SterniPark Außenmühlenteich GmbH
Selbe AdresseAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heidi Kaiser seit 1.6.2016 | Geschäftsführer |
Kathrin Kliesow seit 14.7.2014 | Prokura |
Leila Moysich seit 17.9.2012 | Geschäftsführer |
Jürgen Dr. Moysich seit 17.9.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SterniPark GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Jahr 2023der SterniPark GmbHI. Geschäfts- und Rahmenbedingungen SterniPark war im Geschäftsjahr in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Betreuung von Müttern/Vätern und deren Kindern in Wohnformen sowie in der Unterstützung von Schwangeren und jungen Müttern in besonderen Notsituationen tätig. 1. Einrichtungen und Tätigkeiten Im Bereich der Kindertagesbetreuung unterhielt SterniPark mit Ende des Jahres 2023 Kindertageseinrichtungen in Hamburg und zwar in der Reihenfolge der Eröffnung in der Goethestraße 25 und 27, in der Wohlers Allee 58 und 60, in der Schönenfelderstraße 5 in Wilhelmsburg, in der Nienhagener Straße 156 in Rahlstedt, am Grot Sahl, in der Tornquiststraße 22, in der Wrangelstraße 15 und 35, in der Planckstraße 11 a, in der Rothenbaumchaussee 121 und in der Rothenbaumchaussee 138, am Museumsplatz 1 mit der Dependance Wilhelmstraße 33, dem Helmsweg 39, Elversweg 2 und 6, am Berner Heerweg 162, in der Wandsbeker Chaussee, Am Hannoverschen Bahnhof in der HafenCity, am Rispengrasweg und in der Buxtehuder Straße (ehemaliges Hauptzollamt). Die ehemaligen Einrichtungen in der Weidenallee 22 und 22a und in der Reventlowstraße 56 sind geschlossen; die Umsetzung der Um- bzw. Neubauplanungen verzögert sich, die Grundstücke sind indes weiterhin im Besitz der Gesellschaft. Kurz vor Ende des Jahres 2023 wurde die Kindertagesstätte am Saseler Weg in Volksdorf eröffnet. Diese bietet Platz für 148 Kinder. Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum der Gesellschaft. Die Tagesstätte umfasst zwei der insgesamt vier Stockwerke des Neubaus. Im darüber liegenden Teil sollen Wohnungen für benachteiligte Menschen geschaffen werden. In Schleswig-Holstein hat die Gesellschaft in angemieteten Räumen im August 2023 die Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung in Escheburg übernommen. In Schleswig-Holstein wird in Lang- ballig, wie bisher auf dem Gelände des dortigen Ferienhofs ebenfalls eine kleine Tagesstätte betrieben. Die Grundstücke und Gebäude befinden sich - abgesehen vom Bau "Am Hannoverschen Bahnhof" und dem Mietobjekt in Escheburg - im Eigentum von SterniPark, bzw. sind langfristig im Erbbaurecht überlassen (Rispengrasweg). Die Gebäude in der Nienhagener Straße, in der Tornquiststraße, in der Planckstraße und am Saseler Weg sind Neubauten. Das Gleiche gilt für zwei der auf insgesamt drei Gebäude verteilten Kindertageseinrichtung am Grot Sahl. Ansonsten sind die Kindertageseinrichtungen in renovierten und für die besonderen Zwecke umgebauten Altbauten untergebracht. In der Planungs- bzw. Genehmigungsphase waren weiterhin Neubauten am Brachvogelweg (Grundstück im Eigentum, Genehmigung erteilt im Februar 2020) und am Schierhornstieg (im Eigentum). Am Baakenhafen in der Hafencity wurden die Arbeiten am geplanten Neubau bereits 2022 begonnen und 2023 fortgesetzt. Die Gesellschaft ist weiterhin alleiniger Gesellschafter der SterniPark Außenmühlen GmbH, die ebenfalls eine Kindertageseinrichtung in Hamburg betreibt. SterniPark betreute in ihren Kindertagesstätten im Jahresdurchschnitt 2023 2.225 Kinder. Somit sind die Kinderzahlen gegenüber den Vorjahren insgesamt beständig geblieben. Die Nachfrage nach Kitaplätzen insbesondere für Kinder unter drei Jahren hat sich nach der Corona-Pandemie noch nicht wieder stabilisiert. Eltern nutzen nach wie vor verstärkt das Homeoffice und verschieben den Beginn der Betreuung oder nehmen länger Elternzeit in Anspruch. SterniPark versteht seine Kindertageseinrichtungen als Beitrag zur Grundversorgung in diesem Bereich. Entsprechend werden nach Möglichkeit alle Kinder, deren Eltern um einen Platz nachsuchen, aufgenommen. Dabei werden alle Betreuungszeiten von vier Stunden bis 12 Stunden angeboten. Die Altersstruktur der Kinder in den Einrichtungen hat sich nur leicht verändert. Der Anteil der Kinder unter drei Jahren ist wegen der bereits erwähnten Zurückhaltung von Eltern mit Kindern dieser Altersgruppe noch einmal zurück gegangen auf 31,5 % (Vorjahr: 35,37 %). Seit dem 1. August 2013 ist in Hamburg für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung - unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern - ein Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen eingeführt worden. Ab dem 1. August 2014 ist diese Grundbetreuung beitragsfrei. Der Anteil der Kinder, die acht Stunden und mehr eine SterniPark- Kindertageseinrichtung besuchen liegt im