Arsipa SPV 4 GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Sitta seit 29.12.2025 | Geschäftsführer |
Karl F. Dr. Reinitzhuber seit 7.2.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Consus Holding GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31.12.2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
|
| 2022 | 2021 | ||
| EUR | EUR | ||
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge | 0,00 | 5.000,01 |
| 0,00 | 5.000,01 | ||
| 2. | Abschreibungen | ||
| auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 22.237.986,93 | 0,00 | |
| 3. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.971,83 | 30.125,37 |
| 4. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 91.947.825,24 | 0,00 |
| 5. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 21.369.472,64 | 4.540.416,62 |
| 6. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 32.101.636,94 | 14.591.033,85 |
| 7. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | -877.164.476,73 | -326.505.377,80 |
| 8. | Ergebnis nach Steuern | -1.002.086.425,03 | -336.581.120,39 |
| 9. | Erträge aus der Verlustübernahme | 1.002.086.425,03 | 336.581.120,39 |
| 10. | Abwertung der Forderung aus der Verlustübernahme auf Grund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit dem Mutterunternehmen | 1.429.475.877,85 | 0,00 |
| 11. | Jahresfehlbetrag | -1.429.475.877,85 | 0,00 |
Die Consus Holding GmbH (im Folgenden auch kurz "Gesellschaft") hat ihren Sitz in
Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB
168312 B eingetragen.
Der Jahresabschluss der Consus Holding GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2022 wurde unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend wieder.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gern. § 275 Abs.
2 HGB angewandt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
gern. § 267a Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gern.
§ 288 HGB wurden soweit möglich in Anspruch genommen. Die Consus Holding GmbH hält
Anteile an der Consus RE GmbH (Berlin). Für die Gesellschaft gelten gemäß § 267a HGB
die Vorschriften für kleine Gesellschaften, da der Zweck der Gesellschaft in der Verwaltung
der Beteiligung der Consus RE GmbH besteht und die Gesellschaft weder unmittelbar
noch mittelbar in die Verwaltung der Consus RE GmbH eingreift.
Die Gesellschaft ist seit dem Jahr 2020 eine indirekte Tochtergesellschaft der Consus
Real Estate AG, Berlin (Consus) und der Adler Group S.A, Luxemburg (Adler Group) und
damit Teil des Consus Teilkonzerns sowie des Adler Group Konzerns mit der Adler Group
als oberste Konzernmuttergesellschaft. Die Gesellschaft ist insbesondere in finanzieller
Hinsicht in den Adler Group Konzern integriert.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung aus. Die
Geschäftsführung geht aus heutiger Sicht weiterhin davon aus, dass die Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit fähig ist, da sie von der Consus mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit jederzeit mit der erforderlichen Liquidität versorgt werden wird.
Grundlage für diese Einschätzung ist die Liquiditätsplanung der Gesellschaft bzw.
die der Consus (Stand 31.12.2024). Ausweislich dieser Planung ist die Gesellschaft
bis Juni 2026 mit der vorhandenen Liquidität durchfinanziert. Gleiches gilt daneben
für die Consus unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel und der geplanten
Projektverkäufe der Consus Gruppe so-wie auf Basis der zugrundeliegenden Ertrags-
und Finanzplanung bis Juni 2026, dass diese in der Lage und bereit ist, die Gesellschaft
im Bedarfsfall mit weiterer erforderlicher Liquidität zu versorgen.
Folglich erfolgte die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft unter der
Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gern. § 252 Abs. I Nr.
2 HGB).
Ungeachtet dessen ist jedoch der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund der Einbindung
in den Konzern der Adler Group ("Adler-Gruppe") Risiken ausgesetzt, da die Adler Group
weiterhin ihre Restrukturierung umsetzt.
Die Adler-Gruppe sah sich im Jahr 2024 weiterhin anhaltenden Herausforderungen aufgrund
der Marktschwäche im deutschen Immobiliensektor gegenüber. Inflationsdruck, erhöhte
Fremdkapitalkosten, und stärkere Abwertungen von Vermögenswerten als erwartet hatten
das Vertrauen der Investoren erschüttert und das Transaktionsvolumen verringert. Der
ursprüngliche Restrukturierungsplan, der Anfang April 2023 vereinbart wurde, sah den
Verkauf von Vermögenswerten zur Schuldentilgung vor. Dieser Plan wurde angesichts
der eingeschränkten Fähigkeit, Vermögenswerte zu günstigen Preisen unter diesen Marktbedingungen
zu veräußern, neu überdacht.
