August
Overhoff Drahtwerk GmbH
Hemer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.418,00 |
110.466,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
64.411,00 |
82.459,00 |
| III.
Finanzanlagen |
27.995,00 |
27.995,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.829.937,38 |
4.603.265,39 |
| I.
Vorräte |
1.552.182,04 |
1.675.189,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.002.862,54 |
2.149.039,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.274.892,80 |
779.036,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.782,28 |
6.108,55 |
| Aktiva |
4.924.137,66 |
4.719.839,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.697.085,31 |
3.233.460,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
287.226,00 |
287.226,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
108.156,51 |
108.156,51 |
| III.
Gewinnrücklagen |
250.000,00 |
250.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
3.051.702,80 |
2.588.078,47 |
| B.
Rückstellungen |
875.405,96 |
1.231.099,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
351.646,39 |
255.279,34 |
| Summe
Passiva |
4.924.137,66 |
4.719.839,94 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des
Amtsgerichtes Iserlohn unter der Nummer HRB 1372
eingetragen. Sitz des Unternehmens ist 58675 Hemer, Am
Heßufer 4-14 (§264 Abs. 1a HGB).
Die Erstellung des Jahresabschlusses der August
Overhoff Drahtwerk GmbH erfolgt gemäß dem
Handelsgesetzbuch in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (HGB n. F.).
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und planmäßig linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer (3-5 Jahre) abgeschrieben.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer
Sachanlagen vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten
umfassen neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten
der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie der Abschreibungen, soweit
diese durch die Fertigung veranlasst sind. Dabei kommt
grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
bis
EUR 800,00 netto werden im Jahr ihrer Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bilanziert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Material-, Fertigungs- und Sonderkosten
der Fertigung und angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen, soweit
diese durch die Fertigung veranlasst sind) bewertet, sofern
nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende
Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert
bilanziert.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind die
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
zeitanteilig abgegrenzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2018G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(Project-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei
gehen wir von jährlichen Anpassungen von 1,00 % bei
den Renten aus. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für
die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich
zum 31.12.2023 auf 1,82%; es handelt sich um den von der
Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit
von 15 Jahren.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
TEUR 5. Der Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Es existieren
Rückdeckungsversicherungsverträge für
Pensionsverbindlichkeiten, welche an die
Pensionsberechtigten verpfändet sind. Entsprechend
werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung in der Bilanz gem. § 246
Abs. 2 HGB n. F. saldiert ausgewiesen.
Die folgende Tabelle zeigt die verrechneten Werte:
|
TEUR
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionen
|
1.214
|
beizulegender Zeitwert
der Rückdeckungsversicherung
|
-455
|
Nettowert der
Rückstellungen für Pensionen
|
759
|
Die anderen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von
TEUR 1.098 (Vj. TEUR 1.122).
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR
329,0 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in
Höhe von TEUR 22,6 eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr und bis zu fünf Jahren.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind:
aus Steuern EUR 98.299,09 (Vorjahr EUR 7.604,51)
im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 489,88
(Vorjahr EUR 409,88)
IV.
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 26 (Vj.25)
Mitarbeiter beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer:
Herrn Markus Kalthoff, Hemer.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge wird die
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
Hemer, 12. November 2024
August Overhoff Drahtwerk GmbH
gez.
Markus Kalthoff, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024
festgestellt.
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