Gruber GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Irmgard Gruber seit 4.12.2007 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gruber GmbHZirndorfJahresabschluss zum 31.3.2007BILANZAktiva
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Gruber GmbH, Zirndorf, für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft gilt gemäß Größenklassengliederung nach § 267 Abs. 1 HGB als "kleine Kapitalgesellschaft". II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Forderungen und Verbindlichkeiten sind mit dem Nennwert aktiviert bzw. mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Rückstellungen berücksichtigen die bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. III. Sonstige AngabenDie Gesellschaft ist als Komplementär an der Fritz Möttingdörfer, Möbelfabrik GmbH & Co. KG beteiligt. Für die Übernahme der Geschäftsführung und Haftung erhält die Gesellschaft auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage Aufwands- und Auslagenersatz. Alleingeschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Irmgard Gruber. Zur Überschuldung Die Gesellschaft ist nominell überschuldet. Frau Irmgard Gruber hat per 31.03.2007 Vergütungsansprüche aus Geschäftsführertätigkeit der Wirtschaftsjahre 1982 und 1983 in Höhe von insgesamt EUR 68.208,82. Frau Gruber hat eine Erklärung des Inhalts abgegeben, dass sie auf einen Betrag in Höhe von EUR 68.000,00 verzichten würde, wenn Gesellschaftsgläubiger nicht befriedigt werden können. Der bedingte Forderungsverzicht erfolgt im Hinblick auf die bestehende Insolvenzantragspflicht nach § 64 Abs. 1 GmbH-Gesetz.
Zirndorf, im September 2007 Irmgard Gruber |
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