Stiegeler Internet Service GmbH
Schönau im Schwarzwald
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
STIEGELER INTERNET SERVICE GMBH,
SCHÖNAU IM SCHWARZWALD
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
20.833.237,63 |
15.524.950,69 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
267.860,57 |
306.124,14 |
| II.
Sachanlagen |
13.559.875,30 |
11.231.611,36 |
| III.
Finanzanlagen |
7.005.501,76 |
3.987.215,19 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
3.010.533,51 |
1.338.414,13 |
| I.
Vorräte |
132.049,11 |
112.389,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.909.353,86 |
1.116.002,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
969.130,54 |
110.022,98 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
1.216.914,87 |
86.614,77 |
|
25.060.686,01 |
16.949.979,59 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
5.240.163,85 |
5.136.369,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.333.800,00 |
3.333.800,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.702.569,25 |
1.435.891,06 |
| IV.
Jahresüberschuss |
103.794,60 |
266.678,19 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
1.368.081,03 |
898.692,28 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
18.363.141,13 |
10.829.818,06 |
|
D. PASSIVE LATENTE STEUERN
|
89.300,00 |
85.100,00 |
|
25.060.686,01 |
16.949.979,59 |
STIEGELER
INTERNET SERVICE GMBH, SCHÖNAU IM SCHWARZWALD
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I. Allgemeine Hinweise
Die Stiegeler Internet Service GmbH mit Sitz in
Schönau im Schwarzwald, wird beim Amtsgericht Freiburg
im Breisgau unter der Handelsregisternummer HRB 704175
geführt.
Die Gesellschaft überschreitet im
Geschäftsjahr 2023 erstmalig die
Größenklassen des § 267 Abs. 1
HGB n. F. i. V. m. Art. 93 Abs. 2 EGHGB. Die
Rechtsfolgen treten gemäß § 267 Abs. 4
HGB allerdings nur ein, wenn die Merkmale des Absatzes 1 an
zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht
überschritten werden. Daher weist die Gesellschaft zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB n. F. i. V. m.
Art. 93 Abs. 1 EGHGB und
§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
Vorschriften des GmbHG in EUR aufgestellt.
Bei der Erstellung des Anhangs wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im
Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen linear entsprechend der vertraglich bzw.
gesetzlich feststehenden oder vorsichtig geschätzten
Nutzungsdauer vermindert. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit
einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist.
Soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene
Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung
vorgenommen.
Die selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenstände sind mit den
Herstellungskosten, ggfs. vermindert um
planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet.
Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten unter
Berücksichtigung berechneter Stundensätze
für die Entwicklungsabteilung sowie angemessene Teile
zugehöriger Gemeinkosten.
Bei immateriellen Vermögensgegenständen wird
eine Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren
unterstellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert sowie bei
Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
außerplanmäßig abgeschrieben. In die
Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden alle
Einzelkosten einbezogen. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden bei beweglichem Anlagevermögen
linear vorgenommen; die Nutzungsdauer beträgt bei
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis
zwanzig Jahre. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter
i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG mit
Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis
einschließlich EUR 800,00 wurden im Jahr ihres
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben; ihr sofortiger
Abgang wurde unterstellt.
Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bzw. im
Falle der dauerhaften Wertminderungen mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt,
soweit unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht
niedrigere Tageswerte am Bilanzstichtag maßgebend
waren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Den allgemeinen Kreditrisiken wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung auf den Nettobetrag der
Forderungen in Höhe von 1 % ausreichend Rechnung
getragen.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden soweit erforderlich
bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1
HGB) beachtet.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi temporären Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastungen mit einem pauschalen
Steuersatz im Zeitpunkt der Differenzen bewertet und nicht
abgezinst.
