FM-Lackiercentrum GmbH
Cremlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.998,00 |
76.180,00 |
| I.
Sachanlagen |
89.998,00 |
76.180,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
219.575,56 |
205.863,71 |
| I.
Vorräte |
38.226,40 |
33.755,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
130.067,38 |
91.743,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.281,78 |
80.365,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.189,00 |
1.811,00 |
| Aktiva |
310.762,56 |
283.854,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
129.353,84 |
83.076,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
58.076,01 |
-34.465,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.277,83 |
92.541,67 |
| B.
Rückstellungen |
41.218,21 |
25.084,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.190,51 |
175.694,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
57.182,70 |
64.364,08 |
| Summe
Passiva |
310.762,56 |
283.854,71 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
der Firma
FM -Lackiercentrum GmbH
Im Rübenkamp 13
38162 Cremlingen
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Firma
FM-Lackiercentrum GmbH, Cremlingen wurde auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht
(§ 288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten
der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung des
Anlagevermögens und die Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind in der
beigefügten Entwicklung des Anlagenvermögens
dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
folgende Posten aufgeführt:
Versicherung
|
EUR
|
1.189,00
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
1.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr § 268 Abs. 5 Satz 1
HGB
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr beträgt zum 31.12.2023
|
EUR
|
57.182,70
|
2.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt zum 31.12.2023
|
EUR
|
0,00
|
3.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Falk Pannier, Halberstadt
4.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Jahresüberschuss
2023
|
EUR
|
46.277,83
|
Gewinnvortrag aus
Vorjahren
|
EUR
|
58.076,01
|
Bilanzgewinn
|
EUR
|
104.353,84
|
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird
auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Cremlingen,
30. Juni 2025
|
gez.:
|
Falk Pannier
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|
Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2025
festgestellt.
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