Jan Wittenberg e.K.
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napus GmbHNordstemmenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der napus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, nur soweit handelsrechtlich begründet, in Anspruch genommen. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,-- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zu Positionen der Bilanz: Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 Satz 2 HGB und der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden. Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet, weil die Bewertungsmethoden den ertragsteuerlichen Vorschriften entsprechen (Einheitsbilanz). Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2014 durch Verluste aufgebraucht, so dass eine buchmäßige Überschuldung in Höhe von 1.774.196,65 EUR vorliegt. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem Gläubiger Jan Wittenberg per 31.12.2014 in Höhe von 1.771.872,36 EUR liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung des Gläubigers Jan Wittenberg vor. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Rangrücktrittsvereinbarung erfolgt die Bilanzierung weiterhin nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i. V. m. §288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) sind: Jan Wittenberg Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB wir auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers verzichtet.
Mahlerten, 13.10.2015 Jan Wittenberg sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2015 festgestellt. |
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