Sofern Verbindlichkeiten aus latenten Steuern, auf
Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen
Wertansätzen zu bilden sind, werden diese mit
gegebenenfalls bestehenden aktiven Steuerlatenzen
verrechnet. Der Ausweis des passiven latenten
Steuerüberhangs wird nach § 274 Abs. 1 Satz
1 HGB vorgenommen. Die Bewertung der latenten Steuern
erfolgt mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von
30,00 %.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich
ausschließlich um Waren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle im Jahresabschluss enthaltenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Forderungen enthalten Forderungen gegen die
Gesellschafterin in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr:
TEUR 44).
Derivative Finanzinstrumente
Angaben zu Finanzinstrumenten, die nicht zum
beizulegenden Zeitwert bilanziert sind:
Bei den zinsbezogenen Geschäften handelt es sich
ausschließlich um einen Zinsbegrenzungsvertrag
(CapFloor), welcher mangels Verbriefung innerhalb der
sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesen
wird.
| Art/Kategorie |
Nominal- |
Beizu- |
Buchwert |
In Bilanz- |
| |
betrag |
legender |
(sofern |
posten |
| |
|
Zeitwert |
vorhanden) |
(sofern in |
| |
|
|
|
Bilanz erfasst) |
| |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Zinsbezogene
Geschäfte |
15.000 |
40 |
56 |
56 |
Der beizulegende Zeitwert des zinsbezogenen
Geschäfts entspricht dem Marktwert des
Finanzinstruments zum Bilanzstichtag, der nach
marktüblichen Bewertungsmethoden (mittels
Diskontierungsmethode) ermittelt wurde. Die Kontrahenten im
Derivategeschäft per 31. Dezember 2023 sind
ausschließlich Kreditinstitute. Das
Zinsbegrenzungsgeschäft ist am 30. September 2026
endfällig.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Auflösung der aus Mietkaufverträgen und
den Darlehensverträgen abgegrenzten Zinsen erfolgt
entsprechend der Laufzeit der Verträge.
Verbindlichkeiten
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit
wurden die Angaben im Zusammenhang mit den
Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel
dargestellt:
| |
Gesamt 31.12.2023
TEUR |
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
TEUR |
Restlaufzeit
über 1 Jahr
TEUR |
davon Restlaufzeit
über 5 Jahre
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
14.594 |
257 |
14.337 |
13.390 |
|
Vorjahr
|
3.144
|
349
|
2.795
|
1.777
|
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
3.395 |
2.529 |
866 |
52 |
|
Vorjahr
|
3.247
|
2.703
|
544
|
0
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
22 |
22 |
0 |
0 |
|
Vorjahr
|
4.119
|
102
|
4.017
|
0
|
| sonstige
Verbindlichkeiten |
352 |
272 |
80 |
0 |
|
Vorjahr
|
320
|
200
|
120
|
0
|
|
Summe
|
18.363
|
3.080
|
15.283
|
13.442
|
|
Vorjahr
|
10.830
|
3.354
|
7.476
|
1.777
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr:
TEUR 4.111).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
beinhalten Verbindlichkeiten aus unechten
Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 1.264
(Vorjahr: TEUR 775).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Globalabtretungsverträge auf Forderungen
aus Kundenverträgen und Versicherungsverträgen
(mit Ausnahme von Haftpflichtversicherungsverträgen)
sowie auf Forderungen gegen Tochtergesellschaften und der
Gesellschafterin gesichert.
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beläuft sich auf TEUR 2.257
(Vorjahr: TEUR 448) und ist durch Miet- und
Leasingverträge begründet.
Ferner existiert ein Bestellobligo über
TEUR 1.841 (Vorjahr: TEUR 280) für
vertraglich vereinbarte Bauleistungen.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7
HGB.
Anzahl der Mitarbeiter
Im laufenden Geschäftsjahr waren durchschnittlich
57 Mitarbeiter beschäftigt. Im Vorjahr betrug die
durchschnittliche Mitarbeiterzahl 48.
Schönau im Schwarzwald,
den 17. Mai 2024
Geschäftsführung
Felix Stiegeler Marina Stiegeler Alexander
Siebnich
Der Jahresabschluss wurde am 28. Juni 2024
festgestellt.
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