AVIATEC
Deutschland GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.100,00 |
36.376,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.268,00 |
17.068,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.832,00 |
19.308,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
658.585,62 |
359.710,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
178.245,24 |
25.397,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
160.094,72 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
480.340,38 |
334.313,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.786,83 |
4.008,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
684.472,45 |
400.094,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
86.486,07 |
72.571,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.571,15 |
8.112,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.914,92 |
14.458,47 |
| B.
Rückstellungen |
12.643,00 |
22.810,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
585.343,38 |
304.712,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
360.286,21 |
164.064,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
684.472,45 |
400.094,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Auf die Bildung von latenten Steuern wurde aus
Unbilligkeitsgründen verzichtet.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 50.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen und die
Abschlusserstellung
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Jörg Jakobs und Herrn Jürgen Hertrampf.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Köln, 11. Juli 2012
Jörg Jakobs
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2012 festgestellt.
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