Jahr 2023 bei 44,8 % (Vorjahr: 45 %) und ist somit beständig geblieben. Die Nachfrage nach Tagesplätzen ist in Hamburg weiterhin regional unterschiedlich. In einigen Stadtteilen, z. B. Altona und Eimsbüttel, besteht bereits ein ausgeglichenes Platzangebot, in anderen Bezirken ist noch ein erheblicher Nachfragedruck zu verzeichnen. Diese hohe Nachfrage macht sich insbesondere bemerkbar in den SterniPark-Einrichtungen in Harburg, Rahlstedt und Farmsen. Die Gesellschaft betreut weiter einen hohen Anteil von Kindern mit Fluchterfahrungen, insbesondere in Einrichtungen in der Nähe zentraler Flüchtlingseinrichtungen. Schwerpunkt ist hier Integration und Spracherwerb. Eine Verbesserung der Förderbedingungen ist dadurch eingetreten, dass Kindern aus Flüchtlingsunterkünften seit Mitte 2023 Kita-Gutscheine für eine achtstündige Betreuung statt fünf Stunden erteilt werden. Das gleichberechtigte und solidarische Zusammenleben von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Nationalität ist ein besonderes Anliegen von SterniPark. Alle Kindertageseinrichtungen von SterniPark sind darauf eingerichtet, Kinder mit Benachteiligungen aufzunehmen, die im Rahmen eines inklusiven Konzeptes betreut werden. Durchschnittlich 120 Kinder (= 5,4 % der betreuten Kinder, Vorjahr 5,61 %) erhielten im Rahmen der Inklusion Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder drohender Behinderung. SterniPark nimmt, wie nahezu alle anderen Kindertageseinrichtungen Hamburgs, an dem 2003 eingeführten Gutscheinsystem teil, dessen Grundlage wiederum das Hamburgische Betreuungsgesetz und der auf dieser Grundlage zwischen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und der Stadt abgeschlossenen Landesrahmenvertrages ist. Die danach mit der Stadt vereinbarten Entgelte wurden für das Jahr 2023 um 3,81 % gesteigert. SterniPark ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes sowohl in Hamburg als auch in Schleswig-Holstein und dort sowie in Bayern, Brandenburg und Sachsen auch anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII). Neben den Kindertageseinrichtungen unterhält die GmbH drei betreute Wohnformen für Mütter/Väter und ihre Kinder nach § 19 SGB VIII. Aufgabe ist es nach dem Gesetzestext dort Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, gemeinsam mit ihren Kindern zu betreuen, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Zielsetzung ist es, die Mutter bzw. den Vater in die Lage zu versetzen, ein eigenständiges Leben mit dem Kind bzw. den Kindern zu führen. Es handelt sich hier um einen Randbereich der Jugendhilfe, wobei die Tendenz in den letzten Jahren deutlich ansteigend ist. Dies ergibt sich aus höherem Bedarf an diesem Angebot, weil das gesetzliche Gebot, Trennungen von Kindern von ihrer Familie durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, ernster genommen wird. Die von SterniPark betriebenen gemeinsamen Wohnformen befinden sich in Mittelangeln (1999), Hamburg (2002) und in Halle an der Saale (2006). In Hamburg sind 34 Plätze (Mütter/Väter und Kinder), in Satrup und Halle je 10 Plätze für Mütter/Väter genehmigt. Die Einrichtungen waren im Jahr 2023 zu etwa 95 % ausgelastet. Eine hundertprozentige Auslastung ist nicht zu erreichen, weil nicht immer nahtlose Wechsel möglich sind, wenn eine Einelternfamilie auszieht. Zudem besteht bei Auszug häufig zunächst Renovierungsbedarf der Wohnungen. Trotz der bundesweiten Angebote der gemeinsamen Wohnform verharrt die Zahl von Kindern, die aus ihrer Familie genommen werden auf hohem Niveau. Im Jahre 2022 wurden 29.848 Kinder und Jugendliche wegen dringender Kindeswohlgefährdung von Jugendämtern in Obhut genommen und in Pflegefamilien oder geeigneten Einrichtungen untergebracht. Besonders schutzbedürftig ist dabei die Altersgruppe von null bis sechs Jahren. Wegen der erheblichen Nachfrage nach Unterbringungsmöglichkeiten hat die Gesellschaft 2023 einen Teil der bisher für Kindertagesbetreuung genutzten Einrichtung in der Planckstraße in Hamburg Altona in ein Kleinkindhaus umgewandelt, in dem 17 Kinder unter sechs Jahren rund um die Uhr stationär betreut werden. Die Einrichtung war zum Jahresende komplett ausgelastet. Nach Jahren des Rückgangs hat sich seit 2020 die Anzahl von Minderjährigen, die unbegleitet nach Deutschland kommen, wieder erhöht (von 7.563 im Jahr 2020 auf 28.564 im Jahr 2022. Dies schlägt sich auch in der Inanspruchnahme der für diesen Personenkreis geeigneten Einrichtungen der Gesellschaft in Schleswig-Holstein Zustroms nieder. Neben und gemeinsam mit Flüchtlingen werden in diesen Einrichtungen auch Kinder und Jugendlich betreut, die aus Deutschland kommen und nicht in ihren Familien verbleiben können. In den Einrichtungen im nördlichen Schleswig-Holstein (Satrupholm, Quern, Hürup und Flensburg), sowie Neumünster und