Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 15376
Eingetragen
12.3.2004
Branche
Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. ä. NahrungsfetteAnbau von ölhaltigen FrüchtenGroßhandel mit Blumen und Pflanzen
Gegenstand
Gewinnung und Vertrieb wertvoller Pflanzenöle sowie der Handel mit und die Verwertung von Ölsaaten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

napus GmbH

Nordstemmen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 25.055,00 32.207,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 25.054,00 32.206,00
B. Umlaufvermögen 483.633,37 347.901,67
I. Vorräte 325.000,00 184.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 147.469,81 160.454,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.163,56 3.347,44
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.774.196,65 1.766.694,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.282.885,02 2.146.803,50

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 1.866.694,83 1.731.248,83
III. Jahresfehlbetrag 7.501,82 135.446,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.774.196,65 1.766.694,83
B. Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 2.279.885,02 2.143.803,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.282.885,02 2.146.803,50

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der napus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, nur soweit handelsrechtlich begründet, in Anspruch genommen. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,-- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht erforderlich.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zu Positionen der Bilanz:

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 Satz 2 HGB und der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden.

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet, weil die Bewertungsmethoden den ertragsteuerlichen Vorschriften entsprechen (Einheitsbilanz).

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2014 durch Verluste aufgebraucht, so dass eine buchmäßige Überschuldung in Höhe von 1.774.196,65 EUR vorliegt.

Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem Gläubiger Jan Wittenberg per 31.12.2014 in Höhe von 1.771.872,36 EUR liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung des Gläubigers Jan Wittenberg vor.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Rangrücktrittsvereinbarung erfolgt die Bilanzierung weiterhin nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i. V. m. §288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) sind:

Jan Wittenberg

Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB wir auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers verzichtet.

 

Mahlerten, 13.10.2015

Jan Wittenberg

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2015 festgestellt.

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