Veredlung von Holzwaren
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mary-Ann Jenke seit 18.7.2018 | Prokura |
Olaf Jenke seit 7.10.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jenke GmbHStollberg/Erzgeb.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Handelsbilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 800 netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abzug gebracht. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung abgebildet. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen vor Saldierung mit Rückdeckungsversicherungen 111.234,00 Euro. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus der Altersversorgungsverpflichtung dienen, wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung saldiert. Das Deckungsvermögen ist gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Aktive und passive latente Steuern können sich aus temporären Differenzen oder quasipermanenten Differenzen zwischen dem im handelsrechtlichen Abschluss angesetzten Werten für Aktiva und Passiva und den steuerlichen Wertansätzen ergeben. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Diese wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 7.686,90 Euro). Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode) angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 1.269,00 Euro. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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