Drews Feinkost GmbHLiquidiert

25474 Ellerbek, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 21582
Eingetragen
16.6.1978
Branche
Großhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Gegenstand
(1) Fabrikation von Fischwaren und Großhandel mit Fischwaren, anderen Lebensmitteln und Getränken. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Personengesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Kirsten Herbst
seit 26.6.2002
Prokura
Bent Herbst
seit 26.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

400.000 DM
80.00%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Drews Feinkost GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 101.760,50 164.244,45
I. Sachanlagen 1,00 1,00
II. Finanzanlagen 101.759,50 164.243,45
B. Umlaufvermögen 33.182,58 56.944,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.277,34 41.623,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.905,24 15.320,72
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 758.731,89 681.925,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 893.674,97 903.114,46

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 255.645,93 255.645,93
II. Kapitalrücklage 1.993.097,05 1.993.097,05
III. Bilanzverlust 3.007.474,87 2.930.668,28
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 758.731,89 681.925,30
B. Rückstellungen 429.036,00 442.645,40
C. Verbindlichkeiten 464.638,97 460.469,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 893.674,97 903.114,46

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes (BilRUG) und des GmbH-Gesetzes erstellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr. 

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften erstellt. Eine gesonderte Steuerbilanz wurde erstellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sachanlagen und die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen Abschreibungen wurden vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen lagen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde, da keine Abweichungen festgestellt wurden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis einschließlich 2007 im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Für die Neuzugänge ab 2008 bis 2009 erfolgt die Bildung eines Sammelpostens gem. § 6 Abs. 2a EStG, der über fünf Jahre abgeschrieben wird (Poolabschreibung). Ab 2010 werden die Neuzugänge bis zur Höhe von € 410,00 ohne Umsatzsteuer im Jahr des Zugangs als Betriebsausgaben abgesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten. Abschreibungen gem. § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB auf den niedrigeren Stichtagspreis wurden, soweit notwendig, vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet und ist auch aus meiner Sicht nicht erforderlich.

Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, Abwertungen zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels dem Teilwertverfahren errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,14 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind nicht eingerechnet.
 
Der nach den Richtlinien des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ermittelte Teilwert der übernommenen Verpflichtung beträgt zum 01. Januar 2010 € 716.264,00. Dabei wurde ein Rechnungszins in Höhe von 5,25 % zugrunde gelegt. Die Zuführung aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung beträgt zu diesem Stichtag € 37.299,00. Gemäß Art. 67 EGHGB wurde ein Fünfzehntel des gesamten Zuführungsbetrags im Berichtsjahr erfolgswirksam berücksichtigt, d.h. zugeführt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten angemessen. Rückstellungen, die gemäß § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen wären, lagen nicht vor. 

Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen zum 01.01.2010 ergaben, wurden im Berichtsjahr als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (Artikel 67 Abs. 7 EG HGB).

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zu Posten der Bilanz

Von den Verbindlichkeiten haben T€ 5,7 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 458,9 eine Restlaufzeit von 1-5 Jahren.

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 176,8.

Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen T€ 1,6.

IV. Sonstige Angaben

1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch Herrn Bent Herbst wahrgenommen.

2. Die Gesellschaft beschäftigte keine Mitarbeiter.

3. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

4. Neben den üblichen Miet- und Leasingverträgen bestanden keine finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung.


Ellerbek, 19. April 2018

gez. Bent Herbst
- Geschäftsführer -
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2018 festgestellt.

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