Apollo
Solar GmbH
Neu-Ulm
Jahresabschluss zum 14.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
14.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.992,00 |
1.697,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.992,00 |
1.697,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.868.401,34 |
994.931,58 |
| I.
Vorräte |
1.932.032,50 |
712.888,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
927.516,17 |
231.544,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.852,67 |
50.498,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.772,57 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
362.962,40 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.237.128,31 |
996.628,58 |
Passiva
|
|
14.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
166.763,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
141.763,51 |
-68.673,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
529.725,91 |
-210.437,14 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
362.962,40 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
13.200,00 |
55.360,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.223.928,31 |
774.504,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.237.128,31 |
996.628,58 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 14. Dezember 2011 der Apollo
Solar GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und unter
Beachtung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
erstellt. Die Gesellschaft ist eine "Kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten
erfolgte unter der Annahme der
Unternehmensfortführung.
Das Anlagevermögen wurde gemäß §
253 Abs. 1 und 2 HGB bewertet. Die Abschreibungen werden
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen bzw. degressiven Methode vorgenommen.
Die Zugänge des Geschäftsjahres wurden mit
den Anschaffungskosten bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert,
fertige Erzeugnisse mit ihren Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel
wurden zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und den sonstigen
Vermögensgegenständen wurden für erkennbare
Risiken Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.
In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe
des Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig war.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben wie bereits zum 31.
Dezember 2010 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR
25.000,00 und ist vollständig eingezahlt.
Die Gesellschaft weist zum 14. Dezember 2011 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von EUR 362.962,40 aus.
Die Hauptgläubigerin, die Ningbo Qixin Solar
Electrical Appliance Co., Ltd. (China) hat mit Datum vom
13. März 2013 der Gesellschaft eine "Qualifizierte
Liquiditätszusage" erteilt. Danach erklärt die
Ningbo Qixin Solar Electrical Appliance Co., Ltd. (China)
(Zusagende) der Gesellschaft (Zusageempfänger), dass
es, immer dann, wenn die Zusagempfängerin
eingeforderte, erfüllbare, fällige und nicht
einredebehaftete Verbindlichkeiten zu erfüllen hat und
diese nicht aus eigenen Mitteln vollständig bedienen
kann, der Zusagempfängerin diejenigen Mittel innerhalb
von vierzehn Tagen zur Verfügung stellt, die zur
vollständigen Erfüllung der jeweiligen
Verbindlichkeit notwendig sind.
Gleichzeitig erklärt die Zusagende, zur
Vermeidung der Überschuldung oder eines sonstigen
Insolvenzgrundes der Zusagempfängerin, schon jetzt
für jeden Fall der Inanspruchnahme aus diesem Vertrag
und hinsichtlich der aufgrund dieser Inanspruchnahme
entstehenden Verbindlichkeiten auf der Ebene der
Zusagempfängerin, den Rangrücktritt hinter
sämtliche bestehenden und zukünftige vom der
Zusagempfängerin zu erfüllenden
Verbindlichkeiten. Die Forderung kann nur aus
künftigen Gewinnen, einem etwaigen
Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen
Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigendem
freien Vermögen beglichen werden, und zwar nach
Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger i.
S. d. § 39 II InsO und im Range vor den
Einlagenrückgewähransprüchen der
Gesellschafter i. S. d. § 199 S. 2 InsO.
Die gesetzlichen Vertreter gehen davon aus, dass die
Fortführung der Gesellschaft überwiegend
wahrscheinlich ist, und haben demzufolge einen
Insolvenzantrag nicht gestellt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind wie bereits zum 31.
Dezember 2010 innerhalb eines Jahres fällig.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2013 festgestellt.
gez. Yao Chen
(Geschäftsführer)
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