Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 75225
Eingetragen
17.4.2000
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Textilien
Gegenstand
Handel mit Textilien jeder Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Catrin Petersen
seit 24.1.2011
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Anja Ahlers
Hamburg
200.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ADS Textil Handel GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 28.089,00 28.437,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 28.085,00 28.433,00
B. Umlaufvermögen 3.061.244,33 3.824.485,45
I. Vorräte 1.817.892,00 2.615.532,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.084.335,56 1.115.667,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 159.016,77 93.285,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.548,68 15.532,52
Summe Aktiva 3.109.882,01 3.868.454,97

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.199.497,29 1.171.430,97
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Bilanzgewinn 999.497,29 971.430,97
B. Rückstellungen 83.975,07 116.933,61
C. Verbindlichkeiten 1.826.409,65 2.580.090,39
Summe Passiva 3.109.882,01 3.868.454,97

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Wirtschaftsgüter von geringem Wert (steuerliche geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG) wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Die Vorräte an Fertigen Erzeugnissen und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Vorräte in fremder Währung wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde für alle nicht versicherten Forderungen eine Pauschalwertberichtigung von 1,5% der jeweiligen Netto-Forderungen gebildet.

Die Positionen "Sonstige Vermögensgegenstände" und "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 HGB ausgewiesen.

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden sind, wurden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst (vgl. auch TZ 6. Pensionsrückstellungen).

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag unter Beachtung des Höchstwertprinzips angesetzt.

Der Brutto-Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

3. Grundlagen für die Umrechnung fremder Währungen in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen wurden gem. § 256a HGB unter Beachtung des Niederstwert- bzw. Höchstwertprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs zum 31.12.2023 vonUSD 1,1044 und CHN 7,8251umgerechnet.

4. Bildung von Bewertungseinheiten (§254 HGB i.V.m. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Warengeschäfte und Darlehensverbindlichkeiten in fremden Währungen werden durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Soweit diese den einzelnen Geschäften zuzuordnen sind, werden Bewertungseinheiten gebildet.

5. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind besichert durch Abtretung einzelner Forderungen, Import-Sicherungsverträge und die Raumsicherungsübereignung der Waren und Vorräte sowie weiterer Sicherheiten, die durch den Gesellschafter gestellt werden.

6. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24 HGB) nach Verrechnung mit Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 HGB i.V.m. § 285 Nr. 25 HGB))

Zur Berechnung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden folgende Bewertungsprämissen angewendet:

Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck
Rechnungszins 1,82% (Vereinfachungsregelung § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Bewertungsverfahren Projected Unit Credit Method (PUC-Methode)
Fluktuation ohne Ansatz
Anwartschaftstrend 0,0% p.a.
Rententrend 0,0% p.a.
Pensionierungsalter 65

Die Versorgungsleistungen wurden auf den zum 31.12.2020 erdienten Teil (Past Service) festgeschrieben. Die Pensionsverpflichtung wurde daher mit dem Barwert der voll erdienten Anwartschaft (degressives m/n-tel=1) bewertet.

Die Pensionsrückstellung übersteigt das Deckungsvermögen zum 31.12.2023. Der Differenzbetrag wurde daher gem. § 246 Abs. 2 HGB als Pensionsrückstellung nach Verrechnung mit Deckungsvermögen ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung sind im Finanzergebnis ausgewiesen.

7. Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatzund dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt € 5.872,00. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB.

8. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt.

9. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bzw. Geschäftsführern (§ 285 Nr. 9 c HGB)

Die Position "Sonstige Verbindlichkeiten" enthält unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin aus Darlehensgewährung und aus laufender Verrechnung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden angemessen verzinst.

10. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 27 HGB)

Zum Bilanzstichtag bestanden schwebende Devisentermingeschäfte aus Devisenterminkäufen und -verkäufen. Rückstellungen für drohende Verluste wurden gebildet.

Weitere finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

11. Angaben über Mitglieder der Geschäftsleitung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Alleinige Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2023 Frau Anja Ahlers. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Hamburg, den 07. März 2024

ADS Textil Handel GmbH

Anja Ahlers

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