Großharrie wurden am 31. Dezember 2023 insgesamt 161 (Vorjahr: 90) Empfänger von Jugendhilfe (inkl. Mutter/Vater-Kind-Förderung) betreut. Dies ist noch einmal ein erheblicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Da auch in Hamburg ein erheblicher Zugang unbegleiteter Minderjähriger festzustellen war, hat die Gesellschaft Ende 2022 die Absicht, eine bereits genehmigte Neubauplanung für eine Kindertageseinrichtung in der Theodorstraße umzusetzen, aufgeschoben und dort eine Erstversorgungseinrichtung für diese Zielgruppe (sechzehn bis achtzehn Jahre) mit zunächst 48 Plätzen eingerichtet. Diese Einrichtung wurde 2023, mit vorübergehender Erhöhung der Platzzahl wegen der stark gestiegenen Nachfrage, weiter betrieben. Für die betreuten Wohnformen, die Betreuung behinderter Kinder und die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bestehen Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen nach dem SGB VIII. Auf Grundlage dieser mit den Jugendämtern vereinbarten Entgelte, erfolgt Kostenerstattung für die jeweils erbrachten Hilfen durch die jeweiligen Mütter/Väter, Kinder und Jugendlichen zuständigen Ämter. Die Kostenerstattung ist auskömmlich. Das 2016 erworbene Ferien- und Seminarhaus in Langballig konnte 2023 weiter für Aufenthalte von Kindergruppen aus den Tagesstätten in Hamburg und interne Fortbildungsmaßnahmen und Seminare genutzt werden. Auf den Bereich der Kindertagesbetreuung entfielen 2023 63,67 % der Umsatzerlöse (Vorjahr 80,86 %), der Anteil der sonstigen Jugendhilfe betrug 36,33 % (Vorjahr 19,14 %.) Die Gesellschaft betreibt weiter eine eigene Berufsfachschule für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistentinnen und Assistenten sowie eine Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher. Dies ist auch eine Reaktion auf den Fachkräftemangel. Die Fachschule wird aus der für Privatschulen vorgesehenen Finanzhilfe der Stadt Hamburg und aus Schulgeldern finanziert. In den Babyklappen der Gesellschaft ist 2023 kein Kind abgegeben worden. Es fanden weiterhin Schwangerschaftskonfliktberatungen statt. 2. Mitarbeiterstruktur Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft überschritt im Jahre 2023 erstmals die Grenze von 1.000. Insgesamt beschäftigt die Gesellschaft am 31.12.2023 1.041 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon waren 77 geringfügig beschäftigt. Von den 964 nicht geringfügig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind 82 (= 8,4 %, Vorjahr 9,0 %) in der Verwaltung und den Küchen sowie in der Geschäftsführung tätig. Weitere 662 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in den Kindertagesstätten tätig. In den betreuten Wohnformen für Mütter/Väter und Kind und den sonstigen Jugendhilfeeinrichtungen außerhalb der Kindertagesbetreuung sind zum Bilanzstichtag 283 Personen beschäftigt. Die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (825) ist weiblich. 52 % arbeiten Vollzeit. II. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Gesellschaft hat die wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit fortgeführt. Überschüsse werden im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten den Rücklagen zugeführt und/oder in neue Einrichtungen investiert. 1. Ertragslage Unter Berücksichtigung der anderen aktivierten Eigenleistungen (859 T€), der sonstigen betrieblichen Erträge (2.279 T€) sowie der Aufwandsposten (48.394 T€) ergibt sich ein EBITDA in Höhe von 8.544 T€ (im Vorjahr 5.936 T€). Nach Abschreibungen beträgt das EBIT 5.820 T€ (im Vorjahr 3.509 T€). Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beläuft sich unter weiterer Berücksichtigung des Finanzergebnisses (-3.171 T€) und der Steuern (13 T€) auf 2.648 T€ (im Vorjahr 1.076 T€). Die maßgeblichen Faktoren für den Anstieg des Jahresüberschusses sind im Wesentlichen folgende Punkte: - Anstieg der Umsatzerlöse um 12.896 T€ (Anstieg der Erlöse Jugendhilfe inkl. unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge um 10.199 T€, der Entgelte Kindertagesbetreuung um 2.581 T€ und der Entgelte sonstige Förderprogramme um 463 T€ [Vorjahr nur GSUB und lfd. Jahr Finanzhilfen Schule für Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen und Pädagogik] bei Rückgang der Elternbeiträge um 158 T€ und Entgelte EKiZ um 468 T€. Der Rückgang der Elternbeiträge ist auf einen Rückgang des Anteils der Kinder unter 3 Jahren zurückzuführen. Der Rückgang der Erträge EKiZ ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2023 nur noch für eine Einrichtung [im Vorjahr drei Einrichtungen] Gelder zugewiesen wurden.). - Anstieg des Materialaufwandes um 841 T€, insbesondere der Lebensmittel um 380 T€, Taschengeld und Kleidergeld um 220 T€ sowie Betreuungsaufwand um 132 T€, wegen der angestiegenen Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. - Anstieg