Somar GmbH
65mGroßhandel mit Tabakwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Elisabeth Wild-Mayer seit 7.8.2018 | Geschäftsführer |
Bernd Mayer seit 14.6.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 26.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernd Mayer GmbHPoingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bernd Mayer GmbH, Poing1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden unter Ausübung des Wahlrechts nach § 42 Abs. 3 GmbHG unter sonstigen Vermögensgegenständen und sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da dieser Annahme weder rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegenstehen. Anlagevermögen Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Bilanzierung des Geschäftswerts erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 I 1, III HGB). Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nominalbeträgen angesetzt (§ 253 I HGB) und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Aktive latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 26,3 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 300 %. Rückstellungen Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbeträgen (§ 253 I 2 HGB) bilanziert. 3. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Geschäftsjahr ist in einer Anlage zum Jahresabschluss dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag von € 7.286,92 (im Vorjahr Gewinnvortrag € 3.776,81). Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet für Anwalts- Buchhaltungs- sowie für Jahresabschlusskosten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 4.216,57 (Vorjahr € 9.985,04). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 24.386,50 (Vorjahr € 26.810,96). Von den Verbindlichkeiten haben € 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Von den Verbindlichkeiten sind € 17.722,24 (Vorjahr € 22.188,01) durch selbstschuldnerische Bürgschaften und Grundschulden gesichert. 4. sonstige Angaben Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer: Dipl.-Kaufmann Bernd Mayer (Kaufmann) Der Geschäftsführer ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Poing, den 04.07.2011 gez. Bernd Mayer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2011 festgestellt. |
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