DoCon Beteiligungsgesellschaft mbHLiquidiert
55116 Mainz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Armin Plock seit 3.4.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 62.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 38.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DoCon Beteiligungsgesellschaft mbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011BilanzAktiva
AnhangA. Zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die DoCon Beteiligungsgesellschaft mbH wurde mit notariellem Vertrag vom 01.07.2004 errichtet. Gegenstand der Gesellschaft ist u.a. der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, von Beteiligungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des ersten und zweiten Abschnittes vom dritten Buch des Handelsgesetzbuchs sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens- und Ertragslage gemäß § 264 II S. 2 HGB sind nicht erforderlich. B. Zu den Grundsätzen der Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungsvorschriften: Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot iSd. § 246 II S.1 HGB sowie das Saldierungsgebot ISd. § 246 II S.2 HGB wurden beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2. Bewertungsvorschriften Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert worden sind. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen iSd. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger käufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden gem. § 253 I HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz Über die Verwendung des Bilanzgewinnes ist wie folgt beschlossen worden:
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten beträgt - § 285 Nr. 1 HGB - :
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den Restlaufzeiten auf:
D. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung (alleinvertretungsberechtigt):
Mainz, den 15. Februar 2012 DoCon Beteiligungsgesellschaft mbH, Mainz Die Geschäftsführung: Monika Nette sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 festgestellt. |
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