A.S.T. - Bau GmbHLiquidiert

85051 Ingolstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 2688
Eingetragen
26.11.1999
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Alle anderen spezialisierten Bautätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Betrieb eines Baugeschäfts sowie Fliesen-, Parkett-, Estrich- und Mosaiklegerarbeiten, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz, Straßenbauarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Einzelhandel mit Baustoffen sowie Abbrucharbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Alexander van Eesbeeck
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alexander van Eesbeeck
Haunwöhrer Str. 131, 85051 Ingolstadt
13.500 €
50.00%
Thymianstr. 3, 85055 Ingolstadt
13.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

A.S.T. - Bau GmbH

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 32.011,00 47.018,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 32.010,00 47.017,00
B. Umlaufvermögen 15.493,33 34.974,96
I. Vorräte 3.750,00 1.750,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.735,74 27.571,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.007,59 5.653,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.854,00 301,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.358,33 82.293,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 107,63 3.945,64
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Verlustvortrag 23.054,36 3.702,78
III. Jahresfehlbetrag 3.838,01 19.351,58
B. Rückstellungen 12.830,00 14.218,00
C. Verbindlichkeiten 38.420,70 64.130,32
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 28.285,29 45.784,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.358,33 82.293,96

Anhang


I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung


1. Grundsatzangaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Erstmals wurden sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften angewendet.


Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.


Die Gewinn- und Verlustrechnung habe ich nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht ab, eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung (latente Steuern) entfällt.


Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.




2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.


Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungs-kosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.


Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.


Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berück-sichtigt.


Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.


Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.


Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.


Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.


Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.


Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.




3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.




4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz




Das gezeichnete Kapital von € 27.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.




Angaben zu Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeit
bis zu einem Jahr  €           0,00


Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr  €   24.942,49




Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Verbindlichkeiten   €     5.120,98




5. Sonstige Angaben


Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Alexander van Eesbeeck geführt.


Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weitere Organe bestellt.


Ingolstadt, den 07.07.2011


Geschäftsführer
gez. Alexander Van Eesbeeck

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2011 festgestellt.

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