der Personalkosten um 7.328 T€ (die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer hat sich um 120 erhöht zzgl. Gehaltssteigerungen) Zusätzliches Personal wurde vor allem deshalb benötigt, um die gestiegene Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu betreuen. - Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1.650 T€ (Anstieg der Raumkosten um 747 T€ [Anstieg Gebäudeinstandhaltung um 233 T€, Anstieg Gas, Strom, Wasser um 204 T€, Anstieg Mieten um 70 T€], Anstieg der periodenfremden Aufwendungen um 428 T€ [Anpassung Pensionsrückstellung VJ 152 T€, Sondervermögen Stadt und Hafen 2019-2022 93 T€, Nachzahlung Gas, Strom, Wasser, Heizung Vorjahr 87 T€], Anstieg der verschiedenen betrieblichen Kosten um 307 T€ [Rechts- und Beratungskosten um 152 T€, Kosten Fibu, Lohn, Jahresabschluss und Prüfung 69 T€, Kurierfahrten 33 T€], Anstieg der Fahrzeugkosten um 132 T€). - Anstieg der Zinsaufwendungen um 742 T€ verursacht durch Aufnahme weiterer Darlehen für Investitionen. Die Umsatzrentabilität (Jahresüberschuss zzgl. Finanzergebnis zu Umsatzerlösen) liegt bei 10,81 % (im Vorjahr 8,58 %). Wegen des gestiegenen Jahresüberschusses zzgl. Finanzergebnis (65,84 %) und gestiegener Umsatzerlöse (31,52%) ist die Umsatzrentabilität um 2,23-Prozentpunkte gestiegen. 2. Finanzlage Die Anlagendeckung I beträgt 25,28 % (im Vorjahr 28,35 %). Die Anlagendeckung II beträgt 91,11 % (im Vorjahr 95,50 %). Der Rückgang der Anlagendeckung I und II resultiert im Wesentlichen aus den Investitionen des abgelaufenen Geschäftsjahres und dem Anstieg des Anlagevermögens um 21.062 T€ sowie dem Anstieg des Eigenkapitals (zzgl. Sonderposten) um 1.515 T€ und dem Anstieg des für die Investitionen benötigten Fremdkapitals um 12.829 T€. Die erhaltenen Anzahlungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 624 T€ vermindert. Damit ist das Anlagevermögen fristenkongruent finanziert. Die Liquidität zweiten Grades beträgt 44,10 % (im Vorjahr 73,72 %). Die Gesellschaft war jederzeit zahlungsfähig, die Liquidität war ausreichend bemessen. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft bestehende Kredite zum Teil umfinanziert, um Zinsverbilligungen zu erhalten, ferner hat sie neue Objekte langfristig finanziert. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt rund 154 Mio. € (im Vorjahr rund 138 Mio. €). Die Anlagenintensität (Anlagevermögen inkl. immaterielle Vermögensgegenstände und Finanzanlagen) beträgt 94,68% (im Vorjahr 90,10 %). Die Bilanzstruktur ist geprägt von einem hohen Anteil an Sachanlagevermögen (94,58 %, im Vorjahr 89,95 %). Die Gesellschaft versucht Einrichtungen zu kaufen und nicht zu mieten. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 22.861 T€ an Investitionen in Ein- richtungen (einschließlich Objekte im Bau) getätigt. Der Eigenkapitalanteil ist von 25,54 % auf 23,94 % gesunken, was im Kontext mit dem oben genannten Anstieg der Anlagenintensität zu sehen ist. Dem Eigenkapital sind die Sonderposten mit Rücklageanteil hinzugerechnet worden. Der Verschuldungsgrad ist von 291,56 % auf 317,74 % gestiegen, da im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bereits begonnene Baumaßnahmen umfangreich fortgeführt und zum Teil beendet wurden und zur Realisierung weiterer Kindertagesstätten bzw. weiterer gemeinnütziger Projekte beitrugen. Das dafür benötigte Fremdkapital ist gegenüber dem Vorjahr um 12.829 T€ angestiegen III. Chancen- und Risikobericht Die Tendenzen, die bereits in den Vorjahren zu einer stabilen Nachfrage nach Kindertagesplätzen geführt haben, haben sich auch 2023 grundsätzlich fortgesetzt, allerdings gebremst durch Zurückhaltung von Eltern mit Kleinstkindern, die die Aufnahme des Kindes in die Kita verschieben. Zudem ist in Hamburg - im Gegensatz zu den meisten Bundesländern im Westen der Bundesrepublik Deutschland in einigen Regionen ein Überhang des Angebots an Tagesplätzen gegenüber dem Bedarf festzustellen, der zu notwendigen Anpassungsschritten veranlasst. Bis September 2024 wurden durchschnittlich 2.135 Kinder betreut, allerdings mit ansteigender Quote von Ganztagsbetreuung (mehr als acht Stunden; dies ergibt sich insbesondere aus Bewilligungen längerer Betreuungszeiten für Kinder mit Fluchthintergrund auf 49,6 %, so dass insgesamt mehr Betreuungsstunden geleistet werden. Deutlich angestiegen ist die Zahl der Kinder, die im Rahmen der Eingliederungshilfe betreut werden auf 157 im Jahresdurchschnitt (Anteil 7,4 %). Der Bereich der sonstigen Jugendhilfen (Mutter/Vater-Kind, Hilfen zur Erziehung) ist gekennzeichnet durch eine weiterhin hohe Inanspruchnahme der Einrichtungen, in denen unbegleitete minderjährige Jugendliche betreut werden und durch eine hohe Nachfrage nach Plätzen für Kinder zwischen null und sechs Jahren, die in Obhut genommen worden sind und in