Drews
Feinkost GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
101.760,50 |
164.244,45 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
101.759,50 |
164.243,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.182,58 |
56.944,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.277,34 |
41.623,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.905,24 |
15.320,72 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
758.731,89 |
681.925,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
893.674,97 |
903.114,46 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,93 |
255.645,93 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.993.097,05 |
1.993.097,05 |
| III.
Bilanzverlust |
3.007.474,87 |
2.930.668,28 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
758.731,89 |
681.925,30 |
| B.
Rückstellungen |
429.036,00 |
442.645,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
464.638,97 |
460.469,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
893.674,97 |
903.114,46 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes (BilRUG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der handelsrechtlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften
erstellt. Eine gesonderte Steuerbilanz wurde erstellt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die
Sachanlagen und die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen
Abschreibungen wurden vorgenommen. Den
planmäßigen Abschreibungen lagen die in den
steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen
Nutzungsdauern zugrunde, da keine Abweichungen festgestellt
wurden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis
einschließlich 2007 im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Für die
Neuzugänge ab 2008 bis 2009 erfolgt die Bildung eines
Sammelpostens gem. § 6 Abs. 2a EStG, der über
fünf Jahre abgeschrieben wird (Poolabschreibung). Ab
2010 werden die Neuzugänge bis zur Höhe von
€ 410,00 ohne Umsatzsteuer im Jahr des Zugangs als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten. Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB auf den niedrigeren
Stichtagspreis wurden, soweit notwendig, vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos
angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht
gebildet und ist auch aus meiner Sicht nicht erforderlich.
Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet, Abwertungen zum Bilanzstichtag waren nicht
erforderlich.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels dem
Teilwertverfahren errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Dr.
Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein von der
Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher
Marktzinssatz von 5,14 % bei der Bewertung zugrunde gelegt.
Gehalts- und Rentenanpassungen sind nicht eingerechnet.
Der nach den Richtlinien des am 29. Mai 2009 in Kraft
getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
(BilMoG) ermittelte Teilwert der übernommenen
Verpflichtung beträgt zum 01. Januar 2010 €
716.264,00. Dabei wurde ein Rechnungszins in Höhe von
5,25 % zugrunde gelegt. Die Zuführung aufgrund der
durch das BilMoG geänderten Bewertung beträgt zu
diesem Stichtag € 37.299,00. Gemäß Art. 67
EGHGB wurde ein Fünfzehntel des gesamten
Zuführungsbetrags im Berichtsjahr erfolgswirksam
berücksichtigt, d.h. zugeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten angemessen. Rückstellungen, die
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen
wären, lagen nicht vor.
Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der
Rückstellungen zum 01.01.2010 ergaben, wurden im
Berichtsjahr als außerordentlicher Aufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (Artikel 67 Abs. 7
EG HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Von den Verbindlichkeiten haben T€ 5,7 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 458,9 eine
Restlaufzeit von 1-5 Jahren.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 176,8.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen T€
1,6.
IV. Sonstige Angaben
1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Bent
Herbst wahrgenommen.
2. Die Gesellschaft beschäftigte keine
Mitarbeiter.
3. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Neben den üblichen Miet- und
Leasingverträgen bestanden keine finanziellen
Verpflichtungen von Bedeutung.
Ellerbek, 19. April 2018
gez. Bent Herbst
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2018 festgestellt.
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