Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 41178
Vorher
LS Die Finanzprofis UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
28.12.2009
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternVermittlung von Krediten
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Kapitalanlagen, Finanzierungen, Beteiligungen und Immobilien nach § 34 c und § 34 d GewO.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Peter Lay
seit 14.9.2016
Geschäftsführer
Stephan Schweisthal
seit 28.12.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Uwe Peter Lay
Trier
12.500 €
50.00%
Stephan Schweisthal
Ensch
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LS Die Finanzprofis UG (haftungsbeschränkt)

Ensch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 0,00
I. Sachanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 13.578,38 976,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.856,96 454,36
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7,26 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.721,42 522,60
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 2.384,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 13.578,38 3.361,20

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 5.718,52 0,00
I. gezeichnetes Kapital 300,00 300,00
II. Gewinnrücklagen 5.418,52 0,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -2.684,24
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 2.384,24
B. Rückstellungen 6.684,08 455,00
C. Verbindlichkeiten 1.033,43 2.906,20
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 385,68 853,96
D. Passive latente Steuern 142,35 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 13.578,38 3.361,20

Anhang


 
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. den §§ 242 ff und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Für die einzelnen Wertansätze wurden folgende Grundsätze beachtet:

I. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibungen bewertet.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen auf der Grundlage handelsrechtlich anerkannter Höchstsätze vermindert.

Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 2a EStG (Abschreibung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird bei Bedarf in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

C. Umlaufvermögen


Die Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen die Material- und Fertigungsgemeinkosten auch entsprechende Abschreibungsbeträge.

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko bei Bedarf durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

D. Rückstellungen


Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Für die Bewertung dieser Rückstellung wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet. Bei Restlaufzeiten von über einem Jahr wurden i. R. der gesetzlichen Vorgaben Abzinsungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz vorgenommen.

E. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

F. ANGABEN ZUR BILANZ

I. Forderungen

In den Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

II. Gewinnverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.102,76 € soll nach dem Vorschlag der Geschäftsführung wie folgt verwendet werden:
a) Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 2.684,24 € und Verrechnung im Folgejahr mit bestehenden Verlustvorträgen
b) Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 5.418,52 € gem. § 5a Abs. 3 GmbHG

III. Verbindlichkeiten

1. Darlehensverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

2. Sonstige Haftungsverhältnisse

Es bestehen darüber hinaus keine weiteren branchenuntypische Haftungsverhältnisse der Firma, über die zu berichten wäre.

IV. Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Zum 31. Dezember 2010 bestehen gegenüber dem Gesellschafter Peter Lay kurzfristige Forderungen in Form eines Verrechnungskontos in Höhe von 7,26  € (Vorjahr 0,00 €).

Das Verrechnungskonto wird jährlich mit 4 % verzinst.

Zum 31. Dezember 2010 bestehen gegenüber dem Gesellschafter Stefan Schweisthal kurzfristige Verbindlichkeiten in Form eines Verrechnungskontos in Höhe von 647,75  € (Vorjahr 2.052,24 €).

Das Verrechnungskonto wird jährlich mit 4 % verzinst.

G. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

I. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Im Jahresabschluss waren keine periodenfremde Erträge und Aufwendungen gebucht.

Für die außerbilanzielle Kürzung zur Bildung eine Investitionsabzugsbetrages wurden latente Steuern verbucht.

H. WEITERE ANGABEN

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer der Firma, Herrn Stefan Schweisthal  geführt. Der Gesellschafter ist vom Verbot gemäß § 181 BGB des Selbstkontrahierens befreit.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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