der Einrichtung verbleiben, bis eine Rückkehr in die eigene Familie, bzw. in eine Pflegefamilie (§ 34 SGB VIII) möglich ist. Hier hat die Gesellschaft einen Teil ihrer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung in Hamburg entsprechend umgenutzt. Weitere entsprechende Umnutzungen werden erwogen. Weiterhin schwierig gestaltet sich die Gewinnung des benötigten Personals. Die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen reichen offenbar nicht aus, um die Nachfrage vollständig zu decken. Gleichwohl gelang es auch 2024, die erforderliche Zahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, darunter auch weiterhin so genannte "Quereinsteiger", die aus anderen Berufen in die Kindertagesbetreuung eintreten. Für diese Quereinsteiger ist ein eigenes Fortbildungsprogramm fortgesetzt worden - Fortbildung wird auch von der Gesellschaft für die weiteren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Die von der Gesellschaft gegründete und seit 2018 staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik und Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz wurde auch 2024 fortgeführt. Die Gesellschaft sieht im Bereich der Kindertagesbetreuung weitere Chancen darin, Einrichtungen an weiteren Standorten, an denen noch erhebliche Nachfrage festzustellen ist, zu eröffnen. Im Jahr 2024 steht der Neubau einer Kindertageseinrichtung am Baakenhafen in der Hamburg HafenCity vor der Fertigstellung (voraussichtlich Dezember 2024), für den eine erhebliche Nachfrage wegen Fertigstellung des angrenzenden Wohnungsbaus erwartet wird. Das Gebäude soll auch die Fachschulen der Gesellschaft aufnehmen. Weitere Chancen bestehen in der Er- richtung weiterer Betreuungsplätze im Rahmen der Heimerziehung für Kinder im Alter bis sechs Jahren, für die in Hamburg ein erheblicher Bedarf besteht und die fachliche Kompetenz des Trägers. Nach wie vor ruft das pädagogische Konzept der Gesellschaft offenbar positive Resonanz bei Eltern hervor. Es ist davon auszugehen, dass für die weiteren Angebote im Bereich der Jugendhilfe auch in Zukunft Bedarf bestehen wird. Das Findelbaby-Projekt, in dem ehrenamtlich drei Babyklappen betrieben werden und ein Notruftelefon, findet nach wie vor eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme und eine positive Resonanz der Bevölkerung und lässt sich weitgehend aus Spenden finanzieren. Risiken sieht die Gesellschaft darin, dass die Einrichtung neuer Kindertageseinrichtungen wie auch anderer Einrichtungen wegen der stark gestiegenen Baukosten in Verbindung mit erhöhten Zinsen schwieriger wird. Nachfrage dämpfend wirkt sich auch der Rückgang der Zahl von Kindern im Kindergartenalter in Teilen Hamburgs aus. Die Anpassung der Kostenerstattung in diesem Bereich ist in der Kindertagesbetreuung noch nicht ausreichend erfolgt, bessert sich im Jahre 2024 jedoch deutlich (rund + 7,5 %). Eine rückläufige Inanspruchnahme der Einrichtungen zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher ist nicht zu erwarten, weil dieser Personenkreis durch Minderjährigenschutzabkommen besonders geschützt ist. Der Bedarf an Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihren Familien leben können, nimmt erkennbar zu. Die Gesellschaft ist in der Lage, Angebote entsprechend bedarfsgerecht zu verändern, weil sie nicht auf ein Gebiet der Jugend- und Familienhilfe verengt ist. Etwa freiwerdendes Personal kann in anderen Bereichen der Gesellschaft eingesetzt werden, in denen zurzeit die Ausweitung durch den Fachkräftemangel nicht in gewünschtem Maße möglich ist. Etwaigen Risiken wirkt die Gesellschaft weiter durch gutes Kostenmanagement, die Ausweitung des Angebots und dessen Qualifizierung entgegen. Mit Blick auf das Ergebnis 2024 erwarten wir eine Steigerung gegenüber 2023, insbesondere durch die weitere Erhöhung des Teilentgelt Gebäudes, die weitere Auslastung der Anfang des Jahres in Betrieb gegangenen, gut nachgefragten Tageseinrichtung am Saseler Weg, die Umnutzung und Auslastung der Kleinkindereinrichtung in der Planckstraße und die Verstetigung des Betriebes der Erstversorgungseinrichtung in der Theodorstraße. Schließlich sieht die Gesellschaft mit Zuversicht der Eröffnung der Tageseinrichtung am Baakenhafen entgegen, in der auch die Fachschule untergebracht werden wird. IV. Sonstiges Die Gesellschaft unterhält eine Zweigniederlassung in Satrup. Sie betreibt ihre Tätigkeit über eine Vielzahl von einzelnen Einrichtungen hauptsächlich im Gebiet von Hamburg und im nördlichen Schleswig-Holstein. Forschungen und Entwicklung betreibt die Gesellschaft insofern, als an neuen pädagogischen Konzepten gearbeitet wird, eine Fortbildung von Quereinsteigern in dem pädagogischen Beruf stattfindet und eine Fachschule betrieben wird. Die Vergütungsstruktur der Gesellschaft entspricht der Branche.
