GIFA
Automotive GmbH
Giengen an
der Brenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.069.361,00 |
1.098.176,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.068.360,00 |
1.097.175,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.729.864,28 |
2.276.145,55 |
| I.
Vorräte |
1.672.818,05 |
2.092.083,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.440,90 |
183.818,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
605,33 |
244,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.914,50 |
171,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.804.139,78 |
3.374.492,61 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.485,21 |
627.350,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
330.000,00 |
330.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.500.000,00 |
1.350.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.052.649,67 |
850.724,70 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
775.865,12 |
201.924,97 |
| B.
Rückstellungen |
18.574,52 |
13.210,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.784.080,05 |
2.733.931,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.804.139,78 |
3.374.492,61 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis
31. Dezember 2014
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den in § 267 i.V.m. § 264a HGB
angegebenen Größenklassen ist die GIFA
Automotive GmbH (kurz: GIFA GmbH) eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
296.169,28
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 132.000,00.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Thomas Lechtermann, Industriekaufmann
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Giengen an der Brenz, den 07.04.2016
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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