BVUK.Beratungs AG
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
37.500,00 |
37.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
0,50 |
0,50 |
| I.
Sachanlagen |
0,50 |
0,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
14.500,87 |
42.687,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.418,35 |
39.154,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.082,52 |
3.533,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.001,37 |
80.187,66 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.903,18 |
66.983,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
849,17 |
849,17 |
| III.
Gewinnvortrag |
16.134,24 |
9.478,15 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
19.080,23 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
6.656,09 |
| B.
Rückstellungen |
2.325,00 |
2.565,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.773,19 |
10.639,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.773,19 |
10.639,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.001,37 |
80.187,66 |
Anhang
zum
31. Dezember 2009
BVUK Rechtsberatungs AG
Waltherstr. 9
97074 Würzburg
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
1. Allgemeine Angaben
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlust-
rechnung.
3.1 Verbindlichkeiten
3.2 Haftungsverhältnisse
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
5. Sonstige Pflichtangaben
5.1 Angaben betreffend
der Geschäftsführungsorgane
5.2 Zahl der
beschäftigten Arbeitnehmer
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma BVUK
Rechtsberatungs AG wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Von der freiwilligen vorzeitigen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, für
Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2008 beginnen, wurde
kein Gebrauch gemacht.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht. Die dem Abschluss zugrunde
liegende Buchführung entspricht den GoB.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde
von den größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 267,276, 288, 326 HGB Gebrauch gemacht.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der einzelnen
Vermögensgegenstände und Schulden ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgeangen
worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die übrigen Bewertungsgrundsätze des §
252 HGB wurden beachtet.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt und
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten
der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Passiva:
3.1 Aufgliederung der Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
1.773,19 (Vorjahr: Euro 10.639,25).
von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
3.2 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten existieren
keine gem. § 251 HGB zu vermerkende
Eventualverbindlichkeiten.
4. Haftungsverhältnisse aus nicht
bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
5. Sonstige Pflichtangaben
5.1 Angaben zu den Vorstands- und Kontrollorganen
Der Vorstand besteht aus einer Person oder mehreren
Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestellt die
Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl; er kann einen
Vorsitzenden des Vorstandes bestimmen.
Rechtsanwälte müssen stets die Mehrheit der
Vorstandsmitglieder bilden.
Vorstandsmitglieder zum 31.12.2009 sind:
Franz-Erich Kollroß, Rechtsanwalt, Schweinfurt
Jörg Haupt, Rechtsanwalt, Thüngersheim
Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsbefugt
und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die
auf vier Geschäftsjahre gewählt werden.
Rechtsanwälte müssen stets die Mehrheit der
Aufsichtsratsmitglieder bilden.
Der Aufsichtsrat zum 31.12.2009 setzt sich wie folgt
zusammen:
Prof. Dr. jur. Hans-Peter Schwintowski,
Universitätsprofessor, Berlin
Jan Marcordes, Rechtsanwalt, Nürnberg
Thomas Rößler, Steuerberater,
Würzburg
5.2 Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden drei
Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Angaben der Arbeitnehmerzahl wurden entsprechend
den Vorschriften des § 267 Abs.5 HGB vorgenommen.
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