IT-Care
Software GmbH (vormals: IT-Care GmbH)
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
479.001,87 |
122.812,00 |
| I.
Sachanlagen |
479.001,87 |
122.812,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.688,48 |
27.274,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.889,58 |
12.676,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
4.741,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.798,90 |
14.598,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.453,54 |
7.827,87 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
104.525,29 |
| Aktiva |
538.143,89 |
262.439,88 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
268.293,95 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
738.000,00 |
|
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-10.924,08 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-118.601,21 |
| V.
Bilanzverlust |
494.706,05 |
|
| davon
Verlustvortrag |
129.525,29 |
|
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
104.525,29 |
| B.
Rückstellungen |
11.176,08 |
9.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
258.673,86 |
253.139,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
238.558,64 |
20.079,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.115,22 |
233.060,27 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
159.620,63 |
|
| Passiva |
538.143,89 |
262.439,88 |
Anhang
ZUM
31.12.2022
Firma
IT-Care GmbH
Mönchengladbach
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Firma IT-Care GmbH,
Mönchengladbach, für das Geschäftsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2022 ist nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH i. S. d. §
267 Abs. 1 HGB.
B.
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ansatzvorschriften der § 246 und 251 HGB und
die Bewertungsvorschriften der §§ 252 und 256 HBG
wurden beachtet. Ansatzwahlrechte wurden nicht in Anspruch
genommen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach den höchstzulässigen
Sätzen angesetzt. Dabei wurden die Abschreibungen
linear und degressiv vorgenommen.
Gegenstände des Anlagevermögens wurden bis
zu einem Wert von 410,00 € im Jahr des Zugangs
aktiviert und voll abgeschrieben.
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu einem entsprechenden niedrigeren
Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
ausgenutzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter
Abzug gebotene Wertberichtigungen angesetzt. Für die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
Pauschalwertberichtigungen angesetzt; jedoch keine
Einzelberichtigung.
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Umsatzsteuerforderungen
|
34.889,58
|
34.889,58
|
0,00
|
sonstige
Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
übrige sonstige
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
34.889,58
|
34.889,58
|
0,00
|
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, wenn
die Einzelbeträge nicht unbedeutend sind.
Ein Abgrenzungsposten für latente Steuern
(§ 274 Abs. 2 S. 2 HGB) wurde gebildet aufgrund der
handelsrechtlich abweichenden Bilanzierung der
Pensionsrückstellung.
Das Eigenkapital ist gem. § 266 Abs. 3 HGB
gegliedert.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt
. (Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit
dem Briefkurs angesetzt unter Beachtung des
Höchstwertprinzips.)
Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung von
Herstellungskosten nicht einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr.
5 HGB).
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
erhalt. Anzahlungen auf
Bestellungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
86.312,52
|
86.312,52
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten aus Steuern
|
11.245,50
|
11.245,50
|
0,00
|
0,00
|
gegenüber
Gesellschafter
|
159.620,63
|
159.620,63
|
0,00
|
0,00
|
übrige sonstige
Verbindlichkeiten
|
923,84
|
923,84
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
258.673,86
|
258.673,86
|
0,00
|
0,00
|
Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen.
C.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war als Geschäftsführer bestellt:
Herr Rolf Krause, Ginsterweg 2a, 41379 Brüggen
Herr Krause ist alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2024
festgestellt.
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