EDG
Consulting GmbH
Steinhöring
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.206,00 |
21.353,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.206,00 |
21.353,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
245.978,52 |
77.164,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.250,11 |
23.943,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
214.728,41 |
53.221,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
258.184,52 |
98.517,99 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
173.352,60 |
71.560,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
46.560,64 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
101.791,96 |
46.560,64 |
| B.
Rückstellungen |
40.490,70 |
21.642,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.341,22 |
5.315,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.814,10 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.527,12 |
5.315,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
258.184,52 |
98.517,99 |
Anhang
B. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
II. Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um
Abschreibungen, angesetzt. Bei den
Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, werden die Abschreibungen
planmäßig nach Maßgabe steuerlich
zulässiger Abschreibungssätze unter Anwendung der
linearen bzw. degressiven Abschreibungsmethode ermittelt.
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
nach § 6 Abs. 2 EStG, diese im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abzuschreiben, macht die Gesellschaft
Gebrauch.
Folgende Abschreibungssätze werden angewandt:
Bewegliches Sachanlagevermögen: 7,69 % bis 33,33
%
Geringwertige Vermögensgegenstände: 100 %
Vollabschreibung
Außerplanmäßige Abschreibungen und
Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden im
Berichtszeitraum 2016 nicht vorgenommen.
2. Umlaufvermögen
a. Vorratsvermögen
Das Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten bewertet.
b. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert aktiviert. Auf eine verlustfreie
Bewertung wurde geachtet. Neben erforderlichen
Einzelwertberichtigungen wurde dem allgemeinen
Delkredererisiko im angemessenen Umfang Rechnung getragen.
c. Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Ausweis beinhaltet keine
größeren Beträge, die erst nach dem
Abschlußstichtag rechtlich entstehen.
d. Flüssige Mittel
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt. In Fremdwährung valutierende Sorten,
Devisen und andere Aktiva bestanden nicht.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle
am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag passivert. Die Passivposten
beinhalten keine Betäge größeren Umfangs,
die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich
entstehen.
Angabepflichtige Sicherheiten für die
ausgewiesenen Verbinddlichkeiten bestehen nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren sind zum Abschlußstichtag nicht zu
verzeichnen.
III. Gewinn- und Verlustrechnung
Wesentliche periodenfremde Erträge und
Aufwendungen beinhaltet die Gewinn- und Verlustrechnung des
Geschäftsjahres 2016 nicht. Bezüglich der
angewandten Abschreibungssätze wird auf die
Erläuterungen zum Sachanlagevermögen verwiesen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge und
Aufwendungen beinhalten keine Beträge aus der
Auflösung bzw. Einstellung von Sonderposten mit
Rücklageanteil.
IV. Sonstige Angaben
5. Haftungsverhältnisse
Gemäß § 251 HGB angabepflichtige
Haftungsverhältnisse lagen zum Bilanzstichtag nicht
vor.
6. Gesellschaftsorgane
Der Geschäftsführung gehörte im
Geschäftsjahr 2016
Herr Aklilu Resom
an.
Steinhöring, den 28.12.2017
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2018 festgestellt.
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