DIONA GmbHLiquidiert
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Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Efim Blüm seit 19.8.2010 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Diona GmbHUnnaJahresabschluss zum 31. Dezember 2006BILANZ zum 31. Dezember 2006Diona GmbH, UnnaAKTIVA
AnhangBilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlichen zulässigen Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzDie Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auftrag und AuftragsdurchführungDer Jahresabschluss wurde aufgrund der mir vorgelegten Buchführung, Unterlagen und der erteilten Auskünfte erstellt. Der Auftrag wurde in meinen Geschäftsräumen nach den "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" (Stand Januar 2005) ausgeführt. Die Auftragsbedingungen sind dieser Gewinnermittlung beigefügt. Bei der Diona GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, weil
betragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für die Rechnungsstellung von Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht. Wirtschaftliche VerhältnisseDie Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bestimmten Großmerkmalen als Kleine Kapitalgesellschaft einzustufen und deshalb gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflichtig.
Irina Rimmer, Gesetzlicher Vertreter |
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