KLESYS
GmbH
Kalkar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.386,00 |
16.690,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.384,00 |
16.688,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
482.526,85 |
246.885,88 |
| I.
Vorräte |
26.155,97 |
59.682,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
320.934,20 |
175.076,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.077,42 |
29.727,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
44.006,95 |
27.406,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
135.436,68 |
12.127,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.015,66 |
4.072,92 |
| D.
Aktive latente Steuern |
16.315,20 |
90.672,90 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
155.450,34 |
| Aktiva |
514.243,71 |
513.772,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
118.380,38 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
|
| III.
Verlustvortrag |
255.450,34 |
236.483,94 |
| IV.
Jahresüberschuss |
173.830,72 |
-18.966,40 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
155.450,34 |
| B.
Rückstellungen |
33.940,07 |
28.386,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
361.923,26 |
485.385,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
145.068,66 |
235.477,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
210.937,50 |
234.375,00 |
| Summe
Passiva |
514.243,71 |
513.772,04 |
Anhang
ZUM
31.12.2023
Firma
KLESYS GmbH
Kalkar
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Firma KLESYS GmbH, Kalkar,
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31.
Dezember 2023 ist auf Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.
Der diesjährige Abschluss ist mit den
Vorjahreszahlen vergleichbar.
B.
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ansatzvorschriften der § 246 und 251 HGB und
die Bewertungsvorschriften der §§ 252 und 256 HBG
wurden beachtet. Ansatzwahlrechte wurden nicht in Anspruch
genommen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach den höchstzulässigen
Sätzen angesetzt. Dabei wurden die Abschreibungen
linear und degressiv vorgenommen.
Gegenstände des Anlagevermögens wurden bis
zu einem Wert von 800,00 € im Jahr des Zugangs
aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu einem entsprechenden niedrigeren
Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
ausgenutzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert in die
Bilanz eingestellt worden. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos, des Abzugs von Skonti, der Mahngebühren
und zum Ausgleich von Zinsverlusten wurde eine
Pauschalwertberichtigung auf die Nettoforderungen in
Höhe von 1% angesetzt. Fremdwährungsforderungen
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
230.060,63
|
230.060,63
|
0,00
|
gegen verbundene
Unternehmen
|
33.077,42
|
0,00
|
33.077,42
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
57.796,15
|
57.796,15
|
0,00
|
Summe
|
320.934,20
|
287.856,78
|
33.077,42
|
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, wenn
die Einzelbeträge nicht unbedeutend sind.
Ein Abgrenzungsposten für latente Steuern wurde
gem. § 274 Abs. 1 S. 4 HGB für steuerliche
Verlustvorträge gebildet.
Das Eigenkapital ist gem. § 266 Abs. 3 HGB
gegliedert.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt
. (Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit
dem Briefkurs angesetzt unter Beachtung des
Höchstwertprinzips.)
Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung von
Herstellungskosten nicht einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr.
5 HGB).
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
gegenüber
Kreditinstituten erhaltene Anzahlungen
|
216.854,60 4.250,00
|
216.854,60 0,00
|
0,00 4.250,00
|
0,00 0,00
|
Gegenüber verbunden
Unternehmen
|
9.671,64
|
9.671,64
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
90.035,12
|
90.035,12
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
41.111,90
|
41.111,90
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
361.923,26
|
357.673,26
|
4.250,00
|
0,00
|
C.
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr.3 HGB.
D.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war als Geschäftsführer bestellt:
Herr Oliver Tagisade, 47589 Uedem
Herr Tagisade ist alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Bezüglich der Vergütung der
Geschäftsführung (Angabe nach § 285 Nr. 9a
HGB) wird die Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB
angewandt.
Kalkar, 17. März 2025
__________________________
(Oliver Tagisade)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2025
festgestellt.
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