Ottowitz
GmbH
Wolnzach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.066,78 |
1.894,78 |
| I.
Sachanlagen |
760,00 |
1.588,00 |
| II.
Finanzanlagen |
306,78 |
306,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
257.865,53 |
94.314,58 |
| I.
Vorräte |
241.850,00 |
56.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.001,27 |
28.557,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.014,26 |
9.457,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.190,00 |
4.190,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
85.031,51 |
104.160,84 |
| Aktiva |
348.153,82 |
204.560,20 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Verlustvortrag |
130.236,73 |
156.726,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.129,33 |
26.489,84 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
85.031,51 |
104.160,84 |
| B.
Rückstellungen |
8.000,00 |
8.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
340.153,82 |
196.560,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
332.640,43 |
182.033,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.513,39 |
14.526,89 |
| Passiva |
348.153,82 |
204.560,20 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2021
der Firma Ottowitz GmbH
I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u.
Verlustrechnung
1. Grundsatzangaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des
HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt. Sämtliche durch das BilMoG geänderten
Vorschriften wurden angewendet.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag erstmals
als Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a
Abs. 1 HGB einzustufen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht
ab, eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung
(latente Steuern) nach § 274 a Nr. 4 HGB
entfällt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare und degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des §
274 a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern
wurde in Anspruch genommen.
3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von € 26.075,89 wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Abgaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten € 45.506,02
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr €
35.648,22
Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu
einem Jahr € 91.757,31
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Verbindlichkeiten € 28.758,41
5. Sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Walter, Alois und Richard Ottowitz bestellt.
Sie sind berechtigt, die Gesellschaft allein zu
vertreten. Von den Beschränkungen des § 181 BGB
sind Sie befreit.
Niederlauterbach, den 10.03.2023
...............................................
..........................................Ottowitz
GmbH Ottowitz Alois
.............................................Ottowitz
Walter
..............................................Ottowitz
Richard
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2023
festgestellt.
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