VILLINGER LOGISTIK GmbHLiquidiert

Beethovenring 34, 91090 Effeltrich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 6802
Eingetragen
9.11.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Logistikdienstleistungen
Gegenstand
Unternehmensberatung, Soft- und Hardware Vertrieb sowie IT nahe Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Villinger
seit 8.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thorsten Villinger
91052 Erlangen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VILLINGER LOGISTIK GmbH

Effeltrich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.705,00 6.858,00
I. Sachanlagen 4.705,00 6.858,00
B. Umlaufvermögen 2.721,49 66.862,58
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.621,95 5.071,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 99,54 61.791,24
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 129.084,99 123.833,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 136.511,48 197.554,41

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 148.833,83 63.849,06
III. Jahresfehlbetrag 5.251,16 84.984,77
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 129.084,99 123.833,83
B. Rückstellungen 1.050,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 135.461,48 196.554,41
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 38.227,92 92.554,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 136.511,48 197.554,41

Anhang


Anhang

Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Villinger Logistik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vorjahresbeträge wurden -zulässigerweise- nicht an das BilMoG angepasst. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinnund
Verlustrechnung

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 gebilligt.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Thorsten Villinger ausgeübter Beruf: Geschäftsführer
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Ort, Datum Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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