Arok
Isoliertechnik GmbH
Ludwigshafen am Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.027,00 |
| I.
Sachanlagen |
82.977,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
771.338,84 |
| I.
Vorräte |
50.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
655.155,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.183,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.640,10 |
| Aktiva |
864.005,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
291.124,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
266.124,62 |
| B.
Rückstellungen |
198.886,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
373.994,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
156.688,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
217.306,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
184.842,68 |
| Passiva |
864.005,94 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Fa. Arok Isoliertechnik GmbH hat ihren Sitz in
Ludwigshafen. Sie ist im Handelsregister Ludwigshafen/Rhein
unter der Register-Nr. HRB 68919 eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang einschließlich
Anlagespiegel. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach
dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter teilweiser Inanspruchnahme der
für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 274a, 276, 288 HGB.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Aktivseite der Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen:
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sachanlagen wird
auf den Anlagespiegel verwiesen. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage 1
beigefügt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden bei Zugang mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig
linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände waren nicht zu aktivieren.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten,
vermindert um die kumulierten planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear
über die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 800,00 € wurden im
Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang
gebracht. Da die Sofortabschreibung von GWG nach § 6
Abs. 2 EStG als handelsrechtlich anerkannte
Vereinfachungsregel anzusehen ist, liegt keine steuerliche
Abschreibung vor.
Umlaufvermögen:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel
wurden mit ihren Nennbeträgen angesetzt.
Erkennbaren Risiken wurde durch
Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Die
Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von rund 5,0 %
gebildet.
Uneinbringlich eingeschätzte Forderungen wurden
abgeschrieben.
In der Position "Sonstige
Vermögensgegenstände" waren keine Beträge
größeren Umfangs bekannt, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten:
Ausgewiesen wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
2. Passivseite der Bilanz
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen:
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz
erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über
einem Jahr sind wie folgt enthalten:
BMW Darlehen Nr. 3130856569 32.463,73 €
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern 469,67
€
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern 164.057,90
€
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern
20.315,11 €
217.306,41 €
3. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Definition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG erfasst.
C. Sonstige Pflichtangaben
1. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestanden nicht.
2. Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2023
Frau Aras Güler.
3. Gegenüber der Gesellschafterin Frau Aras
Güler bestanden zum 31.12.2023 folgende Forderungen
und Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern 469,67
€
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern 164.057,90
€
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern
20.315,11 €
184.842,68 €
D. Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss beträgt €
266.124,62. Über das Jahresergebnis wird in einer
gesonderten Gesellschafterversammlung beschlossen, siehe
Protokoll.
sonstige Berichtsbestandteile
Ludwigshafen, den
16.12.2024,
gez.
Güler Aras
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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