Als Reaktion überarbeitete die Adler-Gruppe proaktiv ihren Restrukturierungsrahmen
und konzentrierte sich dabei auf zwei Hauptpfeiler: (i) einen überarbeiteten Business-Plan,
um die herausforderndsten Vermögenswerte der Gruppe zu restrukturieren und gleichzeitig
das Unternehmen so zu positionieren, dass es von der erwarteten Markterholung profitieren
kann, und (ii) einen finanziellen Restrukturierungsplan, der die Liquiditätslage der
Gruppe verbessert, die Schuldenstruktur durch Verschiebung der Fälligkeiten über 2026/27
hinaus stabilisiert und eine aus-reichende Eigenkapitalposition bis zur Fälligkeit
der langfristigen Schulden der Gruppe bereitstellt, um eine solide Grundlage für die
Unternehmensfortführung der Gruppe mindestens für die nächsten zwei Jahre zu schaffen,
aber nicht darauf beschränkt.
Das Adler-Management war in der Lage, die umfassende Rekapitalisierung und die Verlängerung
der Fälligkeiten der Schulden in Kombination mit der Bereitstellung neuer Liquidität
am 19. September 2024, dem Stichtag der Restrukturierung, abzuschließen.
Darüber hinaus konnte die Adler-Gruppe mehrere besicherte Bankdarlehen bis 2028 verlängern.
Die jüngsten Maßnahmen in Verbindung mit der prognostizierten Erholung des Immobilienmarktes
und einem stabileren wirtschaftlichen Umfeld untermauern die Einschätzung der Adler-Gruppe
hinsichtlich der Unternehmensfortführung, und dass sie in der Lage ist, die finanziellen
Verpflichtungen zu erfüllen, Vermögenswerte zu veräußern, Verbindlichkeiten zu bedienen
und den künftigen Zinsbedarf im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit zu senken.
Dennoch ist die Einschätzung der Unternehmensfortführung trotz proaktiver Maßnahmen
naturgemäß mit bestimmten Risiken und Unsicherheiten behaftet. Der Konzernabschluss
der Adler Group S.A. geht gemäß den International Financial Reporting Standards von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Dies setzt erfolgreiche Verhandlungen
mit den Gläubigern, um das Geschäft aufrechtzuerhalten, die Veräußerung von Vermögenswerten
und die Begleichung von Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlaufs voraus für
die vorhersehbare Zukunft, die auf mindestens zwei Jahre ab dem Bilanzstichtag geschätzt
wird, aber nicht darauf beschränkt ist.
Für weitere Details verweisen wir auf den geprüften integrierten Geschäftsbericht
der Adler Group S.A. für das Geschäftsjahr 2024 ("Adler Integrated Annual Report 2024"),
und dort insbesondere die Ausführungen auf den Seiten 95-106, 132, 216-223.
Im Chancen- und Risikobericht des Adler Geschäftsberichts 2024 weist das Management
der Adler Group auf diverse Risiken hin, von denen drei als wesentlich bewertet wurden.
Als wesentlich werden die Risiken aufgrund der Rekapitalisierung und aus sonstigen
nichtfinanziellen Covenants ("risks from recapitalisation and from other non-financial
covenants"), das Liquiditätsrisiko und die Risiken aus dem Verkauf von Projekten ("Risks
from Upfront Sales Projects") bewertet. Für eine umfassende Darstellung der Risiken
der Adler Group und deren Bewertung und Steuerung durch das Management verweisen wir
auf den Adler Geschäftsbericht 2024 (Seiten 95 ff.).
Der Eintritt der vorstehend genannten wesentlichen Risiken hätte aufgrund der Einbindung
der Gesellschaft in den Konzernverbund der Adler Group entsprechend auch bei der Gesellschaft
bestandsgefährdende Folgen.
Die Geschäftsführung weist daher darauf hin, dass in Bezug auf die genannten Risiken
eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, und dass
die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf
ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung
des Vorsichtsprinzips bewertet. Hierbei ging die Gesellschaft von der Unternehmensfortführung
aus. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt.
