Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 14547
Vorher
KLEVIS Dori Vermögensverwaltungs-GmbH
Eingetragen
16.2.2017
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauArchitekturbüros für HochbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen im Baubereich

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gerardus Johannes Jacobus Maria Bonnier
Apeldoorn, Niederlande
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stimex Allround GmbH

Kranenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 119.123,81 145.352,60
I. Sachanlagen 106.927,00 131.817,00
II. Finanzanlagen 12.196,81 13.535,60
davon Ausleihungen an Gesellschafter 12.196,81 13.535,60
B. Umlaufvermögen 101.657,24 51.044,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 88.339,00 5.552,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 30.000,00  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.318,24 45.491,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 735,83 482,85
Aktiva 221.516,88 196.879,59

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 119.842,24 89.297,23
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 64.297,23 32.966,19
III. Jahresüberschuss 30.545,01 31.331,04
B. Rückstellungen 7.316,20 20.815,88
C. Verbindlichkeiten 94.358,44 86.766,48
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 94.358,44 86.766,48
davon gegenüber Gesellschaftern 23.881,17 17.735,60
Passiva 221.516,88 196.879,59

Anhang zum 31.12.2023

Allgemeine Angaben

Die Stimex Allround GmbH mit Sitz in Kranenburg ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kleve  (Reg.Nr. 14547).

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG))  und ergänzenden Vorschriften aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert, was der bisherigen Handhabung entspricht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet.
Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlusstag beizulegen ist, wird dem durch planmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips bewertet. Für Bestandsrisiken werden ausreichend Abschläge gebildet.
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederst­wertprinzips bewertet.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände  werden grundsätzlich mit dem Nennwert,
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Ausgewiesen in der Position aktive Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Geld-beschaffungskosten (Disagio) werden analog der Zinsbindung abgeschrieben.

Die flüssige Mittel  zeigen den Nominalwert und das  gezeichnete Kapital lautet auf den Nennbetrag.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Die Abzinsung der Pensionsrückstellung erfolgt zum durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Latente Steuern werden für sich in folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich durch abbauende Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt und unverrechnet ausgewiesen. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffen im Wesentlichen die Wertansätze der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Der zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich dabei auf 30 %.

Gewinn und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände entstanden rechtlich vor dem Abschlussstichtag.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Angaben:

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 30.545,01 € ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Mitglieder der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr:

Gerardus Jacobus M. Bonnier

sonstige Berichtsbestandteile

 

Emmerich, 27.09.2024

gez. G. J. M. Bonnier

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2024 festgestellt.

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