Hamburg, 17. Oktober 2024 Heidi Kaiser Dr. Jürgen Moysich Leila Moysich BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2023der Firma SterniPark GmbHI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die SterniPark GmbH hat ihren Sitz in der Osterstraße 86-90 in 20259 Hamburg. Sie hat eine Zweigniederlassung in 24986 Mittelangeln (OT Satrup), Satrupholm 1. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 124524 im Register des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen. 2. Der Jahresabschluss der SterniPark GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Alle Vorschriften für große Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt. Die SterniPark GmbH ist eine nach den Vorschriften der AO gemeinnützige GmbH und damit steuerbefreit. 3. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten. 4. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. 5. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242 - 256a HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB aufgestellt. 6. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang, in Ausnahmen in der Bilanz gewählt. 7. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden beachtet. 8. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. II. Bilanzierung- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 zugegangene abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen 250,00 € und 1.000,00 € betragen, wurden in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt. Zum 31. Dezember 2023 wurde der Sammelposten mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Zugegangene Wirtschaftsgüter mit einem Wert von jeweils unter 250,00 € wurden in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Zinsen für das zur Finanzierung der Herstellung der aktivierten Vermögensgegenstände verwendete Fremdkapital wurden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, zu 100% bei den Herstellungskosten angesetzt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Genossenschaftsanteile wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zur Abdeckung des Ausfallrisikos und des allgemeinen Kreditrisikos wurden Wertberichtigungen vorgenommen. Liquide Mittel wurden ebenfalls zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wurden gezahlte und erhaltene Beträge erfasst, die wirtschaftlich als Aufwand bzw. Ertrag dem Folgejahr zuzuordnen sind. Sonderposten Gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB wurden auf der Passivseite für Zuwendungen der öffentlichen Hand je nach Verwendungszweck verschiedene Sonderposten gebildet. Der "Sonderposten für Zuwendungen aus Mitteln des Konjunkturpaketes II" enthält zugewendete Gelder für die Sanierung und den weiteren Ausbau von Lehrschwimmbecken, welche die Gesellschaft mit der Verpflichtung erworben hat, deren zweckbestimmten Betrieb über eine vertraglich fixierte Mindestlaufzeit sicherzustellen. Zugänge zu diesem Sonderposten erfolgen in Höhe der im Geschäftsjahr zugesagten Fördermittel. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt unter Zugrundelegung der Nutzungsdauer der geförderten Investitionsgüter; im Fall der Lehrschwimmbecken geht die Gesellschaft von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren aus. Die Auflösungsbeträge werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der "Sonderposten für Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms "Krippenausbau 2008 bis 2020" enthält zugewendete Gelder der Freien und Hansestadt Hamburg für den Neu- und Ausbau von Kindertagesstätten. Zugänge zu diesem Sonderposten erfolgen in Höhe der im Geschäftsjahr zugesagten Fördermittel. Der Erhalt der Fördermittel führt zu einer Verminderung der, der Gesellschaft anlässlich des laufenden Betriebs der Kindertagesstätten zustehenden Fördergelder, in Form der Teilentgelte Gebäude. Dementsprechend erfolgt die Auflösung dieses Sonderpostens ratierlich in Höhe des Verminderungsbetrages für die Teilentgelte Gebäude. Die Auflösungsbeträge werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Abgänge aus dem Sonderposten liegen dann vor, wenn sich die Beträge der ursprünglichen Zuwendungsbescheide verringern; in diesem Fall erfolgt die Auflösung des Sonderpostens gegen Einbuchung einer entsprechenden Rückzahlungsverpflichtung. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen € 851.149,00 (Vorjahr: € 735.395,00). Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung mit siebenjähriger Durch- schnittsbildung und zehnjähriger Durchschnittsbildung beträgt 7.567,00 €. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 5.397.362,94 (Vorjahr: € 9.877.860,30) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich Forderungen in Höhe von € 20.000,00 (Vorjahr: € 20.000,00) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf € 873.733,39 (Vorjahr: € 897.422,34). Diese setzen sich zusammen aus dem Verrechnungskonto mit € 697.519,06 (Vorjahr: € 724.663,19) und einem Darlehen mit € 176.214,33 (Vorjahr: € 172.759,15). Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00. Der Vorjahreswert in Höhe von € 1.000,00 resultierte aus einer verauslagten Zahlung an eine Gesellschafterin. Diese wurde im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zurückgezahlt. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Zuwendungsbescheiden in Höhe von € 597.200,00 (Vorjahr: € 5.577.200,00) enthalten, deren Fälligkeit in Abhängigkeit von der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids nach dem Bilanzstichtag liegt. 2. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten In den Rechnungsabgrenzungsposten sind € 108.783,10 (Vorjahr: € 145.075,30) Damna/Disagios für aufgenommene Darlehen enthalten. Die Laufzeiten betragen bis zu 40 Jahren. Sie wurden ab dem Zeitpunkt der Darlehensaufnahme zeitanteilig aufgelöst. Weiterhin sind Disagios in Höhe von € 45.320,61 (Vorjahr: € 25.364,15) für Darlehen zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen vorhanden, die ebenfalls über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst werden. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital umfasst das im Rahmen des Formwechsels gebildete Stammkapital gemäß § 5 GmbHG in Höhe von € 550.000,00. Die anderen Gewinnrücklagen entsprechen den aus den laufenden Ergebnissen gebildeten Rücklagen des formgewechselten SterniPark e.V. abzüglich des für die Dotierung des Stammkapitals gemäß Umwandlungsbeschluss verwendeten Betrags in Höhe von € 550.000,00. Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe in die Rücklagen eingestellt. Von den anderen Gewinnrücklagen sind 6,3 Mio € zweckgebundene Rücklagen gem. § 62 Nr. 1 AO. 4. Rückstellungen
Die Zuführung zur Pensionsrückstellung beinhaltet einen Zinsanteil von € 15.796,00. 5. Erhaltene Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen enthalten zugewendete Gelder für Kindertagesbetreuung der Freien und Hansestadt Hamburg für die Monate Januar bis April 2020. Durch die Änderung der monatlichen Abschlagszahlungen (Mitteilung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg; Beschluss der Kita - Vertragskommission nach § 26 Landesrahmenvertrag "Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen" vom 08.11.2019) wurden den jeweiligen Einrichtungen, zur Aufrechterhaltung der Liquidität, Abschläge für die Monate Januar bis April 2020 ausgezahlt. Ab Mai 2020 entfallen diese monatlichen Abschläge und die Rückrechnungen für Vormonate. Die erhaltenen Abschläge verbleiben in der jeweiligen Einrichtung so lange, bis die Einrichtung geschlossen wird. Sollten sich die Kinderzahlen verringern, können von der Behörde prozentuale Abschläge zurückgefordert werden. Soweit den Anzahlungen Forderungen gegenüber der Behörde gegenüberstehen, wurden diese verrechnet. Mit der "Jahresmeldung Abschläge 2023" der zuständigen Behörde vom 08.01.2024 wurden für einige Einrichtungen die Beträge neu errechnet und die erhaltenen Anzahlungen entsprechend angepasst. 6. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 74.180.183,28 (Vorjahr: € 61.640.987,03). Sie entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 63.387.219,35 (Vorjahr: € 58.924.395,12), erhaltene Anzahlungen in Höhe von € 792.963,93 (Vorjahr: € 1.416.591,91) und auf sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von € 10.000.000,00 (Vorjahr € 1.300.000,00). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben € 10.445.782,69 (Vorjahr: € 10.710.364,15) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen in Höhe von € 5.935.705,01 (Vorjahr: € 6.156.305,86) Restlaufzeiten bis zu einem Jahr auf. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 1.217.023,50 (Vorjahr: € 963.713,00) innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollumfänglich durch Grundpfandrechte sowie durch Forderungsabtretungen, Verpfändung von Guthaben, Sicherungsübereignung von Inventar sowie Avale gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 1.801.952,00 (Vorjahr: € 3.066.569,50) resultieren aus der Gewährung eines Darlehens. Diese Verbindlichkeit ist innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten zwei Darlehen über € 10.000.000,00 (Vorjahr: ein Darlehen über € 1.300.000,00 Die Darlehen haben eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren und sind durch Gesamtbuchgrundschulden besichert. 7. Haftungsverhältnisse In Höhe von € 116.300,00 bestehen Rückbürgschaften für bankseitig übernommener Avale in gleicher Höhe. Unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse wird von der Gesellschaft nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Mietverträgen bestehen bei einer überwiegend unbefristeten Laufzeit Verpflichtungen in Höhe von rund € 485.837,01, welche innerhalb eines Jahres fällig sind. In den nächsten Jahren ist mit Aufwendungen in etwa gleicher Höhe zu rechnen. Aus Leasingverträgen besteht bei einer Laufzeit von 48 und 72 Monaten eine Verpflichtung in Höhe von € 1.450.631,64. Hiervon sind innerhalb eines Jahres € 362.657,91 zu zahlen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse Umsatzerlöse aus dem Betreiben von Kindertagesstätten, Mutter-Kind-Einrichtungen und anderen ähnlichen Einrichtungen betragen € 40.711.744,93 (Vorjahr: € 38.558.639,06). Mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wurden € 12.858.349,67 (Vorjahr: € 2.188.712,53) erzielt. Umsatzerlöse aus dem Betreiben von Photovoltaikanlagen betragen € 5.350,08 (Vorjahr: € 4.229,28). "Sonderposten für Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms " Krippenausbau 2008 bis 2020" Der Sonderposten für Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms "Krippenausbau 2008 bis 2020" wurde im Berichtsjahr durch Auflösungen in Höhe von € 683.810,04 (Vorjahr: € 635.395,78) gemindert. Der Gesamtbetrag der Auflösung des Sonderpostens wird unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. 