Beteiligungsgesellschaften
vanTEC GmbHLiquidiert
Kronsforder Allee 51A, 23560 Lübeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sylvia von Garrel seit 13.7.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
StanTronic Instruments GmbHWedemarkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013Bilanz
AnhangAnhangAnwendung des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf die Vorjahresbilanz angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden ausschließlich um lineare Abschreibungsbeträge gemindert. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von 0,00 EUR. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber den Gesellschaftern von 0,00 EUR. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgte mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren. Als Rechnungszins wurde gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung zum Bilanzstichtag ein Zinssatz von 5,15 % angesetzt. Bei Bestimmung dieses Zinses wurde die Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit mit 15 Jahren genutzt (RückAbzinsV, Stand Dezember 2010). Die erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie die erwartete Anpassung der laufenden Leistungen wurden mit 0,00 % p.a. berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005G" von Prof.Dr. Klaus Heubeck (Aktivenbestand) verwendet. Bezüglich der Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen an die Witwe wurden individuelle Annahmen zu den Verheiratungswahrscheinlichkeiten und den Altersdifferenzen der Ehegatten verwendet. Als Pensionsalter wurde das vertragliche Alter von 67 Jahren zu Grunde gelegt. Angesichts des Status des Pensionsberechtigten wurden keine Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von 0,00 EUR mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von 47.743,69 EUR verrechnet. Grundlegende Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden, sind die weiterhin positive Entwicklung des Planvermögens, der Gesamtsteuersatz sowie der zugrunde liegende Zinssatz nach Steuern. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von 0,00 EUR. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von 0,00 EUR. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Gerhard von Garrel Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt: EUR Gewinnvortrag 14.428,51 Jahresüberschuß 8.798,04 Gewinnausschüttung 0,00 Gewinnvortrag auf neue Rechnung 23.226,55 Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. 30900 Wedemark, den 29. April 2014 ______________________________ (Gerhard von Garrel) Anlagespiegel
BestätigungsvermerkSchlussbemerkung und AbschlussvermerkDer Jahresabschluss wurde aufgrund der vorgelegten Buchführung und Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte von mir erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand meines Auftrags. Die Geschäftsführung hat versichert, dass alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in dem vorgelegten Abschluss enthalten sind und dass Rechte Dritter, außer den in diesem Bericht erwähnten, nicht bestehen. Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. 30900 Wedemark, den 29. April 2014 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.4.2014. |
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