Haaga Kehrsysteme GmbHLiquidiert

73061 Ebersbach an der Fils, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 738373
Vorher
Ing. Haaga Kunststofftechnik GmbH
Eingetragen
27.4.1979
Branche
Herstellung von Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die gesamte Tätigkeit auf dem Gebiet der Kehrgerätetechnik, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Kehrgeräten und Sondermaschinen, von Kunststoffteilen, Kunststoffverarbeitungswerkzeugen und sonstigen Werkzeugen,

Historie

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Management

NameRolle
Roman Gorovoy
seit 13.5.2019
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haaga Kehrsysteme GmbH

Kirchheim unter Teck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 478.876,75 698.422,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.647,00 7.962,00
II. Sachanlagen 459.479,75 689.710,50
III. Finanzanlagen 750,00 750,00
B. Umlaufvermögen 2.646.126,11 2.028.564,51
I. Vorräte 897.400,25 531.738,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.747.981,93 1.493.898,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 743,93 2.926,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.793,17 16.637,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.133.796,03 2.743.624,99

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 637.868,71 637.868,71
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Bilanzgewinn 612.268,71 612.268,71
B. Rückstellungen 733.420,83 697.277,49
C. Verbindlichkeiten 1.762.506,49 1.408.478,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.133.796,03 2.743.624,99

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

Haaga Kehrsysteme GmbH, Kirchheim unter Teck

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Haaga Kehrsysteme GmbH, Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart, HRB 230395), freiwillig die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang wurden teilweise in Anspruch genommen.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis vierzehn Jahren.

Seit 2010 werden Zugänge ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Finanzanlagen sind mit dem Nennwert bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen werden.

Fertige Erzeugnisse und Waren sind zu den aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. In die Herstellungskosten werden Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung sowie Materialeinzel- und Materialgemeinkosten eingerechnet.

Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

B. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von EUR 1.061.620,84 (i. V. EUR 1.071.348,35).

2. Flüssige Mittel

Die Position enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten.

3. Bilanzgewinn

Im ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 612.268,71 (i. V. EUR 612.268,71) enthalten.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2017 31.12.2016
Restlaufzeit bis 1 Jahr 555.794,62 313.323,63
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre 408.330,00 466.672,00
Restlaufzeit über 5 Jahre 0,00 58.326,00
  964.124,62 838.321,63

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 946.366,24 durch sicherungsübereignete Vermögensgegenstände sowie Forderungsabtretungen gesichert.

Alle übrigen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen solche aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von EUR 17.172,62 (i. V. EUR 14.309,45).

C. Sonstige Angaben

1. Personal

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 28 Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von EUR 1.400.000,00 (i. V. EUR 1.400.000,00) aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut für einen Darlehensvertrag der Alleingesellschafterin. Gleichzeitig wurden eine Abtretung von Außenständen (Globalabtretung) sowie eine Raumsicherungsübertragung von Waren, zur Sicherung der Ansprüche des Kreditinstituts gegenüber der Alleingesellschafterin, geschlossen.

Die Gesellschaft haftet als Organgesellschaft nach § 73 AO für die Ertrag- und Umsatzsteuer des Organträgers.

Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als eher gering eingeschätzt, da es derzeit keine Anzeichen dafür gibt, dass die Alleingesellschafterin ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut bzw. dem Finanzamt nicht nachkommen wird.

Mit der Alleingesellschafterin besteht seit dem Geschäftsjahr 2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der die Gesellschaft zur Gewinnabführung verpflichtet.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 161.

3. Organ der Gesellschaft

Geschäftsführer sind:

Roman Gorovoy, Stuttgart

Stefan Sander, Bellenberg

Auf die Angabe nach § 285 Nr. 9a HGB wird mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

D. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 612.268,71 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Kirchheim unter Teck, 6. Dezember 2018

Haaga Kehrsysteme GmbH

Geschäftsführung

gezeichnet Roman Gorovoy

gezeichnet Stefan Sander

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2019 festgestellt.

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