Die in den Vorjahren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das Anlagevermögen wurde zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten
wurden dabei mit den Kaufpreisen oder dem Marktwert der hingegebenen Vermögensgegenstände
bemessen. Die Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, da ihre Nuzung
nicht zeitlich beschränkt ist Voraussichtliche dauernde Wertminderungen des Anlagevermögens
werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 3 S. 3 HGB durch Abschreibungen auf den beizulegenden
Wert berücksichtigt
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden gern. § 253 Abs. 1 HGB mit
den Anschaffungs- oder Herstellkosten angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
waren nicht zu bilden.
Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Consus Holding GmbH hat einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
Tochtergesellschaft, Consus RE GmbH (vormals Consus RE AG), Berlin, abgeschlossen.
Dieser wurde am 27. November 2018 im Handelsregister eingetragen und gilt ab dem 1.
Januar 2019.
Weiterhin wurde am 28. Juni 2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen
der Consus Holding GmbH und der Muttergesellschaft, Consus Real Estate AG, abgeschlossen,
der am 20. August 2019 in das Handelsregister eingetragen wurde. Dieser Vertrag gilt
ebenfalls ab dem 1. Januar 2019.
Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an der Consus RE GmbH ausgewiesen. Die Gesellschaft
besitzt 20.250.000 Aktien, die 57,86 % des Grundkapitals dieser Gesellschaft repräsentieren.
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen aus erhaltenem Verlustausgleich durch
die Consus RE GmbH bestehen im Geschäftsjahr nicht (Vorjahr: TEUR 427.389). Der Rückgang
der Forderungen resultiert aus der Abschreibung der Forderung aus Ergebnisabführung
gegenüber der Consus Real Estate AG in Höhe von 1.429.475. Diese Forderungen haben,
wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 200,00 (Vorjahr: EUR 250,00) wurden für
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Offenlegung des Abschlusses gebildet. Die Rückstellung
hat eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von insgesamt TEUR 1.429.468 (Vorjahr: TEUR 519.317).
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Geschäftsjahr in Höhe von
EUR 250,53 (Vorjahr: EUR 0,00).
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Geschäftsjahr nicht (Vorjahr:
EUR 64,00).
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.429.458 (Vorjahr:
TEUR 519.317) umfassen Darlehen von der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 134.349
(Vorjahr: TEUR 121.331), Darlehen von der Consus Swiss Finance AG in Höhe von TEUR
1.274 (Vorjahr: TEUR 1.187) sowie Verbindlichkeiten aus der Verlustübernahme aus dem
Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von TEUR 1.293.733 (Vorjahr: TEUR 396.698). Zusätzlich
bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 101 (Vorjahr: TEUR 99). Diese resultieren
im Wesentlichen aus der Verzinsung aus der Ergebnisabführung. Alle Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Adler Group S.A., Luxemburg einbezogen,
die diesen nach den International Financial Reporting Standards aufstellt, wie sie
in der EU verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss der Adler Group S.A.,
wird nach luxemburgischen Recht nicht in elektronischer Form beim Luxemburger Handelsregister
(registre de commerce et des sociétés - RCSL) offengelegt und wird am Unternehmenssitz,
1B, Heinenhaff, L - 1735 Senningerberg, Luxembourg, zugänglich gemacht. Er befreit
die Gesellschaft von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht
aufzustellen.
Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr
Theodorus Gorens, Kastanienbaum, Schweizerische Eidgenossenschaft (vom 11. November
2020 bis zum 20. Juli 2022),
Herr Tobias Krall, Leverkusen
(seit dem 18. September 2020),
Sven-Christian Frank, Berlin
(vom 07. Juni 2022 bis zum 17. Juli 2024),
Herr Hubertus Kobe, Berlin
(vom 09. Oktober 2023 bis zum 21. Oktober 2024) und
Herr Dr. Karl Reinitzhuber, Köln
(seit dem 07. Februar 2025)
bestellt.
Für das Geschäftsjahr 2022 und für das Vorjahr erhielten die Geschäftsführer keine
Bezüge aus der Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2022 waren, wie im Vorjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.
Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Berlin, 20. Juni 2025
Die Geschäftsführung
| Sven-Christian Frank | Dr. Karl Reinitzhuber |
Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 26.08.2025.
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