MTS Motortest Systemtechnik GmbHLiquidiert

Justus-von-Liebig-Straße 5, 63110 Rodgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 22637
Eingetragen
16.1.1996
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von TurbinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Ist Herstellung, Vertrieb und Wartung von Meßgeräten für industrielle Anwendung.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Peter Gorny
68.00%
Edeltraud Wißmann
32.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Peter Gorny
Rodgau
68.00%
Edeltraud Wißmann
Darmstadt
32.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MTS Motortest Systemtechnik GmbH

Rodgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.519,00 63,00
I. Sachanlagen 1.519,00 63,00
B. Umlaufvermögen 28.150,89 27.871,36
I. Vorräte 19.658,00 16.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.176,01 11.571,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 316,88 100,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 29.669,89 27.934,36

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 5.538,53 4.917,48
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 20.647,11 20.470,67
III. Jahresüberschuss 621,05 -176,44
B. Rückstellungen 1.440,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 22.691,36 21.816,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 29.669,89 27.934,36

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der MTS Motortest Systemtechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die nach steuerrechtlichen Vorschriften in den Jahren 2008 und 2009 für Zugänge von bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro gebildeten Sammelposten werden fortgeführt und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wären durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 22.691,36 (Vorjahr: Euro 21.816,88). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Haftungsverhältnisse nach 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden ferner keine außergewöhnlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die über die regelmäßigen Verpflichtungen zur Zahlung von Leasingraten und Miete hinausgehen.

Ausschüttungssperre

Zum Stichtag unterlagen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Peter Gorny geführt.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Rodgau, den 04. Dezember 2012

Peter Gorny, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.

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