (Vorjahr 10,1 Mio. €). Der Personalaufwand fällt aufgrund der Reorganisation und dem damit verbundenen Personalübergang in die ENTEGA AG im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio.€ auf 24,5 Mio.€. Außerdem wurde das externe Call Center in Hof mit 33 Mitarbeitern in die Gesellschaft übernommen, was entgegengesetzt kostensteigernd wirkt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 65,0 Mio. € (Vorjahr 52,8 Mio. €). Im Vergleich zum Vorjahr ist der sonstige Aufwand in Summe um 12,2 Mio. € gestiegen. Der enorme Anstieg hängt u.a. mit der Reorganisation und dem damit einhergehenden Dienstleistungsvertrag mit der ENTEGA AG, zusammen. Auch die Kosten für die Umsetzung der staatlichen Preisbremsen und die gestiegenen Vertriebskosten beeinflussen den Anstieg. Durch den Einbezug in die ertragsteuerliche Organschaft mit der ENTEGA AG als Organträgerin fallen bei der ENTEGA Plus seit 2015 keine Steuern vom Einkommen und Ertrag mehr an. In Summe wurde ein Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 44,1 Mio. € (Vorjahr 36,0 Mio. €) erwirtschaftet. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist insgesamt geordnet. Im Vergleich zur Planung überwiegen die positiven Effekte aus der Beschaffungsstrategie. Die Umsätze sowie der Materialaufwand wurden in einer Hochpreisphase Ende Oktober 2022 geplant, was die hohen negativen Abweichungen zum Plan erklärt. Die Umsätze liegen mit -943,22 Mio. €, der Materialaufwand mit -948,26 Mio. € deutlich unter Plan, was einer Steigerung des Rohertrags von 5,1 Mio.€ entspricht. Somit konnte trotz eines weiteren schwierigen, durch den Ukraine-Krieg und den schwankenden Energiemarktpreisen geprägtes Jahr ein Ergebnis erzielt werden, dass über den Planansätzen liegt. Chancen- und RisikosituationDen Anforderungen des "Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" hinsichtlich der Verpflichtung zum Risikomanagement und der Anwendung von Kontrollsystemen wird Rechnung getragen. Die Gesellschaft ist in das konzernweite Risikofrüherkennungssystem der ENTEGA AG eingebunden. Der Geschäftsführung sind danach keine Risiken bekannt, die für das Unternehmen bestandsgefährdend sind und nicht durch geeignete Gegenmaßnahmen adäquat gesteuert werden können. Chancen bestehen für die Gesellschaft in dem Ausbau des Marktanteils durch ihre weitere Positionierung als ökologischer und nachhaltiger Energieversorger; Risiken resultieren bei volatilen Absatz- und Beschaffungsmärkten insbesondere auch aus den schwer prognostizierbaren Preiskomponenten Regelenergie und Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dem Ausfallrisiko im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch die Durchführung eines zeitnahen Forderungsmanagements und Inkassowesens entgegengewirkt. AusblickDie Bundesregierung erwartet für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 wiederholt nur ein leichtes Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2 %. Trotz der vielfältigen geopolitischen Krisen und Spannungen und neuer nationaler Herausforderungen, wie die Anpassung der Finanzplanung des Bundes aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wird davon ausgegangen, dass die belastenden Einflüsse in 2024 tendenziell nachlassen. Hauptsächlich durch wieder steigende Reallöhne und die positive Arbeitsmarktentwicklung wird eine binnenwirtschaftliche Erholung erwartet. Die Dekarbonisierung wird neben der Digitalisierung und der flexiblen Energieversorgung der beherrschende Megatrend sein, der die Stoßrichtung für zukünftige Entscheidungen und Strategien im Jahr 2024 setzen wird. Der Fokus in Energiebeschaffung und Vertrieb liegt auch in Zukunft auf grünen Energieprodukten und -lösungen. ENTEGA bedient die steigende Nachfrage nach klimaneutralen Lösungen durch Privataushalte und Geschäftskunden. Industrieunternehmen unterstützt ENTEGA in ihren Nachhaltigkeitsstrategien durch die Beschaffung grüner Energieprodukte und -lösungen. Dem Einkauf von Green PPAs sowie den dazugehörigen Dienstleistungen für Industriekunden werden dabei großes Potenzial eingeräumt. ENTEGA möchte sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter am Markt etablieren und die sich ergebenen Marktchancen konsequent nutzen. Hierbei ist es erforderlich neue Produkte zu entwickeln, Kundenprozesse zu standardisieren und zu automatisieren. Dabei richtet ENTEGA die Produkte, Prozesse und Services über alle Touchpoints hinweg konsequent an den Bedürfnissen der Kunden aus. Das von ENTEGA geplante Kundenwachstum im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau der ENTEGA Medianet in Südhessen erfordert große Anstrengungen bei der Automatisierung der Geschäftsprozesse in den IT-Systemen. Dies wird auch im Geschäftsjahr 2024 in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Schwesterunternehmen Count + Care GmbH & Co. KG und der ENTEGA Medianet fokussiert beschritten. Zur Umsetzung unserer strategischen Stoßrichtungen setzen wir auf eine enge Verzahnung mit den relevanten Bereichen und -Gesellschaften innerhalb des ENTEGA Konzerns. Bei den Planwerten für den nichtfinanziellen Leistungsindikator, den Absatzmengen im Strom-und Gasbereich, geht man von einer Steigerung von 7,0 % aus. Beim finanziellen Leistungsindikator in Bezug auf den Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung liegt der Planwert in 2024 um 31,4 % höher und somit bei rund 58,0 Mio. €.
Darmstadt, 27. März 2024 ENTEGA Plus GmbH, Darmstadt Die Geschäftsführung Frank Gey Antje Winter AuszugBeschlussfassung der Gesellschafterin der ENTEGA Plus GmbH(Jahresabschluss 2023)II. Gesellschafterbeschlüsse 2. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird festgestellt, welcher einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von 44.139.118,58 EUR und nach Gewinnabführung in Höhe von 0,00 EUR ausweist. 3. Die Gesellschafterin beschließt, der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 4. Den Mitgliedern des Beirats der ENTEGA Plus GmbH wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Darmstadt, den 13. Mai 2024 HSE Beteiligungs-GmbH Thomas Schmidt Marcel Wolsing |
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