Ambiente Immobilien GmbHLiquidiert

66117 Saarbrücken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 10548
Eingetragen
20.9.1995
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilienverkäufen und Miet- sowie Pachtverträgen über Immobilien; die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und fremde Rechnung; die Vermittlung von Versicherungen und Kapitalanlagen

Historie

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Management

NameRolle
Karl Ulrich Detzler
seit 8.4.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ambiente Immobilien GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 732,00
I. Sachanlagen 0,00 732,00
B. Umlaufvermögen 10.604,39 15.045,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.604,39 7.479,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 7.566,46
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 30.642,85 14.984,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 41.247,24 30.762,53

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 40.549,37 55.450,53
III. Jahresfehlbetrag 15.658,07 -14.901,16
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 30.642,85 14.984,78
B. Rückstellungen 5.435,68 4.850,00
C. Verbindlichkeiten 35.811,56 25.912,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 41.247,24 30.762,53

Anhang

(1) Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft, die nach den Bestimmungen des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft ist, ist nach den Vorschriften des HGB in der für das Berichtsjahr 2010 geltenden Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Durch die erstmalige Anwendung des BilMoG haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Anpassungen hinsichtlich des Übergangs nach BilMoG waren nicht notwendig.

Die handelsrechtlichen Ausweis- und Gliederungsvorschriften finden Anwendung.

Die Bilanz wird vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 liegen keine Anzeichen vor, die diese Annahme nicht rechtfertigen.

(2) Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Ambiente Immobilien GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert fortgeführt.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

(3) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die voraussichtlich zu entrichtenden Umsatzsteuernachzahlungen nebst Zinsen aus einer Betriebsprüfung für die Jahre 2005 und 2006.

Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet, so dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 1.467,27 € aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 2.619,36 € aus Steuern.

Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Forderungen bestehen in Höhe von 3.506,74 € gegen den Gesellschafter Ulrich Detzler.

(4) Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Ergebnisverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

(5) Rechnerische Überschuldung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde, ungeachtet der buchmäßigen Überschuldung von 30.642,85 €, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt, da hinsichtlich der Verbindlichkeit gegenüber der CIC Solar AG, Saarbrücken, ein Rangrücktritt vereinbart worden ist.

Saabrücken, den 29. Februar 2012

...................................................

Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.3.2012.

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