Peboa
GmbH
Zwickau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.732,00 |
66.327,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.731,00 |
61.326,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
154.408,51 |
250.056,15 |
| I.
Vorräte |
5.715,00 |
6.156,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.866,89 |
112.563,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.939,83 |
10.939,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
91.826,62 |
131.336,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.027,17 |
24.385,15 |
| Aktiva |
202.167,68 |
340.768,30 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.172,91 |
97.320,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.972,91 |
72.120,78 |
| davon
Gewinnvortrag |
72.120,78 |
-12.444,03 |
| B.
Rückstellungen |
16.589,61 |
86.197,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
141.405,16 |
157.250,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
141.405,16 |
157.250,27 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
73.625,00 |
0,00 |
| Passiva |
202.167,68 |
340.768,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Peboa GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Zwickau
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Chemnitz
Register-Nr.: 26695
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2020 zugrunde
liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden
unverändert fortgeführt soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach
BilRUG ergaben.
Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die
Änderungen durch das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz
angepasst. Die Höhe der Umgliederung ist für die
Aussagekraft des Jahresabschlusses von untergeordneter
Bedeutung.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind
nicht erkennbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Beteiligung an Kapitalgesellschaften wurde wie
folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen auf
Forderungen der Vorjahre wurden in Höhe von 10.939,83
€ gebildet. Eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 1 % des Nettobetrages wurde nicht vorgenommen.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine gegenüber
Gesellschaftern enthalten.
Das gezeichnete Kapital i.H.v. 25.200,00 € wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Einlagen sind
vollständig erbracht.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt
Der Rechnungsabgrenzungposten wurde zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 HGB
angesetzt. Dabei wurden Kostensteigerungen bis zum
jeweiligen Erfüllungsbetrages berücksichtigt.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter unter 1 Jahr in Höhe von
73.625,00 € enthalten.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latender Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb
eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht
gestellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
10.939,83 EUR (Vorjahr: 10.939,83 EUR).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6,0
Unterschrift der Geschäftsführung
Zwickau, den 24.11.2022
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Geschäftsführer Frau Mary Fugmann, Herr
Florian Fugmann
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführer: Frau Mary Fugmann (
vormals Petzoldt )
Geschäftsführer: Herr Florian Fugmann
Ort: Zwickau, den 24.11.2022
gez. Mary Fugmann
gez. Florian Fugmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2022
festgestellt.
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