Willmann
& Pein GmbH
Barmstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
358.790,00 |
436.458,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.500,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
348.290,00 |
436.458,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.491.820,71 |
1.510.868,60 |
| I.
Vorräte |
287.580,99 |
281.258,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.129.379,72 |
989.414,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
173.393,07 |
162.828,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74.860,00 |
240.195,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.975,00 |
39.002,10 |
| Aktiva |
1.853.585,71 |
1.986.328,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
814.049,64 |
662.158,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
636.593,83 |
549.516,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
151.891,22 |
87.077,33 |
| B.
Rückstellungen |
370.141,97 |
466.120,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
669.394,10 |
858.050,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
179.404,38 |
281.416,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
489.989,72 |
576.633,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
26.991,78 |
26.205,61 |
| Summe
Passiva |
1.853.585,71 |
1.986.328,70 |
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma
Willmann & Pein GmbH
Barmstedt
Amtsgericht Pinneberg HRB 1829
für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 I, 274a, 276, 288 I HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungsmethoden
wurden beibehalten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265
XIII HGB nicht angegeben.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung der
Gesellschaft ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Die für den Vorjahresabschluss
angewendeten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche wirtschaftliche bzw.
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter
gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurde eine
entsprechende Sofortabschreibung durchgeführt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder
Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Liquide Mittel
Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Pensionsrückstellungen
Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen
wurde gemäß § 285 Satz 1 Nr. 24 HGB die
Projected Unit Credit Methode des
Versicherungsunternehmens zugrunde
gelegt.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt
- durchschnittlicher Marktzins von 1,83 % für die
Laufzeit von 10 Jahren, der von der Deutsche Bundesbank
bekanntgemacht wurde
- die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus
den "Richttafeln 2018G" (Richttafeln von Prof. Dr. Klaus
Heubeck)
Zu den Pensionsrückstellungen bestehen
Wertpapierdepots in Höhe von
Euro 131.940,45 und von Euro
97.814,58. Diese wurden gemäß § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB mit dem Schuldbetrag der
Pensionsrückstellung in Höhe
von Euro 506.168,00 verrechnet.
Gemäß §253 Abs. 6 HGB ist der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu
ermit
teln.
Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn
die nach der Ausschüttung verbleibenden frei
verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages
mindestens diesem Unterschiedbetrag entsprechen.
Unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von Euro
511.200,00 beim Rechnungszins 1,75 %. Der
Unterschiedbetrag ist Euro 5.032,00.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Der in der Bilanz ausgewiesene Posten "
Vorräte" beinhaltet fertige Erzeugnisse
sowie Rohstoffe und Verpackungsmaterial.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. Euro 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr:
TEuro 0).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt DM 50.000,00 und
der Gewinnvortrag Euro 636.593,83 (Vorjahr: Euro 549.516,50).
Das gezeichnete Kapital wurde im Handelsregister noch
nicht auf Euro umgestellt.
Rückstellungen
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch
Vermögensgegenstände gesichert, die in
Wertpapierdepots angelegt sind. Diese dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurde nach
§ 246 II 2 HBG im Geschäftsjahr mit den
zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
| Wertpapierdepots |
Euro 289.755,03 |
| Erfüllungsbetrag
Pensionsrückstellung |
Euro 506.168,00 |
Rückstellung für
Pensionen Euro 276.412,97
Die sonstigen Rückstellungen betragen Euro 93.729,00
(Vorjahr: Euro 107.569,00)
Zusammensetzung:
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
442,9
|
75,3
|
367,6
|
erhaltene Anzahlungen
|
36,1
|
36,1
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
23,9
|
23,9
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
27,0
|
27,0
|
0,0
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
22,0
|
22,0
|
0,0
|
Summe
|
446,2
|
186,2
|
280,0
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 II HGB unterlassen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag haben die folgenden
Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
| Angestellte |
11 (Vorjahr 12) |
|
| Aushilfen |
3 (Vorjahr |
3) |
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt
durch
Herrn Joachim Pein
Herrn Dr. Wolfgang Willmann
Herrn Sören Pein
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 IV HGB.
VI. Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss der Willmann & Pein GmbH,
Barmstedt, betrug für das Geschäftsjahr
2023
Euro 151.891,22.
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023
wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
VII. Angaben gemäß § 42 III GmbHG
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern bzw.
"mittelbaren" Gesellschaftern betragen Euro
173.393,07 (Vorjahr: Euro 162.828,04).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 26.991,78 (Vorjahr: Euro 26.205,61).
Barmstedt, den 19. März
2025
sonstige Berichtsbestandteile
Barmstedt d. 19. März 2025 Joachim
Pein, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025
festgestellt. |