Alleda
GmbH
Traunstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.653,00 |
15.714,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16.137,00 |
15.023,66 |
| II.
Sachanlagen |
516,00 |
691,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.996,38 |
15.086,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.914,00 |
14.413,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
82,38 |
672,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.649,38 |
30.800,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.236,38 |
15.888,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
22.370,09 |
22.370,09 |
| III.
Verlustvortrag |
31.481,33 |
25.608,79 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
13.652,38 |
5.872,54 |
| B.
Rückstellungen |
3.225,34 |
2.097,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.187,66 |
12.814,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.487,66 |
12.814,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.649,38 |
30.800,85 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Die Bilanzierung und Bewertung der Posten des
Jahresabschlusses basieren auf den handelsrechtlichen
Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wird entsprechend dem gesetzlichen
Gliederungsschema gemäß den §§ 266 und
275 HGB vorgenommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften werden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
angewendet.
Einzelangaben
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
sind zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige (pro rata
temporis) Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf
die betrieblichen Erfahrungen zurückgegriffen, die
sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen
AfA-Tabellen decken.
Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit
erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und somit gegebenenfalls unterhalb des Nennwerts angesetzt.
Die Kassenbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungenwerden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Vermögen
Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit über ein Jahr beträgt Euro 0,00.
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen in
Höhe von Euro 0,00.
Das Finanzanlagevermögen enthält
Ausleihungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von
Euro 0,00.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von Euro 1.700,00.
Sonstige Angaben
Angaben zur Geschäftsführung und
Mitarbeitern
Zu Geschäftsführern sind folgende Personen
bestellt:
- Ebert Christian, Geschäftsführer
Umstellungsbedingte Anhangangaben beim Übergang von
HGB a. F. auf BilMoG
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Von der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Traunstein, 29.03.2012
gez. Ebert Christian
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2012 festgestellt.
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