2. Sonstige betriebliche Erträge "Sonderposten für Zuwendungen aus Mitteln des Konjunkturpakets II" Der Sonderposten für Zuwendungen aus Mitteln des Konjunkturpakets II für das Lehrschwimmbad wurde im Berichtsjahr durch Auflösungen in Höhe von € 17.940,00 (Vorjahr: € 17.940,00) gemindert. Der Gesamtbetrag der Auflösung des Sonderpostens wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. 3. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von € 334.542,63 (Vorjahr: € 356.006,34) enthalten. Diese beinhalten im Wesentlichen Abrechnungen über Entgelte für Betreuung und Sprachförderung für Vorjahre. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 484.286,52 (Vorjahr: € 56.678,53) enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus Nebenkostenabrechnungen für Vorjahre in Höhe von € 92.280,39 und korrigierten Entgeltabrechnungen der öffentlichen Kostenträger in Höhe von € 86.912,67. Ferner wurden auf diesem Konto Nut- zungsentgelte für ein Grundstück für die Jahre 2019 bis 2022 in Höhe von € 93.093,00 und die Anpassung der Pensionsrückstellung 2022 in Höhe von € 152.003,00 verbucht. V. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich folgende Mitarbeiter
2. Organmitglieder Geschäftsführer sind Herr Dr. Jürgen Moysich, Hamburg, Erziehungswissenschaftler und Soziologe, Frau Leila Moysich, Hamburg, kaufmännische Geschäftsführerin und Frau Heidi Kaiser, Freienwill, Diplom-Sozialwirtin. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Prokuristin ist, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen, Frau Kathrin Kliesow, Hamburg, Erzieherin. Bis zum 02. Juli 2024 hat Frau Gabriele Kaufer Prokura besessen. 3. Angaben zu Beteiligungen Die Gesellschaft ist an der SterniPark Außenmühlenteich GmbH mit Sitz in der Osterstraße 86-90 in 20259 Hamburg beteiligt. Das Stammkapital der Tochtergesellschaft beträgt € 25.000,00 und die Beteiligungsquote liegt bei 100%. Der Jahresüberschuss der SterniPark Außenmühlenteich GmbH betrug im abgelaufenen Wirtschaftsjahr € 100.931,57. Die "SterniPark Außenmühlenteich GmbH" stellt das einzige Tochterunternehmen der Gesellschaft dar. Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird der Jahresabschluss des Tochterunternehmens nicht in einen aufzustellenden Konzernabschluss einbezogen, da ihr Jahresergebnis 3,67 % des Konzernergebnisses ausmachen würde und daher als untergeordnet gemäß § 296 Abs. 2 HGB zu beurteilen ist. Aus diesem Grund entfällt die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes nach § 290 Abs. 5 HGB. 4. Vergütungen an Organmitglieder Die Gesellschaft macht von den Schutzklauseln des § 286 Abs. 4 HGB, insbesondere zur Angabe der Höhe der Vergütung an Organmitglieder, Gebrauch. 5. Honorar des Abschlussprüfers Das im Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt € 32.130,00 inklusive Umsatzsteuer und entfällt vollständig auf die Jahresabschlussprüfung. 6. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte, über deren Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile zu berichten ist, wurden nicht getätigt. 7. Vorschlag über die ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss wird in voller Höhe in die Rücklagen eingestellt. Es werden keine Ausschüttungen vorgenommen. 8. Nachtragsbericht Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges haben auch im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen geführt, was zu einem hohen Anstieg der Jugend- hilfezahlungen in 2023 führte. Insgesamt sind die Erlöse unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) von T€ 2.189 in 2022 auf T€ 12.858 in 2023 angestiegen. Zum 31.08.2024 betrugen die Erlöse UMF T€ 12.820. Die von der Stadt Hamburg zugeteilten Flüchtlingskinder haben einen direkten Kita-Platz zugesichert bekommen, eine Kostenübernahme der Stadt Hamburg wurde zugesichert. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges hinsichtlich gestiegener Energiepreise für Gas, Öl und Strom ebenso die gestiegenen Lebensmittelpreise haben sich auch in den Einrichtungen der Gesellschaft bemerkbar gemacht.
Hamburg, den 17. Oktober 2024 gez. Dr. Jürgen Moysich gez. Leila Moysich gez. Heidi Kaiser
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersDem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 einschließlich des Lageberichtes der Firma SterniPark GmbH, Hamburg, erteilen wir in der nachstehend wiedergegebenen Fassung unter Hinweis auf die beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017", die auch gegenüber Dritten gelten, folgenden Bestätigungsvermerk: An die SterniPark GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SterniPark GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SterniPark GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 21. Oktober 2024 ALBIS
Revision GmbH
Herrmann, Wirtschaftsprüferin |
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