Horst Hess Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Alexander Heß seit 28.2.2007 | Geschäftsführer |
Tim Armin Heß seit 28.2.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hess Automaten GmbHSteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGzum handelsrechtlichen Jahresabschluss per 31.12.2010 I. Allgemeine Angaben Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften zugrunde sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Firma Hess Automaten GmbH hat als "kleine" Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs.1 HGB den Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff HGB aufzustellen. Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie des Anlagennachweises entspricht § 266 und § 275 Abs. 2 HGB. Für den Jahresabschluss 2010 wurden erstmals die Vorschriften des Handelsgesetzbuches i.d. Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 29. Mai 2009 angewandt. Die Vorjahreszahlen wurden nach Art. 67 Abs. 8 S.2 EGHGB nicht angepasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von den Fortführungs- und Beibehaltungswahlrechten des Art. 67 EGHGB im Jahr der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen und frei verfügbar. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S.2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Abweichungen Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundsätzlicher Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt, bzw. nur im Rahmen der Vorschriften des BilMoG. IV. Angaben zu ausgewählten Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände für das Geschäftsjahr 2010 ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Der in den Vorjahren nach § 6 Abs. 2a EStG gebildete Sammelposten für GWG's wurde in die Handelsbilanz übernommen und fortgeführt, da er von untergeordneter Bedeutung ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen die Verrechnungskonten gegenüber der Aisaria GmbH, der Horst Hess OHG und des Café Karussells. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Rückstellungen Pensionsrückstellung Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat am 19.02.2011 ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Bewertung der Pensionsverpflichtung für die Handelsbilanz nach den Richtlinien des BilMoG erstellt: Bilanzstichtag: 31.12.2010 Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB: € 225.102,00 Bewertungsmethode: PUC-Methode Rechnungszins: 5,1500 % p.a. Gehaltstrend: 0,0000 % p.a. Biometrische Annahmen: Richttafeln 2005 G v. Kl. Heubeck, Köln Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionszusagen zum 01.01.2010 war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in Anspruch genommen. Der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag in Höhe von € 11.339,00 wurde im Geschäftsjahr voll als außerordentlicher Aufwand verbucht. Diesonstigen Rückstellungenwurden für folgende Positionen gebildet: Rückstellung für Jahresabschlusskosten € 3.500,00 ========== Verbindlichkeiten
V. Geschäftsführer ( § 285 Nr. 10 HGB) Die Berichtsfirma wird von den Geschäftsführern, Herrn Dirk Hess und Herrn Tim Hess vertreten. Sie sind stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Stein, den 10.10.2011 Dirk Hess - Geschäftsführer - Tim Hess - Geschäftsführer - Firma Hess Automaten GmbH
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.10.2011 |
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