YUVEL
PROJEKT GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104.245,00 |
88.685,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.078,00 |
13.967,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.667,00 |
49.718,00 |
| III.
Finanzanlagen |
62.500,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
426.902,08 |
407.314,44 |
| I.
Vorräte |
330.000,00 |
330.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
92.187,94 |
68.086,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.756,00 |
4.571,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.714,14 |
9.227,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.548,24 |
6.162,36 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
195.547,21 |
233.776,15 |
| Aktiva |
733.242,53 |
735.937,95 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
13.700,00 |
13.700,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.300,00 |
-11.300,00 |
| II.
Verlustvortrag |
247.476,15 |
186.541,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.228,94 |
-60.934,68 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
195.547,21 |
233.776,15 |
| B.
Rückstellungen |
276.538,98 |
28.264,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
456.703,55 |
707.673,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
21.621,97 |
707.673,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
435.081,58 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
445.888,88 |
692.959,75 |
| Passiva |
733.242,53 |
735.937,95 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Firma: Yuvel Projekt GmbH
Sitz: 39104 Magdeburg
Registergericht: Amtsgericht Stendal,
HRB 21569
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 HGB.
Der Jahresabschluß wurde nach den
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288
HGB wurden weitestgehend nicht in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluß zum 31.12.2022 ist nach den
Vorschriften des 3. Buches des HGB in der Fassung des
BilRuG aufgestellt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB angewendet.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Herstellungskosten wurden unter Beachtung des § 255
Abs. 2 HGB ermittelt.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von nicht mehr als € 800,--
(GWG) werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.
Einwendungen gegen die Übernahme dieser Vorschrift in
die Handelsbilanz bestehen wegen Unwesentlichkeit nicht.
Das Finanzanlagevermögen wird ebenfalls zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen wegen
dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in der Anlagenbuchhaltung
gesondert dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen
angesetzt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Die Pensionsrückstellungen basieren wegen der
Änderungen durch das BilMoG auf den Regeln von IAS 19
(Projected Unit Credit) unter Berücksichtigung eines
Rententrends von 0 % sowie unter Zugrundelegung der
Heubeck - Richttafeln 2018. Der Rechnungszinsfuß
beträgt 1,78% (Vorjahr 1,87 %). Der Unterschiedsbetrag
nach § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf €
21.596,00.
Bei der Bemessung der übrigen
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Pensionsrückstellungen und sonstige
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten / Besicherungen
|
mit einer
Restlaufzeit von
|
|
|
31.12.2022
|
bis zu 1 Jahr
|
2-5 Jahren
|
mehr als 5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
|
7.335,75
|
7.335,75
|
0,00
|
0,00
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
445.888,88
|
10.807,30
|
435.081,58
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
3.478,92
|
3.478,92
|
0,00
|
0,00
|
|
456.703,55
|
21.621,97
|
435.081,58
|
0,00
|
Zu den von einer Gesellschafterin gewährten
Darlehen wurde der Rangrücktritt erklärt.
Finanzielle Verpflichtungen für gemietete /
geleaste Vermögensgegenstände bestehen in
Höhe von ca. T€ 9,8. Für Mietverträge
ohne feste Laufzeit belaufen sich die jährlichen
Aufwendungen auf T€ 23.
IV.
Sonstige Angaben
In 2022 wurden durchschnittlich 5 Arbeitnehmer
beschäftigt, davon ein geringfügig
Beschäftigter.
Geschäftsführung
Babette Schmidt, 39104 Magdeburg
Von § 286 Abs. 4 HGB (Nichtangabe der
Bezüge) wird Gebrauch gemacht.
V.
Ergebnisverwendungsvorschlag 2022
|
€
|
Verlustvortrag
01.01.2022
|
247.476,15
|
Jahresüberschuß 2022
|
38.228,94
|
Verlustvortrag
31.12.2022
|
209.247,21
|
VI. Bilanzielle Überschuldung
Auf den 31.12.2022 ergibt sich ein "Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von €
195.547,21.
Stille Reserven im Anlagevermögen sind nicht
oder nur in geringer Höhe vorhanden.
Mit notarieller Erklärung vom 04.10.2019 hat die
Gesellschafterin Babette Schmidt für zu diesem
Zeitpunkt bestehende Darlehensforderungen und für
künftige weitere gewährte Darlehen einen
qualifizierten Rangrücktritt erklärt. Zum
Abschlußstichtag belaufen sich die
Darlehensforderungen der Gesellschafterin auf insgesamt
€ 445.888,88. Eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichem Sinn liegt daher zum 31.12.2022 nicht
vor.
Magdeburg, den
11.06.2024
gez.
Babette Schmidt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024
festgestellt.
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