Aschenbrenner GmbH
Wiggensbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.306,00 |
27.491,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.856,00 |
27.041,00 |
| II.
Finanzanlagen |
450,00 |
450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
272.672,36 |
278.277,99 |
| I.
Vorräte |
100,00 |
300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
272.375,24 |
276.533,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197,12 |
1.444,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
438,00 |
308,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
290.416,36 |
306.076,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.957,07 |
96.556,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
57.392,48 |
70.992,37 |
| B.
Rückstellungen |
194.635,00 |
205.883,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.824,29 |
3.637,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
290.416,36 |
306.076,99 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.1. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss 2010 entspricht den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.
Für die Gliederung und Bewertung wurden die
handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden ebenfalls
berück-sichtigt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gem.
§ 264a i.V.m. § 267 Abs.1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 HGB sowie das Wahlrecht zum
Unterlassen von Angaben nach §
286 Abs.3 Nr.1 HGB wurden bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
1.2. Änderung der Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden
Änderungen der angewandten Bewertungs- und
Abschreibungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
Auf den Jahresabschluss zum 31.12.2010 haben
erstmalig sämtliche Vorschriften des BilMoG Anwendung
gefunden. Die Vorjahrszahlen wurden gemäß
Artikel 67 Abs.8 EGHGB nicht angepasst.
1.3. Anlagevermögen
Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung
des Anlagevermögens wird auf den der Bilanz als Anlage
beigefügten Anlagespiegel verwiesen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert um
die Absetzung angesetzt.
Die Abschreibungen wurden unverändert nach der
linearen Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Der Zugang von sogenannten geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde -soweit vorhanden- nach §
6 (2) EStG abgeschrieben.
Ausserplanmäßige Abschreibungen aufgrund
einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung sind
nicht vorgenommen worden.
1.4. Umlaufvermögen
1.4.1 Vorräte
Der Ansatz der Vorräte erfolgte unter
Beachtung des sogenannten "Strengen Niederstwertprinzips"
zu den Anschaffungs- oder Her- stellungskosten bzw.
Kurswerten.
Wertminderungen wurden durch Abschläge
zutreffend berücksichtigt.
1.4.2 Sonstiges Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind -soweit
vorhanden- zum Nennwert bilanziert.
Einzelrisiken wurden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch Bildung
einer Pauschal-wertberichtigung zu den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen erfasst.
1.5. Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen
Verpflichtungen erforderlich sein wird.
Rückstellungen zur Erfassung latenter
Steuerbelastungen sowie Rückstellungen nach § 249
Abs.1 Satz 3 und Abs.3 HGB waren nicht zu bilden.
Die Rückstellungen für Pensionen wurde nach
dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln
2005 G (Heubeck) gebildet. Ferner wurden folgende
Beruchnungsparameter angewendet:
Rechnungszins 6,00%
Anwartschaftstrend 0,00%
Rententrend 0,00%
Fluktuation 0,00%
1.6. Verbindlichkeiten
Der Höhe nach bekannte Verbindlichkeiten wurden
mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
2.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne § 251
HGB sind nicht gegeben.
3.
Forderungsfristigkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen
beinhalten keine Beträge mit Restlaufzeiten von
über einem Jahr.
4.
Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von
über 5 Jahren sind nicht vorhanden.
5.
Sonstige Anhangvorschriften gemäß § 285
ff HGB
5.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr.3 HGB
Es bestehen keine Leasing- und Mietverträge,
deren Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von
Bedeutung sind.
5.2. Mitglied des Geschäftsführungsorgans
gemäß § 285 Nr.10 HGB:
Erwin A s c h e n b r e n n e r
(Isolierspenglermeitster)
5.3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern
Am 31.12.2010 bestand gegenüber Gesellschaftern
eine Forderung in Höhe von EUR 263.400,94.
Kempten, 31.03.2011
Gez. Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2011 festgestellt.
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