Lombardo GmbHLiquidiert
71292 Friolzheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lombardo GmbHFriolzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
AnhangInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Prüfungspflicht II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Allgemeines Bilanzierungsvorschriften Bewertungsvorschriften III. Angaben zur Bilanz Angaben zu den Verbindlichkeiten IV. Sonstige Angaben Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Angaben zur Vermögenslage I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Prüfungspflicht Die Gesellschaft weist die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf und ist damit gem. § 316 Abs. 1 HGB nicht prüfungspflichtig. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Allgemeines Der Jahresabschluss der Lombardo GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bilanzierungsvorschriften Im Jahresabschluss sind nach Angaben der Geschäftsführung gemäß § 246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB in die Bilanz aufgenommen. Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt oder nachfolgend im Anhang dargestellt. Bewertungsvorschriften Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7 Abs. 1 bis 5 EStG vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen und Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB in die Bilanz aufgenommen und bewertet. Sie berücksichtigen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand und Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und wurden im Hinblick auf die voraussichtliche Inanspruchnahme bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss verarbeitet worden. III. Angaben zur Bilanz Angaben zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr Euro 76.093,29. IV. Sonstige Angaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von dem Geschäftsführer Herrn Martin Ott geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben zur Vermögenslage Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2009 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 19.172,79 aus und ist damit buchtechnisch überschuldet. Der Geschäftsführer, Herr Martin Ott, wurde in diesem Zusammenhang auf § 49 Abs. 3 GmbHG ebenso wie auf § 64 Abs. 1 GmbHG und § 15a Abs. 1 InsO hingewiesen. Die damit verbundenen Konsequenzen sind bekannt.
Friolzheim, den 31. Mai 2010 Lombardo GmbH gez. Martin Ott, Geschäftsführer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen