Cudeon
GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
455,00 |
666,00 |
| I.
Sachanlagen |
455,00 |
666,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.727,92 |
9.766,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.482,82 |
4.228,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.245,10 |
5.537,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.182,92 |
10.432,24 |
Passiva
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.161,95 |
5.204,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.795,41 |
13.604,11 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.042,64 |
6.191,30 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20,97 |
4.227,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20,97 |
4.227,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.182,92 |
10.432,24 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Ausweis in der
Bilanz beziehungsweise in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
aufgrund des
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB
verzichtet.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Bei der in diesem Jahr erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts in Art.
67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Die Form der Darstellung konnte beibehalten werden.
Ein grundlegender Darstellungswechsel gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe
abgeschrieben.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben sowie Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem jeweiligen Nennbetrag
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben bezüglich Grundlagen der
Währungsumrechnung sind nicht zu machen, da der
Jahresabschluss keine Posten enthält denen
Fremdwährungsbeträge zugrunde liegen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die für Wirtschaftsgüter gem. §6
Abs.2a EStG gebildeten Sammelposten der Vorjahre wurden
aufgrund deren Unerheblichkeit im handelsrechtlichen
Jahresabschluss beibehalten und fortgeführt.
Bruttoanlagespiegel zum 31.12.2010, handelsrechtlich:
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AKo/HKo 01.01.10
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Zugänge
Abgänge 2010
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Umbuchungen 2010
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AfA kumuliert 31.12.10
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AfA 01.01. bis 31.12.10
|
Buchwert 31.12.10
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Anlagevermögen
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I.
Sachanlagen
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1. andere Anlagen, BGA
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1.045,63
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590,63
|
211,00
|
455,00
|
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|
1.045,63
|
|
|
590,63
|
211,00
|
455,00
|
Mittel- bis langfristige Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen ebenfalls nicht.
Ein Betrag der gemäß § 268 Abs. 8 HGB
der Ausschüttungssperre unterliegt existiert am
Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens wieder.
Gewährte Vorschüsse oder Kredite an
Geschäftsführer bestehen nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Svenja Ellwart, Kauffrau geführt. Die
Geschäftsführerin ist zur alleinigen Vertretung
berechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des §
181 BGB befreit.
Angaben zur Aufstellung Feststellung und Offenlegung
Zur Wahrung der gesetzlichen Fristen erfolgten die
Aufstellung des Jahresabschlusses im Juni und die
Feststellung im November des Kalenderjahres 2011. Die
Offenlegung des Abschlusses erfolgte vor dessen
Feststellung.
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