Katadyn
Europe Food GmbH
Ober-Mörlen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
642.070,00 |
647.770,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.969,00 |
8.764,00 |
| II.
Sachanlagen |
638.101,00 |
638.756,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.475.314,84 |
1.333.791,75 |
| I.
Vorräte |
892.082,75 |
487.015,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.534.630,90 |
801.375,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.601,19 |
45.401,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.333,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.117.384,84 |
1.989.895,08 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.204.491,75 |
1.204.491,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.127.797,97 |
1.127.797,97 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
53.361,72 |
26.066,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.859.531,37 |
759.337,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
471.610,55 |
518.334,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.387.920,82 |
241.002,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.117.384,84 |
1.989.895,08 |
Anhang
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse der
Gesellschaft
Angaben zu den Besitzverhältnissen
1. Rechtliche Grundlagen
Die Katadyn Europe Food GmbH wurde mit
notariellem Vertrag vom 21.02.1991 gegründet. Sie wird
beim Handelsregister Friedberg unter der Nr. HR B 8785
geführt. Ein Handelsregister-Auszug vom 03.06.2019 hat
uns vorgelegen.
2. Firma und Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet
Katadyn Europe Food GmbH.
Sitz der Gesellschaft ist Ober-Mörlen.
3. Stammkapital
Das Stammkapital beträgt 150.000,00 DM
(€ 76.693,78).
Die Gesellschafterin Katadyn Deutschland GmbH
hält 100% des Stammkapitals. Das Stammkapital ist in
voller Höhe eingezahlt.
4. Geschäftsführung und Vertretung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Stefanie Dietrich (Geschäftsführerin)
und
Adrian Schmassmann (Geschäftsführer)
geführt.
Frau Dietrich und Herr Schmassmann sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
5. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion von
Lebensmitteln sowie der Handel mit Lebensmitteln und Waren
aller Art, insbesondere auf dem europäischen Markt.
6. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
7. Angaben zur Verwendung des Jahresergebnisses
Mit Beschluß vom 10.06.2021 wurde der
Jahresabschluß zum 31.12.2020 festgestellt und der
Geschäftsführung Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt aufgrund des
am 27.11.2019 in das Handelsregister eingetragenen
Gewinnabführungsvertrages Null Euro. Der Gewinnvortrag
beläuft sich auf 1.127.797,97 €. Laut
Gesellschafterbeschluß vom 10.06.2021 wird der
verbleibende Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue
Rechnung vorgetragen.
8. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen keine weiteren
Haftungsverhältnisse vor.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
1. Anwendungen des Handelsgesetzbuches
Die Gesellschaft hat für den
Jahresabschluß zum 31.12.2020 die Vorschriften des 3.
Buches des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
angewandt.
Zur Verbesserung der Klarheit wurden gemäß
§ 265 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefaßt; diese
sind im Kontennachweis gesondert ausgewiesen und
erläutert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
unverändert das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Katadyn Europe Food GmbH ist eine "kleine"
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluß der Katadyn Europe Food
GmbH, Dieselstraße 23, Ober-Mörlen wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter
250,00 € wurden gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
über 250,00 € bis 800,00 € wurden
voll abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz als Anlage beigefügt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen
und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen,
daß sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
künftige Wertsteigerungen berücksichtigt.
Weiterhin wurden diese gemäß § 253 Abs. 2
HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
gez. Stefanie Dietrich (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Ober-Mörlen, den 10.06.2021
gez. Stefanie Dietrich
(Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2021 festgestellt.
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